Vorwort

Die Kardiologie hat in ihren diagnostischen und therapeutischen Verfahren in den letzten Jahrzehnten eine imposante Weiterentwicklung erfahren. Das vorliegende Curriculum für den Weiterzubildenden zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie dient dazu, die relevanten kardiologischen Themen zu dokumentieren, die Lerninhalte zu deklarieren und letztendlich einen umfassenden Überblick über das Fach als Ganzes und in seinen Schwerpunkten und Spezialisierungen zu geben. Dieses Curriculum kann zudem als Leitfaden für den Erwerb der Kenntnisse genutzt werden, als Nachschlagewerk der Aufgabenstellungen, als Themensammlung sowie -verzeichnis, und es definiert und kategorisiert die notwendigen praktischen Fähigkeiten für eine optimale Versorgung kardiovaskulär erkrankter Patienten.

Durch seine Vollständigkeit und große Detailliertheit repräsentiert das Curriculum umfassend die Position und das Verständnis der DGK, insbesondere hinsichtlich Expertise, Kenntnissen, Fertigkeiten und auch Berufsethos künftiger Kardiologen. Die Autoren erhoffen sich zudem, dass dieses Positionspapier als Standardwerk bei berufspolitischen und standesorganisatorischen Fragestellungen sowie Diskussionen entsprechende Berücksichtigung findet.

Kurz-Inhaltsverzeichnis (ausführliche Version: in ESM)

  • Adressaten des Curriculums Kardiologie

  • Präambel: Der Kardiologe in der (Muster‑)Weiterbildungsordnung der Ärztekammern und im „Curriculum Kardiologie“ der DGK

  • Theoretische Kenntnisse, praktische Fähigkeiten und beruflich-professionales Verhalten des Kardiologen

  • Ziele der Weiterbildung zum Kardiologen und danach: das kardiologische „Handwerk“ und die allgemeine Kardiologie sind die Basis!

  • Organisatorisches: Durchführung der Zusatzweiterbildung zum Kardiologen; Anforderungen an den Weiterzubildenden, an die Weiterbildungsstätte und an den Weiterbilder; Dokumentation der Weiterbildung; Akkreditierung der Weiterbildungsstätte; Zertifizierung des Weiterzubildenden; vorgesehene Aktualisierung des Curriculums

  • Künftige Herausforderungen

  • Tabellarische Weiterbildungsinhalte

    • Tab. 1 Kardiologische Anamneseerhebung und Basisuntersuchung

    • Tab. 2 Allgemeine Kardiologie

    • Tab. 3 Kardiale Bildgebung

    • Tab. 4 Rhythmologie

    • Tab. 5 Herzkatheterdiagnostik und -intervention

    • Tab. 6 Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin

Adressaten des Curriculums Kardiologie

Ziel dieses Curriculums ist es, aus Sicht der Fachgesellschaft aufzuzeigen, welche Kompetenzen ein Kardiologe heute beherrschen sollte. Dem Weiterzubildenden soll das Curriculum die Möglichkeit geben, seine Weiterbildungszeit zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie so effizient wie möglich zu strukturieren und das Erlernte anschließend im Sinne eines „berufslebenslangen“ Qualifizierens zu bewahren und auszubauen.

Das Curriculum möchte aber nicht nur die Weiterzubildenden, sondern auch die Weiterbilder und die Ärztekammern erreichen und aufzeigen, welche Inhalte und Fertigkeiten nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) in der Weiterbildung zum Kardiologen vermittelt werden sollen, um das gesamte Potenzial der Kardiologie für die Patienten bestmöglich einsetzen zu können.

Präambel

Der „Kardiologe“ in der (Muster‑)Weiterbildungsordnung [(M‑)WBO] der Ärztekammern und im „Curriculum Kardiologie“ der DGK

Der Begriff „Weiterbildung“ im engeren Sinne ist ein Terminus der (M‑)WBO mit Prüfungsabschluss, für welche die Bundesärztekammer (BÄK) und die Landesärztekammern verantwortlich zeichnen [1]. Die Präambel der (M‑)WBO führt dazu aus [1]: „Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen spezieller ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossenem Studium der Humanmedizin und nach Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Im Interesse der Patienten werden die in der Ausbildung geprägten ärztlichen Kompetenzen und Haltungen während der Weiterbildung vertieft. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die vertiefende Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der Berufsausübung. Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten … Die Weiterbildung wird in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung befugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen … Die Weiterbildungsbezeichnung ist der Nachweis für erworbene Kompetenz. Sie dient der Qualitätssicherung der Patientenversorgung und der Bürgerorientierung.“

Die Fachgesellschaften haben die Möglichkeit, bei einer Aktualisierung der (M‑)WBO („Novellierung“) durch die BÄK beratend die Weiterbildungsinhalte mit zu definieren: In Vorbereitung einer Novellierung der (M‑)WBO durch die BÄK werden die Fachgesellschaften von der BÄK aufgefordert, Vorschläge hinsichtlich der Weiterbildungsinhalte zu unterbreiten. Nach Fertigstellung der Novellierung durch die BÄK legt diese die (M‑)WBO-Novellierung dem Ärztetag zur Beschlussfassung vor. Nach Zustimmung des Ärztetages leitet die BÄK die novellierte (M‑)WBO als „Muster“-Vorschlag den Landesärztekammern zur Umsetzung zu, wobei diese die Möglichkeit haben, durch Modifikationen die Muster-Weiterbildungsordnung der BÄK in die definitive Weiterbildungsordnung für ihren jeweiligen Ärztekammerbereich umzugestalten. In dieser Phase besteht wiederum für Mitglieder der Fachgesellschaften, welche in Gremien der Landesärztekammern mitarbeiten, die Möglichkeit – dieses Mal auf der Ebene der jeweiligen Landesärztekammer –, beratend Modifikationen der Weiterbildungsinhalte vorzuschlagen.

Die WBO beinhaltet neben der Gebiets‑, Facharzt- und Schwerpunktweiterbildung auch die darauf aufbauenden Zusatzweiterbildungen, welche gebietsübergreifend erworben werden können.

Die Novellierung der (Muster‑)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ist im November 2018 mit der Publikation erfolgreich zum Abschluss gebracht worden. Vorausgegangen für den Schwerpunkt „Innere Medizin und Kardiologie“ waren intensive und äußerst konstruktive Gespräche der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK), der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) sowie des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) mit der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern hinsichtlich der Weiterbildungsinhalte. Die Konsequenz ist eine vollständige Kongruenz der (M‑)WBO für den Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie mit den Vorstellungen der DGK, dargelegt in dieser aktualisierten Version des „Curriculum Kardiologie“, welche die Weiterbildungsinhalte des (M‑)WBO konkretisiert und ausgestaltet.

Die vorgelegte Aktualisierung des erstmals 2013 publizierten „Curriculum Kardiologie“ der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. [2] soll den aktualisierten offiziellen Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie mit konkret formulierten Inhalten füllen. Dabei sind die Inhalte der Kardiologenweiterbildung in Einklang mit den allgemeininternistischen Weiterbildungsinhalten zu bringen, welche alle Internisten beherrschen müssen, sowie mit denen der der Kardiologie benachbarten Disziplinen wie Herzchirurgie, Kinderkardiologie und anderen internistischen Schwerpunkten. In diesem Curriculum wird der Begriff „Weiterbildung“ auf diejenigen Kenntnisse, praktischen Fähigkeiten und beruflich-professionellen Verhaltensweisen angewandt, die jeder Kardiologe im Rahmen seiner Weiterbildung bis zur Qualifizierung als Kardiologe sich aneignen und anschließend im Sinne eines „berufslebenslangen“ Qualifizierens bewahren sollte. Das aktuelle Curriculum soll hierzu als Grundlage dienen. Diese Überarbeitung des Curriculums zeichnet sich auch dadurch aus, dass nun auch „Young Cardiologists“ im Autorenteam die Möglichkeit haben, die Ausgestaltung der Weiterbildung aktiv und praxisnah mitzugestalten.

