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Aims and scope

Die Monatszeitschrift Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz - umfasst alle Fragestellungen und Bereiche, mit denen sich das öffentliche Gesundheitswesen und die staatliche Gesundheitspolitik auseinandersetzen.

Ziel ist es, zum einen über wesentliche Entwicklungen in der biologisch-medizinischen Grundlagenforschung auf dem Laufenden zu halten und zum anderen über konkrete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, über Konzepte der Prävention, Risikoabwehr und Gesundheitsförderung zu informieren. Wichtige Themengebiete sind die Epidemiologie übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten, der umweltbezogene Gesundheitsschutz sowie gesundheitsökonomische, medizinethische und -rechtliche Fragestellungen.

Das Leitthema führt mit Original- und Übersichtsarbeiten in das Schwerpunktthema des Monats ein und gibt dem Leser hierzu einen Überblick im Sinne eines "state of the art".

Originalien und Übersichtsarbeiten ermöglichen die Präsentation wissenschaftlich relevanter Studien unabhängig vom Leitthema.

Die Zeitschrift lebt durch ihr modulares Prinzip. Weitere Rubriken reflektieren das breite Spektrum der Zeitschrift mit ihren vielfältigen Berührungspunkten: so informieren Tagungsberichte und Forschung aktuell die Leser mit Kurzreviews der internationalen Fachliteratur sowie mit Kongreßberichten über aktuelle Entwicklungen. In der Diskussion stellt ein Forum dar zur Behandlung aktueller und kontroverser Themen, in dem Leser und Autoren aktiv in den Dialog mit ihrer Zeitschrift treten.

Nicht zuletzt enthält die Sektion Bundesgesundheitsblatt wichtige amtliche Mitteilungen und Bekanntmachungen aus den Herausgeberinstituten.

Zur Publikation eingereichte Manuskripte müssen bei Untersuchungen an Probanden oder Patienten die Erklärung enthalten, daß das Versuchsprotokoll von einer Ethikkommission begutachtet wurde und somit den ethischen Standards der Deklaration von Helsinki 1964 in der jeweils gültigen Fassung (Pharm Ind Nr. 12/1990 sowie Bundesanzeiger Nr. 243a vom 29.12.1989) entspricht. Gleichzeitig ist die Einwilligung der Versuchsperson nach Aufklärung im Text des Manuskriptes zu fixieren. Hinweise, die auf die Identität der Versuchsperson schließen lassen, sind zu vermeiden.

Tierversuchsprogramme müssen den Passus enthalten, daß die "Principles of laboratory animal care" (NIH publication No. 86-23, revised 1985) eingehalten wurden, soweit nicht zusätzlich besondere nationale Regelungen zu beachten sind (für die Bundesrepublik Deutschland ist dies das Tierschutzgesetz in aktueller Fassung).

Die Herausgeber behalten sich deshalb das Recht vor, Manuskripte abzulehnen, die den o.g. Anforderungen nicht entsprechen. Der Autor haftet bei Verstoß gegen die o.g. Anforderungen oder bei falschen Angaben.

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