Zusammenfassung
Jochen Hundsdoerfer, Dirk Kiesewetter und Caren Sureth skizzieren in einem ersten Teil ihres Aufsatzes „Forschungsergebnisse in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre – eine Bestandsaufnahme“ die Forschungsziele der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und deren Verhältnis zueinander. Ausgehend von einer kritisch-rationalistischen Position in der Deutung von Albert und Gadenne werden in diesem Beitrag Einwände gegen diese Interpretation vorgetragen. Anstelle der Leitlinien „Entscheidungsneutralität“, „Vermeidung unerwünschter Entscheidungswirkungen“ oder „Erreichung gewünschter Entscheidungswirkungen“ sollte der Ausgestaltung des Steuerrechts die Zielsetzung „Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit“ zugrunde gelegt werden. Diese hat auch der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zuwider laufende Entscheidungswirkungen der Besteuerung zu berücksichtigen. Deshalb ist eine Steuerwirkungslehre erforderlich, in der tatsächliche Entscheidungswirkungen der Besteuerung untersucht werden sollten. Die von Hundsdoerfer/Kiesewetter/Sureth verwandten neoklassisch fundierten Entscheidungsmodelle sind nach hier vertretener Auffassung zur Abbildung des tatsächlichen Handelns von Steuerpflichtigen nicht geeignet.
Abstract
In this article the understanding of the scientific functions of business taxation represented by Jochen Hundsdoerfer, Dirk Kiesewetter and Caren Sureth is critically analyzed. It is argued that hypotheses on the influence of taxes on decisions, as far as they are based on neoclassical models, are not applicable to explain the actions of tax payers. These arguments at the same time object the realization of a neutral tax system. They further contradict the realization of a tax system, which is supposed to have an impact or which avoids taxes to have an effect on decisions, provided that the criticized hypotheses are used as a basis. Fiscal law standards should rather fulfil the principle of equability of taxation. It is supposed that such fiscal law standards have an effect on decisions of tax payers, which are contradictory to the aim of an equable taxation. Therefore hypotheses from scientific experience of the actual effect of taxes on decisions must be taken into account. Hence the object of this analysis is to investigate the real influence of taxes on decisions detached from neo-classical models.
Notes
Diese Position wird in Kapitel 2 und 3 konkretisiert.
Siehe dazu Kapitel 3.
Abweichend von den typischerweise vorgetragenen Forschungszielen (siehe mit Unterschieden im Detail beispielsweise Schneeloch 2005, S. 253–263; Haberstock u. Breithecker 2008, S. 107–111), führen die Verfasser in Anlehnung an Schneider die Steuerbelastungsmessung als weiteres Forschungsziel an. Da es sich hierbei – anders als bei Schneider (vgl. Schneider 1995, S. 204–211), der für jedes Forschungsziel ein eigenes Theorieverständnis fordert – wohl aber nur um eine andere Form der Systematisierung ohne inhaltliche Konsequenzen handelt, soll diese im Folgenden nicht weiter diskutiert werden.
Diese Position wird für die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre auch von Rose (vgl. Rose 1992, S. 19 f.) und Schneeloch (vgl. Schneeloch 2005, S. 254) vertreten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Rose und Schneeloch ein anderes Steuerwirkungsverständnis zugrunde legen, siehe dazu Anmerkung 8. Im Gegensatz dazu vertreten König/Wosnitza (vgl. König u. Wosnitza 2004, S. 1) die Auffassung, eine Steuerplanungslehre sei Voraussetzung für eine Steuerwirkungslehre.
In Anlehnung an Küttner/Lenk (vgl. Küttner-Lenk 1992b) wird hier die Prognose als Ursache-Wirkungs-Aussage verstanden, bei der das Explanans gegeben und das Explanandum gesucht ist (hingegen ist bei einer Erklärung das Explanandum gegeben und das Explanans gesucht). Der Begriff der Prognose wird damit – anders als teilweise in der Betriebswirtschaftslehre (vgl. beispielsweise Schneider 2001, S. 504 f.) – nicht als Zweck-Mittel-Aussage und damit als Gestaltungsempfehlung verstanden.
Die Erfüllbarkeit der Anforderungen an Erklärungen und Prognosen wird generell (also nicht nur für die Sozialwissenschaften) in Frage gestellt. Vorgelegt werden typischerweise unvollkommene Erklärungen bzw. Prognoseskizzen (vgl. Stegmüller 1983, S. 143–154).
