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Balance Sheet (Financial) Restructuring – Wesentliche Treiber und aktuelle Stakeholderstrategien

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Handbuch Unternehmensrestrukturierung

Part of the book series: Springer NachschlageWissen ((SRW))

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Zusammenfassung

Unternehmensrestrukturierungen sind fester Bestandteil des Wirtschaftens. Sofern dabei die Bilanzstruktur angepasst wird, kann von einem ‚Balance Sheet Restructuring‘ gesprochen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Kreditverbindlichkeiten in neues Eigenkapital getauscht werden und dadurch ein Eigentümerwechsel stattfindet. Derartige Prozesse sind in der Regel von höherem öffentlichem Interesse. Ein Balance Sheet Restructuring kann aber verschiedenste Prozesse durchlaufen mit unterschiedlichsten Ergebnissen. Dies dokumentiert sich u. a. auch in der Wahl der Rechtsmittel zur Umsetzung des Balance Sheet Restructuring. Der Erfolg eines Balance Sheet Restructuring im Sinne eines Erhalts der Unternehmung wird immer davon abhängen, die benötigten Mehrheiten unter den stimmberechtigten Stakeholdern zu erreichen. Dies gilt für gerichtliche wie außergerichtliche Lösungen. Daher ist der Gesetzgeber bemüht, über entsprechende Regeln ein effizientes legales Umfeld zu schaffen, in dem Balance Sheet Restructurings planbar sind und erfolgreich umgesetzt werden können.

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Notes

  1. 1.

    Vereinbarung, in der sich die Gläubiger gegenüber einem Schuldner verpflichten, den Schuldendienst für einen aufgenommenen Kredit zu stunden. Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Stillhalteabkommen. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/4394/stillhalteabkommen-v10.html. Zugegriffen am 05.02.2015.

  2. 2.

    Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen; Beck aktuell Gesetzgebung. http://gesetzgebung.beck.de/news/erleichterung-der-unternehmenssanierung-esug. Zugegriffen am 05.02.2015.

  3. 3.

    Dies führt zum einen dazu, dass der Insolvenzverwalter/Sachwalter über ein wirksames Instrumentarium verfügt, die Kosten der Restrukturierung zugunsten der Firma und deren Gläubiger zu managen. Andererseits besteht damit für die Berater der Firma das Problem, rechtssichere Gebührenvereinbarungen zu treffen.

  4. 4.

    Winfried M. Carli/ Dr. Matthias Weissinger: Das Scheme of Arrangement als Restrukturierungsinstrument: Neue Einsatzmöglichkeiten fuer deutsche Unternehmen. http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2014/06/25/das-scheme-of-arrangement-als-restrukturierungsinstrument-neue-einsatzmoglichkeiten-fur-deutsche-unternehmen/. Zugegriffen am 06.02.2015.

  5. 5.

    Michael Leitl: CHAPTER11? http://www.harvardbusinessmanager.de/heft/artikel/a-620220.html. Zugegriffen am 06.02.2015.

  6. 6.

    haufe.de/Recht: Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs. http://www.haufe.de/recht/ueberschuldungsbegriff-hat-sich-bewaehrt-entfristung-des-insolvenz_226_146206.html. Zugegriffen am 06.02.2015.

  7. 7.

    § 16 f. der Insolvenzordnung; Gesetze-im-Internet. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/inso/gesamt.pdf. Zugegriffen am 6.2.2015.

  8. 8.

    Siehe hierzu auch die Verlautbarungen des IDW, siehe auch Christian Säuberlich: IDW S6, der neue Standard für Sanierungskonzepte, Uni Hohenheim Stuttgart 24.Juni 2010. Zugegriffen am 06.02.2015.

  9. 9.

    Ein Chief Restructuring Officer, Harvard Business Manager. http://www.harvardbusinessmanager.de/heft/artikel/a-622631.html. Zugegriffen am 06.02.2015. CROs waren u. a. auch bei den Restrukturierungen von Pfleiderer, Scholz und IVG tätig.

  10. 10.