Die Kardiologie hat sich dank der enormen Fortschritte im Wissen und im Methodenspektrum in all ihren Bereichen erheblich weiterentwickelt. Diese Weiterentwicklung spiegelt sich in einer zunehmenden Spezialisierung innerhalb der Kardiologie wider, was jedoch nur die eine Seite der Medaille sein darf: Neben der zunehmenden Spezialisierung muss es auch weiterhin ein gemeinsames Fundament der Kardiologie geben. Dieses Fundament beinhaltet einerseits den Kardiologiegrundstock an theoretischen Kenntnissen – in der (M‑)WBO „Kognitive und Methodenkompetenz/Kenntnisse“ genannt –, an praktischen Fähigkeiten – in der (M‑)WBO: „Handlungskompetenz/Erfahrungen und Fertigkeiten“ genannt – sowie an beruflich-professioneller Einstellung des Faches Kardiologie und stellt andererseits den essenziellen Bezug zum Fachgebiet der Inneren Medizin dar. Demzufolge muss der zukünftige Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie auch die gemeinsamen Inhalte der Facharztweiterbildung im Gebiet Innere Medizin sowie die nichtkardiologischen schwerpunktspezifischen Basisinhalte beherrschen, welche in der (M‑)WBO zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie aufgeführt sind.

Das „kardiologische Fundament“ ist Gegenstand der hier vorgelegten Aktualisierung des „Curriculum Kardiologie“, das der Kardiologe nach Erwerb seiner Qualifikation zum „Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie“ im Schwerpunkt „Kardiologie“ beherrschen soll. Dem Weiterzubildenden soll das Curriculum die Möglichkeit geben, seine Weiterbildungszeit zu strukturieren und die „Basics“ der Kardiologie von Spezialwissen und -fähigkeiten – aufgeführt in den DGK-Zusatzqualifikationen [3–11] – zu unterscheiden.

Das Curriculum möchte aber in gleicher Weise den Weiterbilder erreichen und ihm aufzeigen, welche Inhalte und Fertigkeiten er nach Ansicht der DGK vermitteln soll, will er die aktuellen Möglichkeiten der Kardiologie so gut wie möglich abbilden. Und schließlich soll das Curriculum den für die Weiterbildung verantwortlichen Ärztekammergremien das breite Spektrum der Kardiologie aufzeigen, welches nach Ansicht der DGK in die Weiterbildung zum Kardiologen einfließen soll, um das gesamte Potenzial der Kardiologie für die Patienten bestmöglich einsetzen zu können. Demzufolge sieht die DGK dieses Curriculum auch als ein Dokument, welches der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern als Information dienen kann, um die in der (M‑)WBO aufgeführten Weiterbildungsziele mit aktuellen kardiologischen Inhalten auszufüllen und den in den Ärztekammern als Prüfer tätigen Kardiologen eine standardisierte Basis für deren Prüfungstätigkeit zur Verfügung zu stellen.

Die in diesem Curriculum der DGK aufgeführten Weiterbildungsinhalte lehnen sich eng an das aktuell überarbeitete „Core Curriculum for the General Cardiologist (2013)“ [12] der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) und der Europäischen Vereinigung der Fachärzte (UEMS) an, berücksichtigen aber selbstverständlich auch abweichende Einschätzungen der DGK, um spezifische Aspekte der Tätigkeit eines Kardiologen in Deutschland einzubeziehen.

1. Theoretische Kenntnisse, praktische Fähigkeiten und beruflich-professionelles Verhalten des Kardiologen

1.1 Qualifikationen des Kardiologen

  • Theoretische Kenntnisse – praktische Fähigkeiten – professionelles Verhalten

  • Die Qualifikation des Kardiologen wird durch theoretische Kenntnisse (TK), praktische Fähigkeiten (PF) und beruflich professionelles Verhalten (BV) erworben und aufrechterhalten. Diese Klassifizierung ist international akzeptiert [12] und auch auf nationaler Ebene, z. B. in Deutschland [2], im Einsatz. Die Bundesärztekammer verwendet in der (Muster‑)Weiterbildungsordnung [1] die Begriffe „Kognitive und Methodenkompetenz“ – Kenntnisse – und „Handlungskompetenz“ – Erfahrungen und Fertigkeiten –, welche unschwer mit den in diesem Curriculum verwandten Begriffen „theoretische Kenntnisse“ und „praktische Fähigkeiten“ gleichgesetzt werden können. Dagegen ist der für den Berufsalltag wichtige Weiterbildungsinhalt „beruflich-professionelles Verhalten“ in der (M‑)WBO nicht explizit abgebildet. Die TK-PF-BV-Einteilung bildet die Basis der Klassifikation dieses Curriculums:

    • Die „theoretischen Kenntnisse“ („knowledge“) definieren sich aus den stichwortartig aufgeführten Themenschwerpunkten der Kardiologie (s. Tab. 12345 und 6).

    • Die „praktischen Fähigkeiten“ („skills“) beschreiben die effektive Anwendung von theoretischem Wissen zur Lösung von Problemen, zu klinischen Entscheidungsfindungen und – aufbauend auf Erfahrung und Training – zur Durchführung von Prozeduren. Simulatortraining (s. dazu [4]) kann in ausgewählten Fällen eine sinnvolle Ergänzung in der kompetenzorientierten Weiterbildung darstellen.

    • Das „beruflich-professionelle Verhalten“ („attitudes and behaviours“) muss der Kardiologe lernen und beruflich „leben“, im Umgang mit Patienten und Angehörigen, Kollegen und Vertretern des Gesundheitswesens.

1.2 Kompetenzgraduierung

  • Kompetenzlevel I, II und III

  • Das sehr aufgefächerte gesamte Methodenspektrum der Kardiologie muss zwar von jedem Kardiologen „gewusst“, kann aber nicht mehr praktisch in einer Hand realisiert werden. Insofern muss hinsichtlich der „Eindringtiefe“ im Beherrschen praktischer Fähigkeiten zwangsläufig für den Kardiologen im Vergleich zum kardiologischen Subspezialisten eine Abstufung vorgenommen werden. Hinsichtlich der Kompetenzgraduierung orientiert sich das vorliegende Curriculum ebenfalls an der ESC-Graduierung [12] mit den Kompetenzlevels I bis III:

  • Kompetenzlevel I für praktische Fähigkeiten („skills“):

    • Erfahrung bei der Auswahl der geeigneten diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme und der Interpretation der erhaltenen Befunde;

    • Erfahrung bei der Suche nach einer geeigneten Behandlung, zu der der Patient überwiesen werden soll;

    • Level I erfordert zwar umfassende theoretische Kenntnisse der Methoden, jedoch keine Beherrschung der Techniken.

  • Kompetenzlevel II für praktische Fähigkeiten („skills“):

    • Level II geht über Level I hinaus: Zusätzlich zur Level-I-Kompetenz muss der Weiterzubildende sich praktische Erfahrungen aneignen und bewahren, aber nur als nicht-selbständiger und nicht als eigenverantwortlicher Untersucher: der Weiterzubildende assistiert oder führt eine spezielle Technik oder Prozedur unter Anleitung durch.