Siehe kritisch zu einer solchen Transformation aufgrund einer besonderen Interpretation von Erklärungs- und Gestaltungsaufgabe Schneider (vgl. Schneider 2001, S. 504–506).
Dies gilt zumindest dann, wenn man den Verfassern und damit dem wohl mittlerweile herrschenden Steuerwirkungsverständnis folgt. Davon abzugrenzen ist ein Verständnis, nach dem es sich bei Steuerwirkungen um die steuerlichen Liquiditäts-, Vermögens- und Organisationsfolgen, die durch unternehmerische Dispositionen ausgelöst werden, handelt (vgl. Rose 1992, S. 18; Schneeloch 2005, S. 254; Federmann 1977, S. 54 f.). Danach wäre bereits die mit einer Investitionsentscheidung verbundene Steuerbelastung eine Steuerwirkung. Nach herrschender Meinung liegt hingegen eine Steuerwirkung nur dann vor, wenn die Investitionsentscheidung durch die Besteuerung verändert wird, weil beispielsweise durch die Besteuerung eine Rangfolgeumkehr von Investitionsobjekten bewirkt wird.
Schwenk schließt explizit Pensionsrückstellungen und Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen aus der Untersuchung aus (vgl. Schwenk 2003, S. 2, Fn. 2).
Gemeint sind planmäßige Abschreibungen, die nicht mit den Ertragswertabschreibungen im Modell des ökonomischen Gewinns übereinstimmen.
Ein solches Hybrid-Modell verwendet beispielsweise Niemann (vgl. Niemann 2004), wenn er mithilfe eines neoklassischen Modells die durch verschiedene Verlustverrechnungssysteme induzierte Insolvenzwahrscheinlichkeit misst.
Denn Schwenk stellt heraus: „Der entscheidungslogisch angenommene Zusammenhang muß empirisch nachweisbar sein, d. h., die empirische Validierung muß gelingen, um sowohl zu nachprüfbaren Ergebnissen über Steuerwirkungen in der Realität als auch zu zutreffenden Vorhersagen über die Wirkung von Steuerreformen zu gelangen. … Die vorangegangenen Aussagen machen deutlich, daß die empirische Analyse im Rahmen dieser Arbeit primär als Überprüfungsinstrument für Aussagen, die aus modellgestützten Überlegungen gewonnen wurden, angesehen wird.“ (Schwenk 2003, S. 14).
Siehe zur Realisierbarkeit von Investitionsneutralität kritisch auch Siegel (Siegel 2007, S. 628–632).
Gleichwohl sind in diesem Kontext Gegenargumente angeführt worden. Hierzu gehört beispielsweise die Kritik, dass die Implementierung einer entscheidungsneutralen Besteuerung nicht zwingend zu Pareto-Effizienz führt (vgl. Schmiel 2005, S. 174 f.). Wollte man stattdessen auf das Kaldor-Hicks-Kriterium abstellen, nähme man das Problem des interpersonellen Nutzenvergleichs in Kauf, das mit dem Pareto-Kriterium gerade umgangen werden soll.
Siehe noch einmal die Analyse zu These 3 und 4.
Dieses Argument wurde in einem Reviewverfahren von einem anonymen Gutachter verwandt.
Dies steht auch nicht im Widerspruch zu dem Brückenprinzip „Sollen impliziert Können“, mit dem in Kapitel 2 die Leitlinie Entscheidungsneutralität abgelehnt wurde. Denn das „Sollen“ umfasst hier die Maximierung des finanziellen Nutzens. Diese ist zwar nicht objektiv für außenstehende Beobachter, aber subjektiv für den einzelnen Steuerpflichtigen möglich.
Auch dieses Argument wurde in einem Reviewverfahren von einem anonymen Gutachter vorgetragen.
Losgelöst davon, ob man für vertikale Leistungsfähigkeit eintritt oder nicht, kann diese allein aufgrund ihrer gesetzlichen Verankerung Untersuchungsgegenstand der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sein. Beispielsweise, indem empirisch untersucht wird, ob die Ziele des Gesetzgebers auch tatsächlich erreicht werden (vgl. Maiterth u. Müller 2003) oder indem Inkonsistenzen des Gesetzgebers herausgestellt werden (vgl. beispielsweise Siegel 2007, S. 636 f.).
Dabei ist es denkbar, dass neben das Ziel der Gleichmäßigkeit der Besteuerung weitere Ziele treten, die aus der Theorie der Wirtschaftsordnung abgeleitet werden. Beispielsweise wäre es vor dem Hintergrund einer evolutorischen Theorie denkbar, für eine Besteuerung einzutreten, die sich nicht innovationshemmend auswirkt (vgl. hierzu Schmiel 2008, S. 344 f.).