    So wurde Im Falle IMO Carwash richterlich entschieden, dass die von den Mezzanine Investoren vorgetragene Bewertungsmethodik (Monte Carlo Simulation zur Ermittlung des zukünftigen Wertes), mit der nachgewiesen werden sollte, dass das Mezzanine anteilig werthaltig und damit stimmberechtigt sei, nicht maßgeblich wäre, sondern das für die Wertfeststellung primär die aktuelle Bewertung bei unterstelltem Geschäftsfortgang relevant sei, die am besten in einer konkreten Bieteransprache im Rahmen einer Auktion ermittelt werden könne. Siehe hierzu: Urteil des Richters Justice Mann, neutral Citation Number (2009) EWHC 2114, Case No 15856of 2009, Royal Court of Justice, London 11.8.2009.

  11. 11.

    In außergerichtlichen Prozessen ist dagegen die Zustimmung (mit den jeweiligen Mehrheiten) aller relevanten Parteien nötig, was eine außergerichtliche Lösung insbesondere dann erheblich erschwert, wenn einstimmige Zustimmungen erforderlich sind und/oder die Interessen der Beteiligten zu weit auseinander liegen.

  12. 12.

    Eine gesamtwirtschaftliche Analyse zu den Finanzierungstrends in Deutschland findet sich bei: Bundesbank: Ergebnisse der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung für Deutschland – 2008 bis 2013 Statistische Sonderveröffentlichung 4 Juni 2014. Siehe hierzu auch. IKB/Creditreform: Wachstum finanzieren. Eine Analyse der sich wandelnden Finanzierungsmuster im deutschen Mittelstand, August 2014.

  13. 13.

    Zur Definition des Begriffs cross default (zu deutsch: Drittverzugsklausel) siehe auch Cross Default Klausel in Finanzlexikon. http://www.finanzlexikon-online.de/cross-default-klausel.html. Zugegriffen am 07.02.2015.

  14. 14.

    So wurden im Falle ATU die Regeln des intercreditor agreements zur Sicherheitenfreigabe genutzt, um im Rahmen eines sogenanntes ‚pre-pack‘ das vereinbarte BSR umzusetzen.

  15. 15.

    Diese Problematik ergibt sich aus dem Verbot der unbefugten Weitergabe von Insiderinformationen (§ 14, Abs 1 Nr 2 WpHG).

  16. 16.

    Beide Unternehmen wurden in der Krise an chinesische Investoren verkauft.

  17. 17.

    Unter ‚Opt-in‘ versteht man das Recht der Gläubiger von Altanleihen, die vor Inkrafttreten des neuen Schuldverschreibungsgesetzes emittiert wurden, mit entsprechender Mehrheit festzulegen, dass das neue Gesetz auch für diese Anleihe Geltung finden soll. Siehe hierzu Restrukturierung von Unternehmensanleihen. Vorgaben des neuen Schuldverschreibungsgesetz 2009, Görg Rechtsanwälte. https://www.goerg.de/de/aktuelles/legal_updates/restrukturierung_von_unternehmensanleihen_vorgaben_des_neuen_schuldverschreibungsgesetz_2009.2151.html. Zugegriffen am 07.02.2015.

  18. 18.

    In der rechtlichen Ausgestaltung dieser Gremien werden i. d. R. die Rechte und Pflichen von Kreditnehmer und Gremienmitgliedern (Banken, Investoren) festgelegt sowie eine Haftungsfreistellung für letztere.

  19. 19.

    Der Vollständigkeit halber ist hier auch die Kreditverlängerung mit verzeichnet, obwohl diese für sich alleine genommen nicht als BSR bezeichnet werden sollte.

  20. 20.

    Eine Erklärung des Begriffs findet sich bei Practical Law – A Thomson Reuters Legal Solution: Credit Bid. http://uk.practicallaw.com/2-500-6604. Zugegriffen am 07.02.2015.

  21. 21.

    Eine derartige Struktur wurde zum Beispiel bei der Restrukturierung von Stabilus angewendet. Alternativ zu einem PPL Konstrukt kommt auch der im nächsten Kapitel beschriebene Umtausch in eine Wandelanleihe in Betracht.

  22. 22.

    Siehe hierzu: Maximilian von Rom: Insolvenzsicherung und Jahresabschlussgestaltung durch doppelseitige Treuhandkonstruktionen, Nomos Verlag 2010, 1. Aufl. ISBN-10: 3832940405.

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Kerstien, H. (2015). Balance Sheet (Financial) Restructuring – Wesentliche Treiber und aktuelle Stakeholderstrategien. In: Hommel, U., Knecht, T., Wohlenberg, H. (eds) Handbuch Unternehmensrestrukturierung. Springer NachschlageWissen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-04778-8_50-1

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