  • Kompetenzlevel III für praktische Fähigkeiten („skills“):

    • Level III geht über Level I und Level II hinaus. Der Weiterzubildende muss lernen und die Kompetenz bewahren, eigenständig für ein diagnostisches oder therapeutisches Verfahren die Indikation zu erkennen, die Technik oder die Prozedur durchzuführen, die Befunde zu interpretieren und Komplikationen zu beherrschen.

1.3 Inhalte des Curriculum Kardiologie

Die Inhalte der Weiterbildung sind im Folgenden stichwortartig aufgelistet. Eine ausführliche Beschreibung findet sich in den Tabellen des Anhangs.

1.3.1 Kardiologische Anamneseerhebung und Basisuntersuchung (Tab. 1)

1.3.2 Allgemeine Kardiologie (Inhalte in alphabetischer Reihenfolge, Tab. 2)

  • Alterskardiologie

  • Digitale Kardiologie

  • Endokarditis, infektiöse und Device-Infektionen

  • Erkrankungen der Aorta und aortales/kardiales Trauma

  • Geschlechterspezifische Aspekte bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Herzfehler (angeboren) im Erwachsenenalter

  • Herzinsuffizienz: akut – einschließlich des kardiogenen Schocks – und chronisch

  • Herzklappenfehler, erworben

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Schwangerschaft

  • Humangenetik von Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Hypertonie, arterielle

  • Hypertonie, pulmonale

  • Kardiologie, onkologische

  • Kardiologischer Konsiliarius

  • Kardiovaskuläre Prävention

  • Kardiovaskuläre Rehabilitation

  • Kardiologische Sportmedizin

  • Klinische Pharmakologie kardiovaskulärer Pharmaka

  • Koronare Herzkrankheit (akutes und chronisches Koronarsyndrom)

  • Myokarderkrankungen (Kardiomyopathien, Myokarditis)

  • Perikarderkrankungen

  • Psychokardiologie

  • Schlafmedizin bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Schmerzbehandlung und Palliativmedizin bei Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Telemonitoring bei kardialen Erkrankungen

  • Thromboembolische Erkrankungen (Venenthrombose und Lungenembolie)

  • Versicherungsmedizin (inklusive Gutachten) bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen

1.3.3 Kardiale Bildgebung (Tab. 3)

  • Echokardiographie

  • Magnetresonanztomographie

  • Computertomographie

  • Nuklearkardiologie

  • Vergleich kardialer Bildgebungsverfahren

1.3.4 Rhythmologie (Tab. 4)

1.3.5 Kathetergestützte Diagnostik und Therapie angeborener und erworbener Erkrankungen des Herzens und der Gefäße (Herzkatheterdiagnostik und -intervention) (Tab. 5)

1.3.6 Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin (Tab. 6)

2. Ziele der Weiterbildung zum Kardiologen und danach: Das kardiologische „Handwerk“ und die allgemeine Kardiologie sind die Basis!

Ziel der Weiterbildung muss es sein, sowohl den niedergelassenen Kardiologen als auch den Kardiologen im Krankenhaus in die Lage zu versetzen, kardiologische Krankheitsbilder sowie wesentliche Begleitfaktoren und Komorbiditäten zu erkennen und die betroffenen Patienten präventiv, diagnostisch und therapeutisch zu betreuen. Dies gilt sowohl für akute Notfall- und Dekompensationssituationen als auch für die chronischen Krankheitsphasen. Zudem muss der Kardiologe in der Lage sein, diejenigen Patienten zu identifizieren, welche bei entsprechender Indikation einem Kardiologen mit Zusatzqualifikation oder einem Spezialisten anderer Fachdisziplinen zugeführt werden müssen. Dies alles gelingt nur dann, wenn diese Weiterbildung die Vermittlung breiter Basiskenntnisse und -fähigkeiten (Tab. 1 und 2) mit der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten ausgewählter Aspekte der einzelnen kardiologischen Subdisziplinen verbindet (Tab. 345 und 6) und darüber hinaus Schnittmengen schwerpunktübergreifender Kenntnisse und Fähigkeiten – z. B. angiologische Gefäßinterventionen, Hypertensiologie, Schlafmedizin u. a. – mit einbezieht.

In den Subdisziplinen – bildgebende Verfahren, Rhythmologie, interventionelle Kardiologie sowie kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin – muss der Weiterzubildende gestaffelt ausgewählte theoretische Kenntnisse, praktische Fähigkeiten und beruflich-professionelles Verhalten erwerben. Trotz all dieser technischen Innovationen darf die Weiterbildung allerdings nicht nur am Erwerb von Wissen und am Einsatz dieser technischen Innovationen gemessen werden: Der damit verbundene substanzielle Wissenszuwachs muss reflektiert, verarbeitet und in evidenzbasierte, in kurzen Zeitabständen anzupassende Handlungsalgorithmen umgesetzt werden.

2.1 Kardiologische Anamneseerhebung und Basisuntersuchung sowie allgemeine Kardiologie (Tab. 1 und 2)

Anamneseerhebung, körperliche Untersuchung und die wichtigen Basisuntersuchungen wie EKG, Ergometrie, Echokardiographie, 24-h-Langzeit-EKG und 24-h-Langzeit-Blutdruckmessung stellen die Eckpfeiler der kardiologischen Tätigkeit dar und müssen dementsprechend auch ausführlich in der Weiterbildung vermittelt werden. Nur mit dieser Basis lässt sich das Management der wichtigsten kardiologischen Krankheitsbilder in Bezug auf Prävention, Diagnostik und Therapie bewerkstelligen.

Unabhängig von einer eventuellen späteren Spezialisierung muss der Kardiologe im gesamten Bereich der Kardiologie („allgemeine Kardiologie“) ein fundiertes Wissen besitzen und ein gewisses Maß an praktischen Fähigkeiten beherrschen, um die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten der Kardiologie voll ausschöpfen und kompetent mit spezialisierten Kollegen zusammenarbeiten zu können.

Das muss der Kardiologe wissen und können (Tab. 1 und 2)

Die Tab. 1 fasst die theoretischen Kenntnisse, die praktischen Fähigkeiten und das beruflich-professionelle Verhalten zusammen, welches für eine bestmögliche kardiologische Anamneseerhebung und Basisuntersuchung des Patienten erforderlich ist. Dazu zählen Kenntnisse kardialer Erkrankungen, auch in Bezug auf Vorerkrankungen und Kenntnisse spezieller kardialer Symptomatik und kardialer Risikofaktoren ebenso wie die adäquate Einbeziehung der digitalen Kardiologie (s. Abschnitt Tab. 2 2.2) in die Weiterbildung. Dazu gehören auch die korrekte Interpretation der gefundenen Untersuchungsergebnisse und die praktische Fähigkeit zur Indikationsstellung und Deutung weiterführender Untersuchungen. Besonders hervorzuheben ist eine einfühlsame, empathische Gesprächsführung, ggf. als Dialog im Sinne einer partizipativen Entscheidungsfindung („Shared Decision Making“ [Tab. 1 1.2 PF 1]), mit verständlicher, individualisierter Erläuterung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen durch den Arzt und Eingehen auch auf emotionale und teilweise wenig rationale Momente im Rahmen des Krankheitserlebens des Patienten. Hilfreich können dabei validierte schriftliche Entscheidungshilfen sein, insbesondere vor interventionellen Maßnahmen [13] (siehe z. B. die Entscheidungshilfen der Nationalen Versorgungsleitlinien „Chronische KHK“ und „Chronische Herzinsuffizienz“). Dabei kann man durchaus auch eher ungewöhnliche Wege gehen, wie z. B. die Verwendung von Comics [14, 15]. Hauptsache, der Patient profitiert!