Dagegen hat Schneider die Zielsetzung Vermeidung von Entscheidungsverzerrungen zwar der Zielsetzung Gerechtigkeit nachgeordnet, diese aber mit Allokationseffizienz begründet, (vgl. Schneider 2003, S. 657). In jüngerer Zeit stellt Schneider allein auf die Leitlinie Gerechtigkeit ab (vgl. Schneider 2006, S. 273 f.). Siehe zu einem solchen Postulat auch Schmiel (Schmiel 2005, S. 178–189).
Damit wäre das Postulat von Wagner (vgl. Wagner 2004, S. 248) erfüllt, nach dem die Vertreter der Leitlinie Leistungsfähigkeit darlegen sollten, „welche beobachtbaren Reaktionen von Steuerpflichtigen sie als Bestätigung für das Erreichen oder das Verfehlen der von ihnen propagierten Ideale als Prüfkriterium anerkennen“. Zu ergänzen ist allerdings, dass die von Wagner vorgeschlagene Methode zur erfahrungswissenschaftlichen Überprüfung der Leitlinie Entscheidungsneutralität – „Falls Steuerwirkungen eine faktisch relevante Eigenschaft von Steuersystemen bilden, könnte dies dadurch festgestellt werden, dass es bei einer gesetzlichen Verwirklichung von Neutralitätsbedingungen zu einer Einstellung von individuellen Steuerplanungsaktivitäten käme“ – kritisch-rationalistischen Anforderungen nicht stand hält. Siehe kritisch zu dieser „Doktor Eisenbart-Methode“ bereits Fischer-Winkelmann (vgl. Fischer-Winkelmann 1978, S. 14 f.).
Die Zuordnung der Untersuchung von Verteilungsfolgen zur Steuerwirkungslehre führt zu keinen inhaltlichen Unterschieden zu der abweichenden Systematisierung von Hundsdoerfer/Kiesewetter/Sureth, die wie bereits deutlich wurde, die Untersuchung von Verteilungsfolgen zur Steuerbelastungsmessung rechnen.
Sie weicht aber auch von der Position der Vertreter im Schrifttum ab, die ein anderes Steuerwirkungsverständnis vertreten, siehe noch einmal Anmerkung 8.
Unter Umständen können hierüber nur sehr vage Muster-Hypothesen formuliert werden (vgl. dazu Schmiel 2005, S. 139–143). Siehe hingegen kritisch dazu, etwas Vertrauenswürdiges über einen so verstandenen Steuereinfluss sagen zu können, Rose (vgl. Rose 1992, S. 18). Eine so verstandene Steuerwirkungslehre entspricht unter Umständen dem Postulat von Fischer-Winkelmann (vgl. Fischer-Winkelmann 1973, S. 368–370), wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass in dem hier vorgelegten Beitrag niedrigere Anforderungen an erfahrungswissenschaftliche Hypothesen gestellt werden.
In diese Richtung gehen wohl auch die Überlegungen von Hundsdoerfer/Sichtmann (vgl. Hundsdoerfer u. Sichtmann 2008, S. 618), die zwischen Irrationalität und anderen Erklärungen als nach dem neoklassischen Rationalmodell differenzieren.
Unter Umständen erfordert das Zugrundelegen einer Welt mit realistischer Unsicherheit auch andere Methoden zur Messung von Zusammenhängen. Siehe in diesem Kontext beispielsweise die von Lehmann-Waffenschmidt (vgl. Lehmann-Waffenschmidt 2002) verwandte Kontingenzanalyse.
Ein erster Erklärungsansatz für Anpassungshandlungen, die durch die Besteuerung hervorgerufen werden, wäre, dass eine bestimmte Form der Besteuerung oder eine Änderung der Steuergesetze dazu beiträgt, dass Wirtschaftssubjekte mit ihrer aktuellen Situation unzufrieden sind und diese Unzufriedenheit die Suche nach neuen Handlungsmöglichkeiten auslöst (vgl. zu dieser Erklärung für die Suche nach neuen Möglichkeiten allgemein Witt 1987, S. 142–147).
Diese Auffassung wird auch in der allgemeinen Entscheidungstheorie vertreten (vgl. Bamberg et al. 2008, S. 6).
