Zusammenfassung
Laboratoriumsmedizin, Fachärztin/Facharzt für
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Ärztin/Arzt für Labor(atoriums)medizin
FormalPara Englischer Begriffspecialist of laboratory medicine
FormalPara DefinitionNach Abschluss des Studiums der Humanmedizin und Erlangung der Approbation führt die Ableistung der in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und -inhalte über 5 Jahre zur Facharztkompetenz, die durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung vor der zuständigen Landesärztekammer zu bestätigen ist.
FormalPara BeschreibungIm Jahr 1956 beschloss der 59. Deutsche Ärztetag, die Laboratoriumsmedizin als eigenständiges Fachgebiet anzuerkennen. Schon zu dieser Zeit waren die Komplexität und die rasante Entwicklung dieses Fachgebiets in Diagnostik, Verlaufs- und Therapiekontrolle, Präventivmedizin und (genetischen) Krankheitsprädisposition sowie in der instrumentellen Analytik und ordnungsgemäßen Präanalytik (Präanalytische Phase) erkennbar, was sich in der Folgezeit durch Erweiterung der Molekulardiagnostik, Einsatz der modernen Massenspektrometrie auf der Grundlage eines standardisierten Qualitätskontrollsystems (Qualitätsmanagement) bestätigte. Die Weiterbildungszeit von insgesamt 60 Monaten (5 Jahre) ist für 12 Monate in der stationären Patientenversorgung in Innere Medizin und Allgemeinmedizin und/oder Kinder- und Jugendmedizin sowie an einem von der Landesärztekammer hierfür teil- oder vollermächtigten (befugten) Institut/Laborarztpraxis in folgenden Teilgebieten abzuleisten:
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6 Monate Mikrobiologie
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6 Monate Infektionsserologie
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6 Monate Immunhämatologie
Es können bis zu 12 Monate in Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie bis zu 6 Monate Transfusionsmedizin angerechnet werden. Drei Jahre dürfen bei einem niedergelassenen, befugten Laborarzt abgeleistet werden. Die zu erwerbenden Weiterbildungsinhalte, Untersuchungs- und Behandlungsverfahren sind in den Richtlinien der Landesärztekammern im Einzelnen festgelegt und dort in der jeweils aktuellen Form nachzulesen. Am Ende der dokumentierten Weiterbildung erfolgt eine Prüfung der erworbenen Kenntnisse bei der zuständigen Landesärztekammer. Mit Stand von Dezember 2007 gab es in Deutschland 945 Laboratoriumsmediziner/innen, überwiegend im ambulanten Bereich.
Literatur
Richtlinien (Weiterbildungsordnungen) der für die/den Weiterzubildende(n) zuständigen regionalen Landesärztekammer in der jeweils aktuellen Fassung
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Gressner, O.A., Gressner, A.M. (2018). Laboratoriumsmedizin, Fachärztin/Facharzt für. In: Gressner, A., Arndt, T. (eds) Lexikon der Medizinischen Laboratoriumsdiagnostik. Springer Reference Medizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-49054-9_1804-1
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