Kardiovaskuläre Erkrankungen (u. a. kurz zurückliegender Myokardinfarkt, Herzinsuffizienz, Schrittmacher- oder ICD-Therapie, Synkopen) können direkte Auswirkungen auf die Kraftfahreignung der Patienten haben, mit zum Teil erheblichen Folgen für das private und berufliche Leben des Patienten, aber auch möglichen rechtlichen Verpflichtungen für den behandelnden Arzt mit zum Teil strafrechtlicher Relevanz. Der Kardiologe sollte daher die aktuellen Leitlinien zur Begutachtung der Kraftfahreignung kennen und beherrschen und etwaige Einschränkungen transparent und rechtssicher kommunizieren (Tab. 1 1.3 BV 5).

Eine besondere Herausforderung stellt die adäquate Versorgung kardiologischer Patienten während der COVID-19-Pandemie dar, in der es in Deutschland aufgrund von Kontaktrestriktionen und Krankenhausnotfallplänen zu einer Unterversorgung kardiologischer Notfälle und auch chronischer Patienten kam. Hier gilt es im Falle anhaltender oder zukünftiger Pandemien für den Kardiologen, unter Zuhilfenahme der zur Verfügung stehenden Mittel eine adäquate kardiovaskuläre Versorgung der Patienten sicherzustellen, um deletäre Auswirkungen einer Unterversorgung zu vermeiden (Tab. 1 1.3 BV 7). Die Einrichtung von Telefon- und Videosprechstunden unter Zuhilfenahme sog. „mobile health“-Angebote (z. B. Apps zur Rhythmusanalyse, Smartphone-basierte EKG-Dokumentation und andere „Wearables“) hat sich hier als durchführbares und erfolgreiches Konzept gezeigt [16]. Telemedizinische Möglichkeiten in der Kardiologie sollten nicht nur vor diesem Hintergrund weiter ausgebaut werden.

Die Tab. 2 charakterisiert alle wichtigen Schwerpunkte der allgemeinen Kardiologie, die vom Kardiologen beherrscht werden sollen. Die meisten Schwerpunkte sind selbstredend, aber auf einige, scheinbar nicht im Fokus der Kardiologie befindlichen Themen weist die Curriculum-Aktualisierung in besonderem Maße hin:

  • Wesentlich ist der Erwerb umfassender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Psychokardiologie (Tab. 2 2.22) [17], vorrangig im Bereich der patientenzentrierten Gesprächsführung sowie der psychosomatischen Grundversorgung. Während Kenntnisse der „Basisbehandlung psychosomatischer Krankheitsbilder“ als Handlungskompetenz für alle Schwerpunktfächer gefordert werden, besitzt der Schwerpunkt Kardiologie zusätzlich eine eigenständige Handlungskompetenz in Form der „Psychokardiologie“. Damit wird der besonderen Bedeutung der psychosozialen Faktoren bei kardiologischen Krankheitsbildern Rechnung getragen.

  • Onkologische Kardiologie: Auf dem Gebiet der multimodalen Tumortherapie – konventionelle Chemotherapie, Immuncheckpoint-Inhibition und gezielte Krebstherapie („targeted therapy“), Radiotherapie, Operation – werden derzeit jährlich bis zu 30 neue Therapien etabliert, nicht selten mit nur inkomplett charakterisierten Nebenwirkungen. Viele dieser potenziell lebensbedrohlichen Nebenwirkungen betreffen das Herz-Kreislauf-System, wie z. B. die Immuncheckpoint-Inhibitor-induzierte Myokarditis [18]. Der Block „onkologische Kardiologie“ (Tab. 2 2.13) charakterisiert daher die für den Kardiologen relevanten diesbezüglichen Weiterbildungsinhalte, um die Behandlung des Tumorpatienten möglichst frei von kardiovaskulären Nebenwirkungen zu halten, Nebenwirkungen rechtzeitig zu erkennen und im Falle des Auftretens von Nebenwirkungen diese bestmöglich behandeln zu können.

  • Spezifische Aspekte der Geschlechter-Medizin (Tab. 2 2.5) werden in der Kardiologie häufig zu wenig beachtet [19, 20]. Manche der kardiovaskulären Risikofaktoren haben bei Männern und Frauen eine quantitativ unterschiedliche Bedeutung: Z. B. disponiert Diabetes mellitus bei Frauen häufiger zu einer koronaren Herzkrankheit, Herzinfarkte treten bei Frauen Jahre später auf als bei Männern, während sich die arterielle Hypertonie bei Frauen anscheinend früher manifestiert [21]. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Geschlechtsunterschiede bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die der Kardiologe kennen und beachten muss.

  • Bedingt durch die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft, gewinnen geriatrische Aspekte („Alterskardiologie“, Tab. 2 2.1) in der Kardiologie im Hinblick auf die „Syndrom-Sichtweise“ [22, 23] und die speziellen Aspekte der Medikamentenadhärenz und Polypharmazie im höheren Lebensalter zunehmend an Bedeutung [24, 25].

  • Digitale Kardiologie (Tab. 2 2.2): Die Kardiologie zeichnet sich in den letzten Jahren durch einen kontinuierlichen Wissens- und Technologiefortschritt und eine Vielzahl praktischer und algorithmenbasierter Leitlinien aus. Die Fülle dieser wissenschaftlichen Informationen sowie die Geschwindigkeit der Umsetzung leitlinienrelevanter Studien erfordern ein hohes Maß an Kompetenz im Umgang mit traditionellen und modernen Medien, von klassischen Publikationen über Open-access-Artikel bis zu Online-Datenbanken und den sog. „social media“. Hier müssen sich Kardiologen eine digitale Recherchekompetenz aneignen, die es ihnen sowohl ermöglicht, praxisrelevante Inhalte und Neuerungen rasch zu identifizieren und gleichzeitig eine kritische Selektion der Inhalte vorzunehmen und hierbei auch etwaige falsche oder fragwürdige Darstellungen abzulehnen. Die Vorteile der digitalen Medizin liegen in der Schnelligkeit, der breiten Verfügbarkeit und der Möglichkeit einer innovativen didaktischen Aufbereitung der Inhalte. Es gibt zunehmend häufiger digitale Fortbildungsangebote in Form von interaktiven Online-Fortbildungen oder sog. Webinars, welche eine zeitliche und örtliche Unabhängigkeit der Fortbildung ermöglichen.

    Abgesehen vom Bedarf des Kardiologen an neuer Medienkompetenz bietet die Digitalisierung in der Medizin auch neue Chancen der Optimierung diagnostischer und therapeutischer Strategien. Digitale Entscheidungshilfen (sog. „clinical decision support tools“) können während und nach der Weiterbildung zum Kardiologen eine strukturierte, zeitoptimierte und leitliniengerechte Diagnostik und Therapie spezifischer Krankheitsbilder erleichtern. Neue tragbare diagnostische Tools (sog. „wearables“) können bekannte physiologische Daten leichter und breiter messbar machen oder neue Parameter liefern und damit den Weg zu einer stärker personalisierten Medizin ebnen. Kenntnisse in der digitalen Medizin sind somit in vielen Bereichen von Bedeutung [26]:

    • Digitalisierung des Gesundheitssystems (elektronische Dokumentation mit elektronischer Patientenakte [ePA]);

    • Möglichkeit der Verschreibung von „Apps“ zur Diagnostik und Therapiesteuerung;

    • Paradigmenwechsel von arztzentrierter hin zu patientenzentrierter Medizin (digitale Recherche durch Patienten selbst, personalisierte Medizin);

    • neue Möglichkeiten der Verarbeitung großer Datenmengen („big data“) mit der Chance, neue Erkenntnisse über Krankheitsverläufe und Therapie zu gewinnen.

