Zusammenfassung
Bei der personenbezogenen Datenverarbeitung im Rahmen des Cloud Computing treten rechtliche und technische Fragestellungen auf, die bisher nur unzureichend aufgearbeitet sind. Da sich diese Form der Datenverarbeitung immer größerer Beliebtheit erfreut, ist es nötig, die Rahmenbedingungen des Datenschutzes abzuleiten und zu benennen. Die folgende Ausarbeitung basiert auf dem Beispiel von Datenverarbeitungen durch nicht-öffentliche Stellen mit Sitz in Deutschland, für die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anwendbar ist. Für die Verarbeitung durch öffentliche Stellen des Bundes und der Länder gelten regelmäßig entsprechende Normen im BDSG bzw. in den Landesdatenschutzgesetzen (LDSG).
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Thilo Weichert ist Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und damit Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Kiel
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Weichert, T. Cloud Computing und Datenschutz. DuD 34, 679–687 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0166-4
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