Literatur
Albert H (1963) Wertfreiheit als methodisches Prinzip, Zur Frage der Notwendigkeit einer normativen Sozialwissenschaft, zitiert wurde aus einem Wiederabdruck. In: Topitsch E (Hrsg) Logik der Sozialwissenschaften, 12 Aufl. MIT Press, Köln, S 196–225
Albert H (1987) Kritik der reinen Erkenntnislehre, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen
Albert H (1991) Traktat über kritische Vernunft, 5 Aufl. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen
Bamberg G, Coenenberg AG, Krapp M (2008) Betriebswirtschaftliche Entscheidungslehre, 14 Aufl. Vahlen–Verlag, München
Bareis HP (1969) Die Steuern in der betrieblichen Planung. Berlin-Verlag, Berlin
Bretzke WR (1980) Der Problembezug von Entscheidungsmodellen. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen
Bünstorf G (2002) Perspektiven des Wandels und Perspektiven evolutorischer Ökonomik. In: Lehmann-Waffenschmidt M (Hrsg) Perspektiven des Wandels. Metropolis-Verlag, Marburg, S 17–36
Chmielewicz K (1994) Forschungskonzeptionen der Wirtschaftswissenschaft, 3 Aufl. Poeschel, Stuttgart
Erdmann G (1993) Elemente einer evolutorischen Innovationstheorie. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen
Federmann R (1977) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als angewandte Wissenschaftsdisziplin. Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler, Wiesbaden
Fischer-Winkelmann WF (1973) Zur Bedeutung methodologischer Reflexionen und Diskussionen für die Lösung von Problemen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. BFuP 25:361–399
Fischer-Winkelmann WF (1978) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als Betriebswirtschaftliche Steuerpolitik, Arbeitspapier des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Gesamthochschule Wuppertal, Wuppertal
Gadenne V (2002) Hat der kritische Rationalismus noch etwas zu lehren? In: Böhm JM, Holweg H, Hoock C (Hrsg) Karl Poppers kritischer Rationalismus heute. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen, S 58–78
Haberstock L, Breithecker V (2008) Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 14 Aufl. Erich Schmidt Verlag, Berlin
Hüsing S (1999) Subjektive Steuerwirkungen und ihre Implikationen für die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 14 Aufl. Duncker & Humblot GmbH, Berlin
Hundsdoerfer J, Kiesewetter D, Sureth C (2008) Forschungsergebnisse in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre – eine Bestandsaufnahme. ZfB 78(1):61–138
Hundsdoerfer J, Sichtmann C (2008) Zur Gewichtung von Steuern in unternehmerischen Investitionskalkülen: Eine Conjoint-Analyse des Entscheidungsverhaltens selbständiger Ärzte. BFuP 60:604–620
Kappler R (2000) Steuerbilanzpolitik kleiner und mittlerer Unternehmen unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen des Steuerrechts. Stollfuß, Bonn
König R, Wosnitza M (2004) Betriebswirtschaftliche Steuerplanungs- und Steuerwirkungslehre. Physica-Verlag, Heidelberg
Küpper U (2007) Kommentar zum Beitrag von Theodor Siegel: Steuern, Ethik und Ökonomie. BFuP:647–649
Küttner M, Lenk H (1992a) Artikel „Erklärung“. In: Seiffert H, Radnitzky G (Hrsg) Handlexikon zur Wissenschaftstheorie. Dtv, München, S 68–72
Küttner M, Lenk H (1992b) Artikel „Prognose, Voraussage“. In: Seiffert H, Radnitzky G (Hrsg) Handlexikon zur Wissenschaftstheorie. Dtv, München, S 275–280
Lehmann-Waffenschmidt M (2002) Kontingenz und Kausalität bei evolutorischen Prozessen. In: Lehmann-Waffenschmidt M (Hrsg) Schriften des Vereins für Socialpolitik, Band 195/VI. Studien zur Evolutorischen Ökonomik VI, Gabler, Berlin, S 247–288
Maiterth R, Müller H (2003) Eine empirische Analyse der Aufkommens- und Verteilungswirkungen des Übergangs vom Einkommensteuertarif 2003 zum Tarif 2005. Betriebs-Berater 58:2373–2380
Niemann R (2004) Investitionswirkungen steuerlicher Verlustvorträge – Wie schädlich ist die Mindestbesteuerung? ZfB 74:359–384
Popper KR (1994/2002) Logik der Forschung, zitiert wurde aus der Jubiläumsausgabe, 10 Aufl. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen
Richter R, Furubotn EG (2003) Neue Institutionenökonomik, 4 Aufl. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen
Rose G (1992) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 3 Aufl. Gabler, Wiesbaden