2.2 Bildgebende Verfahren: Echokardiographie, Magnetresonanztomographie, Computertomographie, Nuklearkardiologie (Tab. 3)

Bildgebende Verfahren stellen ein wichtiges Teilgebiet der Kardiologie dar, das sich in den letzten Jahren stürmisch entwickelt und erweitert hat. War „Bildgebung“ vor 50 Jahren praktisch noch auf das Thoraxröntgenbild (und die an wenigen Zentren durchgeführten invasiven angiographischen Verfahren) beschränkt, so haben seit den 70er-Jahren die Echokardiographie und die Nuklearkardiologie, seit den 80er-Jahren die kardiale Magnetresonanztomographie (Kardio-MRT) und im letzten Jahrzehnt die kardiale Computertomographie (Kardio-CT) feste, oft die Diagnostik dominierende Rollen in der kardiologischen klinischen Routine eingenommen [27, 28]. Die neu geschaffene Zusatzweiterbildung „Kardiale Magnetresonanztomographie“ trägt dieser zunehmenden Bedeutung Rechnung: Nach dem Facharzterwerb kann der Kardiologe sich in einem Zeitraum von 12 Monaten an einer entsprechend qualifizierten Weiterbildungsstätte unter Leitung eines Kardiologen oder Radiologen spezielle, über das Facharztniveau hinausgehende Kardio-MRT-Kenntnisse aneignen.

Die Komplexität der physikalisch-technischen Grundlagen dieser Verfahren und ihre immer noch anhaltende rasche technische Weiterentwicklung begründen einen erheblichen und zunehmenden Zeitbedarf beim Aneignen sowohl der Kenntnisse als auch der praktischen Fähigkeiten.

Den klinischen Bedürfnissen entsprechend, steht bei der kardialen Bildgebung der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten in der Echokardiographie [29–31] deutlich mehr im Vordergrund als der in der kardialen Magnetresonanztomographie, kardialen Computertomographie und Nuklearkardiologie, wobei aber auch diese Verfahren konstitutive, unverzichtbare Bestandteile des diagnostischen Instrumentariums des Kardiologen sind und nicht etwa optionales Spezialwissen darstellen. Ebenso sollte der Kardiologe mit Ultraschalluntersuchungen der extrakraniellen und peripheren Gefäße vertraut sein (Tab. 3 3.11) wegen der häufigen Komorbidität von koronarer Herzkrankheit mit zerebrovaskulärer Insuffizienz und peripherer arterieller Verschlusskrankheit. Die sonographische Diagnostik der A. radialis und der A. ulnaris ist für die Herzkatheteruntersuchung praxisrelevant (Tab. 5 5.2 PF 3).

Die noch nicht abgeschlossene, rasche Weiterentwicklung der bildgebenden Techniken macht absehbar, dass sich in Zukunft Verschiebungen und Änderungen in den diagnostischen Pfaden und dem Stellenwert einzelner Methoden ergeben werden. Dies reicht von der Rolle bildgebender Verfahren in der Prävention (z. B. Kalziumscore) und der Akutkardiologie (Chest-Pain-Unit) bis zur zunehmenden Bedeutung der Magnetresonanztomographie bei Myokarditiden und Kardiomyopathien, dem periinterventionellen Einsatz der transösophagealen Echokardiographie sowie der kardialen Bildgebung generell. Umso mehr sollte daher eine breite Weiterbildung auf diesem Gebiet erfolgen, die die spätere rasche Einarbeitung in neue diagnostische Möglichkeiten erlaubt.

Das muss der Kardiologe wissen und können (Tab. 3)

Der Kardiologe soll in der Lage sein, selbstständig und eigenverantwortlich eine eingehende echokardiographische Diagnostik aller kardiovaskulären Erkrankungen auf modernem Stand durchzuführen. Hierzu gehört auch die Durchführung von transösophagealen Untersuchungen und der Stressechokardiographie. Weiterhin sollte er an der Durchführung und Befundung von magnetresonanztomographischen, computertomographischen und nuklearkardiologischen Untersuchungen des Herzens beteiligt gewesen sein und die Daten und Befunde kritisch werten und klinisch einordnen können einschließlich der Differenzialindikation der einzelnen Verfahren und ihrer Stärken und Schwächen.

2.3 Rhythmologie (Tab. 4)

Diagnostik, Differenzialdiagnostik und Behandlung von Herzrhythmusstörungen (HRST) sind feste Bestandteile der täglichen Versorgung kardiologischer Patienten. Die zentrale Basis der Diagnostik stellt dabei seit nahezu einem Jahrhundert unverändert das Elektrokardiogramm mit seinen heutigen klinischen Anwendungsformen dar (Ruhe- und Belastungs-EKG sowie Ereignisrekorder inklusive Telemonitoring), ergänzt bei speziellen Fragestellungen durch Provokationstests und die invasive elektrophysiologische Untersuchung.

Therapeutisch haben sich in den letzten 50 Jahren dramatische Veränderungen ergeben: Die Elektrotherapie hat als eigenständiges Therapieverfahren die medikamentöse Behandlung weitgehend verdrängt, zunächst bei den Bradykardien, seit 35 Jahren zunehmend auch in der Behandlung tachykarder HRST und der Vermeidung des plötzlichen Herztodes. Seit etwa 25 Jahren stellt die Elektrotherapie mit der Resynchronisationstherapie zudem auch eine wichtige Option bei der Behandlung der schweren Herzinsuffizienz dar. Daneben steht mit der invasiven Katheterablation ein sich technisch rasch entwickelndes Instrumentarium zur Verfügung, das für viele tachykarde HRST heute eine Therapie erster Wahl darstellt. Die Komplexität und die anhaltend raschen technischen Innovationen gerade der zuletzt genannten Verfahren sind beim Erwerb der Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten auf diesem Gebiet zu berücksichtigen.

Das muss der Kardiologe wissen und können (Tab. 4)

Die sichere elektrokardiographische Interpretation bradykarder und tachykarder HRST, ihre Zuordnung zu Symptomen und kausal zu spezifischen kardialen Krankheitsbildern sowie die Erkennung ihrer prognostischen Bedeutung gehören heute zum Basiswissen eines jeden Kardiologen, ebenso wie die Fähigkeit zur gezielten Planung und Umsetzung der weiteren differenzialdiagnostischen und therapeutischen Schritte. Dies setzt eingehende Kenntnisse elektrophysiologischer Grundlagen und medikamentöser Therapiemöglichkeiten sowie die Fähigkeit zur Einordnung rhythmologischer Befunde im Kontext der kardialen Grunderkrankung voraus, erfordert aber ebenso auch grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen in den speziellen Therapieverfahren der Elektrotherapie und der Katheterablation.

Demzufolge muss der Kardiologe die nichtinvasive Diagnostik und Therapie aller HRSTs sowie die elektrische Kardioversion und passagere Schrittmacherstimulation selbstständig und eigenverantwortlich durchführen können. Hierzu gehört auch die sachkundige Nachsorge von Patienten mit aktiven Herzrhythmusimplantaten und nach Katheterablation, auch über Telemonitoring.

Bei der Implantation von Ereignisrekordern, Ein‑, Zwei- und Drei-Kammer-Herzschrittmachern und Defibrillatoren sowie bei invasiven diagnostischen elektrophysiologischen Untersuchungen soll er im Rahmen der Weiterbildung mitgewirkt haben. Weiterhin soll er an der Implantation auch komplexer Stimulationssysteme sowie der Durchführung und Befundung von Katheterablationen beteiligt gewesen sein, einschließlich der Differenzialindikation der einzelnen Verfahren und der Wertung ihrer Stärken, Schwächen und Risiken.

