Zusammenfassung
Innerbetriebliche Mediation unterscheidet sich von zwischenbetrieblicher Mediation darin, dass es im Betrieb viel weniger um die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche als um Befindlichkeiten geht. Die wenigsten innerbetrieblichen Streitigkeiten können deshalb, und weil es sich dabei auch in der Mehrheit um Teamkonflikte und nicht um einfache 2-Parteien-Konflikte handelt, durch einen Richter gelöst werden. Die innerbetriebliche Mediation gehört eigentlich zur Kernfähigkeit eines jeden Managers. Beherrscht er diese Konfliktlösungsform nicht, so ist sie mehr das Betätigungsfeld von Beratern und Coaches als von Anwaltsmediatoren. Der Beitrag zeigt, wie man als Manager mediiert, wie man eine meditative Organisationsentwicklung durchführt und wie ein Coaching mit meditativen Elementen durchgeführt wird.
Notes
- 1.
Die von Julia Gerke beschriebenen Fälle, wie sie als Mediatorin der Handwerkskammer Münster mediiert, sind eher untypisch für zwischenbetriebliche Mediationen. Die Handwerksbetriebe haben sich in diesen Fällen anstatt an Anwälte und damit an das Gericht, an die Handwerkskammer gewandt. Das ist, wenigstens aus meiner Erfahrung, nicht der Normalfall. Im Normalfall wenden sich die Partien an Anwälte und diese schlagen eine Mediation vor. Im Mediationsverfahren sind die Anwälte deshalb anwesend und müssen vom Mediator betreut werden, was bei den Fällen von Julia Gerke nicht der Fall ist.
- 2.
Der erste und der dritte Fall sind verfremdet. Sie haben an anderen Orten, mit anderen Protogonistan und zu anderen Zeiten stattgefunden.
Literatur
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Schweizer, A. (2020). Beispiele aus der Praxis der innerbetrieblichen Mediation. In: Kracht, S., Niedostadek, A., Sensburg, P. (eds) Praxishandbuch Professionelle Mediation. Springer Reference Psychologie . Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-49657-2_48-1
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