Zusammenfassung
Der Artikel erläutert die europarechtlichen Vorgaben, auf denen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beruht und zeigt auf, wie diese Vorgaben in Deutschland umgesetzt wurden. Dabei wird insbesondere auf den Aufbau und die Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingegangen. Ihre zentralen Kernaufgaben, die Beratung, die Forschung und Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Prävention von Benachteiligungen aus den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Gründen, werden dargestellt und erläutert. Zudem werden wichtige Maßnahmen und Projekte der Stelle, wie die Offensive gegen Diskriminierung oder das Pilotprojekt zu anonymisierten Bewerbungsverfahren, näher vorgestellt. Abschließend präsentiert der Beitrag Wünsche und Empfehlungen zur Fortentwicklung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die vor allem auch von internationalen und europäischen Institutionen angemahnt wird.
Notes
- 1.
Eingehend dazu siehe auch Franke und Merx (2005).
- 2.
Grundlegend äußerte sich zum verfahrensrechtlichen Schutz vor Diskriminierung schon Rädler (1999).
- 3.
§ 27 des (nicht in Kraft getretenen) Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz-ADG) der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16. Dezember 2004 (BT-Drs. 15/4538) sah demgegenüber noch eine Ernennung durch den Bundespräsidenten vor, um die Bedeutung des Amtes hervorzuheben.
- 4.
Im Übrigen stellt auch diese Regelung eine Abweichung gegenüber dem in der vorstehenden Fußnote genannten Gesetzentwurf dar, wonach die Amtszeit „nach Ablauf von vier Jahren“ enden sollte.
- 5.
Die Namen der Beiratsmitglieder und der Organisationen, die sie vertreten findet sich auf der Website der ADS unter: www.antidiskriminierungsstelle.de.
- 6.
Diese Befugnis haben aber Antidiskriminierungsverbände gem. § 23 Abs. 2 AGG.
- 7.
Das Projekt Diversity-Maßnahmen und Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung wird im Auftrag der ADS vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen durchgeführt. Die Ergebnisse werden 2017 vorgelegt.
- 8.
Das Eurobarometer geht zwar auf alle AGG Merkmale ein, weist aber keine mehrdimensionale Diskriminierung aus und ist auch im Hinblick auf Fragen der Lebensbereiche, der Verursachenden und Auswirkungen von Diskriminierung unzureichend.
- 9.
Ausführlich siehe dazu Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Koalition_gegen_diskriminierung/Absichtserklaerungen/absichtserklaerungen_node.html.
- 10.
Eine Übersicht, über die Beratungsstellen und Netzwerke, die derzeit gefördert werden, finden sich auf der Internetseite der ADS.
- 11.
eg-check.de ist ein Instrumentarium, das im Jahr 2010 von den Sachverständigen Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea Jochmann-Döll entwickelt wurde und der Aufdeckung sowie der Beseitigung von Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts dient (siehe www.eg-check.de).
- 12.
Die Ergebnisse der Evaluation sollen im August 2016 vorliegen und können dann auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes abgerufen werden.
- 13.
Siehe Bericht des Sonderberichterstatters Githu Muigai über zeitgenössische Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz, 22. Februar 2010, A/HRC/14/43/Add. 2, Rdnr. 77.
- 14.
Siehe hierzu CommDH (2015)20, Ziff. 69)(61).
- 15.
Siehe CEDAW/C/DEU/CO/6, Ziff. 20.
- 16.
Dazu UN-Sonderberichterstatter über zeitgenössische Formen von Rassismus, 2010, A/HRC/14/43, Add. 2, Ziff. 77 (c))*.
- 17.
Siehe CommDH (2015)20, Ziff. 69)(62).
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Franke, B., Schlenzka, N. (2016). Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. In: Scherr, A., El-Mafaalani, A., Gökcen Yüksel, E. (eds) Handbuch Diskriminierung. Springer Reference Sozialwissenschaften. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-11119-9_38-1
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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes- Published:
- 28 June 2023
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-11119-9_38-2
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Original
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes- Published:
- 23 May 2016
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-11119-9_38-1