2.4 Kathetergestützte Diagnostik und Therapie angeborener und erworbener Erkrankungen des Herzens und der Gefäße (Herzkatheterdiagnostik und -intervention) (Tab. 5)

Die invasive Herzkatheterbildgebung von Herz, Koronararterien und herznahen Gefäßen ist eine der wichtigsten technischen Untersuchungen in der Kardiologie, welche ganz wesentlich an der Entwicklung dieses Schwerpunktes der Inneren Medizin beteiligt gewesen ist. Sie ist Voraussetzung und Grundlage der interventionellen Kardiologie als mittlerweile unverzichtbare Teildisziplin der Kardiologie.

Seit der Einführung der perkutanen Koronarintervention (PCI) vor ca. 40 Jahren erlebte diese invasive Technik eine kontinuierliche Weiterentwicklung auch im Hinblick auf die Funktionstestung.

Perkutane Interventionen an Herzklappen und anderen strukturellen Herz- und Kreislaufpathologien gewinnen an Bedeutung. Die rasch voranschreitenden Verbesserungen der zugrunde liegenden Techniken gehen einher mit zunehmend komplexeren technischen Grundlagen, deren Erlernen einerseits essenziell für das Verständnis der Methoden und Möglichkeiten dieser Verfahren ist, andererseits aber einen erheblich höheren Zeitbedarf und den Erwerb praktischer Fähigkeiten erfordert. Die unverändert rasche Entwicklung der invasiven Techniken in der Kardiologie lässt erwarten, dass eine zunehmende Differenzierung und Spezialisierung gerade in den therapeutischen Anwendungen dieser Methoden entstehen wird. Dies macht es aber erforderlich, dass der Kardiologe fundierte Kenntnisse auf diesem Gebiet hat, um Patienten auch in Zukunft korrekt, umfassend und verantwortungsbewusst betreuen zu können.

Das muss der Kardiologe wissen und können (Tab. 5)

Der Kardiologe muss eingehende Kenntnisse und Fertigkeiten (Kompetenzlevel III) in der Herzkatheterdiagnostik besitzen. Er muss die diagnostischen Verfahren derart beherrschen, dass er die damit erhaltenen Erkenntnisse selbstständig und eigenverantwortlich detailliert erheben und interpretieren kann unter Berücksichtigung der methodischen Schwächen und Fehlermöglichkeiten. Diese fundierten Kenntnisse sollen ihn in die Lage versetzen, die daraus abzuleitenden Therapiemöglichkeiten und Erfordernisse sowohl in der elektiven Intervention als auch in der Akutsituation sicher einzuschätzen.

Durch Mitwirkung (Kompetenzlevel II) bei Koronarinterventionen – auch im Rahmen von Notfällen bzw. der Therapie eines akuten Koronarsyndroms (ACS) – soll der Kardiologe in die Lage versetzt werden, das bestmögliche Management der kardiologischen Elektiv- und Notfallpatienten in seinem Umfeld sicherzustellen.

Der Kompetenzlevel I bei kardialen und Gefäßinterventionen soll dem Kardiologen helfen, den Kenntnisstand in diesen sich rasch weiterentwickelnden Spezialbereichen der Kardiologie und kardiovaskulären Medizin zu halten, um für seine Patienten die geeignete Behandlung in Abwägung von Nutzen und Risiken auswählen zu können.

2.5 Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin (Tab. 6)

Die Notfall- und Intensivmedizin nimmt in der Patientenversorgung eine immer breitere Bedeutung ein. Dies bringt die (M‑)WBO nicht nur mit den notfallmedizinischen Weiterbildungsinhalten bei den Facharztweiterbildungen zum Ausdruck, sondern auch mit den 3 Zusatzweiterbildungen „Notfallmedizin“, „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ und „Intensivmedizin“. Ein Großteil der Notfall- und Intensivpatienten kommt mit kardiovaskulären Akuterkrankungen zur Aufnahme. Dieser Tatsache trägt die Facharztweiterbildung für Innere Medizin und Kardiologie durch einen eigenen Kompetenzblock „Kardiovaskuläre Notfall- und Intensivmedizin“ Rechnung [1].

Morbidität und Letalität von Patienten mit akuten kardiovaskulären Erkrankungen, wie z. B. Myokardinfarkt, Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz, Lungenembolie oder Aortendissektion, werden entscheidend von der Qualität der raschen und in hohem Maße standardisierten Erstversorgung beeinflusst. Zur Optimierung der Erstversorgung von Patienten mit akuten kardialen Erkrankungen wurden deshalb in verschiedenen medizinischen Einrichtungen Chest Pain Units [32, 33] als kardiologisch geführte Bereiche innerhalb einer zentralen Notaufnahme aufgebaut. Dieses Vorgehen hat dazu beigetragen, die hohe Sterblichkeit der Patienten mit Akuten Koronarsyndromen (ACS) zu senken [32, 33].

Auf der Intensivstation stehen heutzutage für die Betreuung schwerstkranker Herzpatienten – z. B. mit kardiogenem Schock – interventionelle Verfahren in Form von perkutanen Herzkreislaufunterstützungssystemen zur Verfügung, um den Patienten über die kritische Phase bis zur Erholung oder zur definitiven Versorgung z. B. mit einem linksventrikulären Unterstützungssystem oder einer Herztransplantation zu stabilisieren. Es ist mittlerweile überzeugend belegt, dass für das Versterben eines kritisch herzkranken Patienten auf der Intensivstation die Entwicklung eines Multiorgandysfunktionssyndroms (MODS) prognosemitbestimmend ist. Demzufolge muss der Kardiologe auch mit invasiver und nichtinvasiver Beatmung und weiteren organunterstützenden Verfahren vertraut sein und ebenso mit allgemeinen intensivmedizinischen Maßnahmen [1, 34, 35].

Der notfall- und intensivmedizinisch interessierte Kardiologe kann – aufbauend auf den Facharztweiterbildungsinhalten zur kardiovaskulären Notfall- und Intensivmedizin [1] – seine Qualifikation durch den Erwerb der oben genannten Zusatzweiterbildungen weiter verbessern und, darauf aufbauend, noch weiterführende Kompetenz speziell im kardiovaskulären Intensiv- und Notfallmedizinbereich mit dem DGK-Curriculum „Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin“ [36] erwerben.

Das muss der Kardiologe wissen und können (Tab. 6)

Kardiovaskuläre Notfallmedizin: Der Kardiologe soll sich – neben den internistisch-notfallmedizinischen Weiterbildungsinhalten – zusätzlich fundierte Erfahrungen und ausgewiesene Kenntnisse über die akuten Krankheitsbilder des Schwerpunkts aneignen und Verfahren der notfallmäßigen Versorgung beherrschen, inklusive der kardiopulmonalen Reanimation, Intubation, maschinellen Beatmung und mechanischen Kreislaufunterstützung. Diese Erfahrungen, Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten sind deshalb wichtige Bestandteile der notfallmedizinischen Weiterbildung im Schwerpunkt Kardiologie.

Kardiovaskuläre Intensivmedizin: Zusätzlich zu den internistisch-intensivmedizinischen Weiterbildungsinhalten soll der Kardiologe das invasive hämodynamische Monitoring, die Diagnostik und Therapie des Herz-Kreislauf-Versagens und des MODS sowie der Sepsis und des septischen Schocks beherrschen und mit organunterstützenden Techniken (differenzierte Beatmungsformen, Nierenersatzverfahren, perkutane Herz-Kreislauf-Unterstützungssysteme und extrakorporale Membranoxygenierung [VA-ECMO: auch ECLS genannt]) umgehen können.

