Zusammenfassung
§ 22 PersAuswG fordert, den elektronischen Personalausweis als sichere Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 2 Nr. 10 SigG auszugestalten. Nach den Planungen der Bundesregierung soll dieser als Chipkarte für eine kontaktlose Nutzung ausgeliefert werden. Die kontaktlose Kommunikation zwischen Chipkarte und Chipkartenlesegerät bietet im Vergleich zu den bisher genutzten Chipkarten mit kontaktbehafteter Nutzung jedoch neue und zusätzliche Angriffsmöglichkeiten. Kann eine kontaktlos genutzte Chipkarte die Sicherheitsanforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung erfüllen?
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Prof. Dr. Alexander Roßnagel Vizepräsident der Universität Kassel, Univ.-Prof. für Öffentliches Recht, Leiter der „Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)“ und Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken
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Roßnagel, A. Der elektronische Personalausweis als sichere Signaturerstellungseinheit. DuD 33, 403–408 (2009). https://doi.org/10.1007/s11623-009-0103-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-009-0103-6