3. Durchführung der Weiterbildung zum Kardiologen

3.1 Weiterbildungszeit

Die Weiterbildungszeit zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie laut (M‑)WBO der Bundesärztekammer [1] beträgt 72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gem. § 5 der (M‑)WBO.

Davon

  • müssen 36 Monate in Innere Medizin und Kardiologie abgeleistet werden, davon müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden,

  • müssen 24 Monate in mindestens 2 anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden,

  • müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden,

  • müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden.

3.2 Aktivitätsnachweise und Einbindung der Weiter- und Fortbildungsakademie der DGK

Obligat ist die Dokumentation der erworbenen Weiterbildungsinhalte entsprechend der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie.

Der Besuch zertifizierter nationaler und internationaler Fachtagungen mit kardiologischen und internistischen Programmteilen ist empfehlenswert. Auf nationaler Ebene bieten sich dabei die Kongresse der DGK an.

Die Weiter- und Fortbildungs-Akademie Kardiologie (WFA) der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK) geht in ihren Kursen und Kongressfortbildungen gezielt auf die in den Tab. 12345 und 6 aufgeführten Weiterbildungsinhalte ein.

3.3 Curriculumstruktur

Als Empfehlung für den 36-monatigen Block „Kardiologie“ (s. 3.1.) kann – unter Wahrung der 24-monatigen stationären Patientenversorgung mit Simultanweiterbildungen für einzelne Teilbereiche – eine 6‑monatige Weiterbildung in Echokardiographie und eine 6‑monatige Weiterbildung in der invasiven Kardiologie inklusive Rhythmologie gelten. Zu berücksichtigen sind weiterhin in diesem Kardiologieblock die Tätigkeit in einer kardiologischen Ambulanz, im kardiologischen Funktionslabor sowie in der Kardio-MRT-/Kardio-CT-Weiterbildung. Diese Tätigkeiten können in die Kerntätigkeiten der Stations- und Ambulanztätigkeit eingebettet oder im Echokardiographielabor bzw. in der Herzkatheterabteilung absolviert werden. In den verbleibenden 36 Monaten außerhalb der kardiologischen Tätigkeit sind dann neben der 24-monatigen Weiterbildung in mindestens 2 anderen Facharztkompetenzen des Gebietes (z. B. Angiologie) auch die 6 Monate in der Notfallaufnahme und die 6 Monate in der Intensivmedizin abzuleisten.

3.4 Mindestmengen

Beim Erlernen von Techniken spielen die Erfahrung in der jeweiligen Technologie [37, 38] sowie das persönliche Handanlegen und die praktische Erfahrung des Weiterzubildenden [39] eine große Rolle. Zwar ist die Zahl der durchgeführten Untersuchungen keine Garantie dafür, dass die Prozedur vom jeweiligen Weiterzubildenden kompetent beherrscht wird; dennoch vermittelt die Durchführung einer bestimmten Anzahl bei ausgewählten Prozeduren eine gewisse Sicherheit, die im Hinblick auf das Wohl des Patienten gefordert werden kann.

Bei denjenigen Weiterbildungsinhalten, bei denen Mindestzahlen von der DGK für erforderlich angesehen werden, sind diese im Tabellenwerk angegeben.

Die Angaben von Mindestzahlen in diesem Curriculum erfolgen in dem Wissen, dass die Evidenzlage für eine prognostische Relevanz von Mindestzahlen bei kardiologischen Maßnahmen und Techniken äußerst spärlich ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss arbeitet an der Ausweitung der Mindestmengenregelung für planbare stationäre Eingriffe [40].

4. Anforderungen an den Weiterzubildenden

Jeder Arzt, der den Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie anstrebt und anschließend als Kardiologe arbeiten möchte, muss sich im Rahmen seiner Weiterbildungszeit die von den Ärztekammern in der (M‑)WBO geforderte kognitive und Methodenkompetenz („Kenntnisse“) und Handlungskompetenz („Erfahrungen und Fertigkeiten“) aneignen. Das vorliegende Curriculum Kardiologie der DGK versucht, diese von den Ärztekammern vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte „mit Leben zu füllen“ anhand der geforderten theoretischen Kenntnisse, der praktischen Fähigkeiten und des beruflich professionellen Verhaltens.

Die zugehörige Qualifikation ist die Prüfung zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie durch die zuständige Ärztekammer. Im Anschluss daran kann der Kardiologe BÄK-Zusatzweiterbildungen (z. B. ZWB Kardiale Magnetresonanztomographie, ZWB Intensivmedizin, ZWB Spezielle Kardiologe für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern) sowie DGK-Zusatzqualifikationen [3–11] erwerben.

5. Anforderungen an die Weiterbildungsstätte

Der entsprechende Vorschlag der Fachgesellschaft (DGK) findet sich in dem Positionspapier „Kriterien für die Akkreditierung von Weiterbildungsstätten und Erteilung der Weiterbildungsbefugnis“ der DGK [41].

Die Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie sollte mit einer adäquaten Prozess- und Strukturqualität ausgestattet sein, um den Weiterzubildenden die in den Tab. 12345 und 6 aufgeführten Weiterbildungsinhalte zu ermöglichen.

Anzustreben ist hinsichtlich der Anforderungen an Weiterbildungsstätten für die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie eine Kooperation der DGK mit den Ärztekammern, wie dies in zahlreichen Ärztekammern bereits realisiert ist.

6. Anforderungen an den Weiterbilder

Ein entsprechender Vorschlag findet sich in dem Positionspapier „Kriterien für die Akkreditierung von Weiterbildungsstätten und Erteilung der Weiterbildungsbefugnis“ der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. [41].

Anzustreben ist hinsichtlich der Anforderungen an Weiterbilder für die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie eine Kooperation der DGK mit den Ärztekammern, wie dies in zahlreichen Ärztekammern bereits realisiert ist.

Aus Sicht der Fachgesellschaft sollte der Anspruch an den Weiterbilder nicht nur die Gewährleistung der Weitergabe der in diesem Curriculum festgehaltenen Kenntnisse und Fähigkeiten sein, sondern vielmehr eine aufmerksame Förderung des kardiologischen Nachwuchses unter Berücksichtigung der individuellen Interessen, Fähigkeiten und Ziele des Weiterzubildenden.

7. Dokumentation der Weiterbildung

Der Nachweis der Umsetzung der Weiterbildungsinhalte entsprechend der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer ist von dem Weiterzubildenden bei der Anmeldung zur Prüfung bei der zuständigen Ärztekammer anhand des Logbuchs und der Zeugnisse der Weiterbilder zu erbringen.

Eine zusätzliche Zertifizierung der in diesem Curriculum vorgeschlagenen Weiterbildungsinhalte durch die Fachgesellschaft (DGK) ist nicht vorgesehen.

Der Weiterbilder wird gebeten, im Weiterbildungszeugnis die Qualität und Adhärenz der Weiterbildung nicht nur entsprechend der (M‑)WBO zu dokumentieren, sondern auch anhand der in diesem Curriculum vorgelegten Weiterbildungsinhalte.

8. Akkreditierung der Weiterbildungsstätten

Hinsichtlich der Akkreditierung der Weiterbildungsstätte gilt das unter Abschn. 5 Gesagte.

Eine darüber hinaus gehende Akkreditierung durch die DGK als Fachgesellschaft ist nicht vorgesehen.

9. Zertifizierung des Weiterzubildenden

Als Zertifizierung gilt die bestandene Prüfung zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie durch die zuständige Ärztekammer.

Daneben obliegt die Verantwortung für das „berufslebenslange“ Aufrechterhalten der Kardiologenqualifikation dem Kardiologen selbst.

Der Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie kann nach Erwerb seiner Facharztqualifikation bei seiner zuständigen Ärztekammer Zusatzweiterbildungen (z. B. kardiale Magnetresonanztomographie; Intensivmedizin; spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern; Schlafmedizin u. a.) beginnen und diese mit einer Prüfung zertifizieren lassen [1]. Weiterhin kann der Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie bei der DGK Zusatzqualifikationen im Sinne weiterführender Spezialisierungen (spezielle Rhythmologie [3]; interventionelle Kardiologie [4]; interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen [5, 6]; kardiale Magnetresonanztomographie [7]; kardiale Computertomographie [11]; Herzinsuffizienz [8]; Sportkardiologie [9]; Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern [10]) durchlaufen und von der DGK zertifizieren lassen.

10. Vorgesehene Aktualisierung des Curriculums

Eine Aktualisierung des Curriculums ist spätestens in 5 Jahren vorgesehen.

11. Künftige Herausforderungen

  • Wissen und Erkenntnisse nehmen zu, nicht aber die Weiterbildungszeit!

    Wie andere Bereiche der Medizin zeigt auch die Kardiologie einen exponentiellen Zuwachs an neuen Erkenntnissen und an methodischem Fortschritt, wohingegen die dem Weiterzubildenden zur Verfügung stehende Weiterbildungszeit nicht entsprechend zugenommen hat, sondern aufgrund von restriktiveren Arbeitszeitregelungen, Elternzeit, zunehmender Nicht-Vollzeit-Beschäftigungen eher abnimmt. Die Qualität der Weiterbildung unter diesen Bedingungen ohne Verlängerung der Weiterbildungszeit zu garantieren wird immer schwieriger. Ein attraktiver Optimierungsansatz könnte hier das Konzept der Bundesärztekammer sein, die Weiterbildungsinhalte nicht nach Weiterbildungszeiten, sondern nach Kompetenz auszurichten. Dies würde allerdings mehr Verbundweiterbildung und die breite Nutzung der Möglichkeiten der Niederlassung für die Weiterbildung bedeuten [42].

  • Die Kardiologie wird zunehmend ambulant!

    Manche Schwerpunkte der Inneren Medizin haben in den letzten Jahren einen zunehmenden Trend von der stationären in die ambulante Patientenbetreuung erfahren. Das Fehlen einer Ambulanz in vielen Krankenhäusern erschwert es den kardiologischen Weiterbildern, das gesamte Spektrum des Faches den Weiterzubildenden nahezubringen. Hier würden die bereits genannte Verbundweiterbildung und die Nutzung der zahlreichen Möglichkeiten der Niederlassung Abhilfe schaffen.

  • In welche Richtung soll die berufliche Tätigkeit gehen?

    Viele Weiterzubildende werden bereits im Rahmen ihrer Weiterbildungszeit die Entscheidung über ihre zukünftige berufliche Tätigkeit als niedergelassener oder Krankenhauskardiologe mit entsprechender Spezialisierung treffen wollen, ohne allerdings bereits fundierte Kenntnisse über ihr zukünftiges Tätigkeitsgebiet zu haben. Verständlich ist der Wunsch des Weiterzubildenden, sich schon während seiner Weiterbildungszeit entsprechend zu informieren [43] und seine Weiterbildungszeit am Berufswunsch auszurichten, ohne allerdings die Qualität der allgemeinen Kardiologenausbildung einschränken zu müssen.

  • Kardiologische Forschung in der Weiterbildung zum Kardiologen

    Die (M‑)WBO für den Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie ist verständlicherweise auf die Qualifizierung als ärztlich tätiger Kardiologe ausgerichtet, das Berufsziel der meisten Kardiologen in Weiterbildung. Die translationale kardiologische Forschung benötigt aber auch Kardiologen, die sowohl in der klinischen Kardiologie als auch in der kardiovaskulären Grundlagenforschung ausgebildet sind [44]. Für diese „Clinician Scientist in Cardiology“-Weiterbildung ist neben der durch die (M‑)WBO abgedeckten klinischen Weiterbildung eine zusätzliche wissenschaftliche Ausbildung erforderlich, welche jeweils vor Ort mit der jeweiligen Landesärztekammer abgesprochen werden sollte. Aber auch jeder im Weiteren nicht wissenschaftlich tätige Kardiologe sollte im Rahmen seiner Weiterbildung so weit wissenschaftlich geschult werden, dass er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den wissenschaftlichen Gehalt von Fachliteratur adäquat interpretieren kann (s. Tab. 1 1.3, BV 8).

  • Europäisches Curriculum und europäisches Examen

    Im Rahmen des zunehmenden Zusammenwachsens Europas ist es sinnvoll und wünschenswert, dass berufliche Qualifikationen über Ländergrenzen hinaus vergleichbar sind. Um diesem Ziel näher zu kommen und die Mobilität von Kardiologen in Europa zu erleichtern, wurde das zentrale Europäische Kardiologen-Examen („EEGC“) eingeführt. Diese an einem Tag zentral gesteuerte schriftliche Prüfung hat einen anspruchsvollen Charakter und ist gedacht für junge Kardiologen kurz vor ihrer nationalen Facharztprüfung. Während dieses Examen in Großbritannien bereits verpflichtend abgelegt werden muss, kann es in Deutschland – über die DGK organisiert – seit 3 Jahren freiwillig absolviert werden. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Fragen sich strikt an den (ESC-)Leitlinien und einer evidenzbasierten Medizin orientieren und so sicherlich die mündliche deutsche Facharztprüfung („Kollegiales Gespräch“) sinnvoll ergänzen können.

    Auch auf europäischer Ebene ist aktuell eine revidierte Fassung des ESC Core Curriculum erstellt worden [12]. Mit dieser Version beschreitet die ESC neue Wege, welche mittelbar auch Auswirkungen auf die deutsche Kardiologenweiterbildung haben werden. So ist eine Abkehr von der rein zahlenbasierten Abarbeitung von Katalogen vorgesehen, zugunsten von tatsächlichen „skills“, die dann auch direkt im klinischen Kontext nachgewiesen werden sollen. Die entscheidende Rolle werden dabei „EPAs“ (Entrustable Professional Activities) spielen, d. h. Tätigkeiten, die der Auszubildende in zunehmender Unabhängigkeit in einem iterativen und jeweils zu dokumentierenden Verfahren nachweist (Beispiel Herzkatheteruntersuchung: (1) Assistenz, (2) erste eigene Tätigkeit mit dem Ausbilder am Tisch, (3) Untersuchung mit dem Ausbilder im Nebenraum, (4) Ausbilder in Rufbereitschaft usw., bis man selbst ausbilden kann/darf). Neu ist hierbei aber auch der „holistische“ Ansatz, was bedeutet, dass nicht nur eine Technik erlernt und beurteilt wird, sondern gleichzeitig auch das theoretische Wissen über das jeweilige Krankheitsbild bis hin zur professionellen Kommunikation mit Patienten und Mitarbeitern geprüft wird. So sehr eine solche Entwicklung der Ausbildung zum Kardiologen zu begrüßen ist (da sie vermutlich die Qualität steigern wird), so sehr ist andererseits aus deutscher Sicht anzumerken, dass auf diese aufwendige Weise mit den derzeitigen Ressourcen nur ein Bruchteil der derzeit in Weiterbildung befindlichen Kollegen ausgebildet werden könnte.

Literatur

Ein Literaturverzeichnis des Beitrags steht Ihnen auf https://www.springermedizin.de/der-kardiologe zur Verfügung.