Schmidt RH (1980) Ökonomische Analyse des Insolvenzrechts. Gabler, Wiesbaden
Schmiel U (2005) Rechtskritik als Aufgabe der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Erich Schmidt Verlag, Berlin
Schmiel U (2008) Lässt sich die Aufrechterhaltung des Maßgeblichkeitsprinzips durch das BilMoG ökonomisch begründen? In: Schmiel U, Breithecker V (Hrsg) Steuerliche Gewinnermittlung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Erich Schmidt Verlag, Berlin, S 333–358
Schmiel U (2009) Benötigt die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre empirische Forschung? In: Scherer AG, Kaufmann IM, Patzer M (Hrsg) Methoden in der Betriebswirtschaftslehre. Gabler, Wiesbaden 2009
Schneeloch D (2005) Gedanken zum Stand und zum Selbstverständnis der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. In: Siegel T, Kirchhof P, Schneeloch D, Schramm U (Hrsg) Steuertheorie, Steuerpolitik und Steuerpraxis, Festschrift für Peter Bareis. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, S 251–274
Schneider D (1987) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3 Aufl. Oldenbourg, München
Schneider D (1995) Betriebswirtschaftslehre Band 1, Grundlagen, 2 Aufl. Oldenbourg, München
Schneider D (1997a) Betriebswirtschaftslehre Band 2, Rechnungswesen, 2 Aufl. Oldenbourg, München
Schneider D (1997b) Betriebswirtschaftslehre Band 3, Theorie der Unternehmung. Oldenbourg, München
Schneider D (2000) Mängel in der ökonomischen Begründung einer Steuerfreiheit für Kapitaleinkünfte. StuW 77:421–430
Schneider D (2001) Betriebswirtschaftslehre Band 4, Geschichte und Methoden der Wirtschaftswissenschaft. Oldenbourg, München
Schneider D (2002) Steuerlast und Steuerwirkung. München
Schneider D (2003) Problemfelder und Methoden des Rechnungswesens allgemein und einer Konzernrechnungslegung als internationale Gewinnsteuerbemessungsgrundlage im besonderen. BFuP 55:652–669
Schneider D (2006) Reform der Unternehmensbesteuerung: Niedrigere Steuersätze für zurückbehaltene Gewinne oder höhere Finanzierung aus Abschreibungen? BFuP 58:262–274
Schneider D (2008) Steuerbetriebswirtschaftliche Gewinnermittlung statt des Entwurfs einer BilMoG-elpackung. In: Schmiel U, Breithecker V (Hrsg) Steuerliche Gewinnermittlung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Erich Schmidt Verlag, Berlin, S 283–300
Schwenk A (2003) Die Wirkungen impliziter Steuervorteile des Bilanzrechts. Gabler, Wiesbaden
Siegel T (2007) Steuern, Ethik und Ökonomie. BFuP 59:625–646
Siegel T (2008) Leistungsfähigkeitsprinzip und steuerliche Gewinnermittlung. in: Schmiel U, Breithecker V (Hrsg) Steuerliche Gewinnermittlung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Erich Schmidt Verlag, Berlin, S 301–331
Stegmüller W (1983) Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie und Analytischen Philosophie, Band I, Erklärung – Begründung – Kausalität (Studienausgabe, Teil A), 2 Aufl. Springer Verlag, Heidelberg
Tietzel M (1985) Wirtschaftstheorie und Unwissen. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen
Varian HR (2007) Grundzüge der Mikroökonomik, 7 Aufl. Oldenbourg, München
Wagner FW (2004) Gegenstand und Methoden betriebswirtschaftlicher Steuerforschung. StuW 81:237–250
Wagner FW, Schwenk A (2003) Empirische Steuerwirkungen als Grundlage einer Reform der Gewinnbesteuerung – Ergebnisse aus den DAX 100-Unternehmen. In: Schwaiger M, Harhoff D (Hrsg) Empirie und Betriebswirtschaft. Entwicklungen und Perspektiven Schäffer-Poeschel, Stuttgart, S 373–398
Watkins JWN (1978) Freiheit und Entscheidung. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen
Witt U (1987) Individualistische Grundlagen der evolutorischen Ökonomik. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen
Zisowski U (2001) Grundsätze ordnungsgemäßer Überschuldungsrechnung. Erich Schmidt Verlag, Bielefeld
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Schmiel, U. Forschungsziele der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre in der Kritik. Z Betriebswirtsch 79, 1193–1214 (2009). https://doi.org/10.1007/s11573-009-0310-5
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Schlüsselwörter
- Entscheidungsneutralität
- neoklassisch fundierte Steuerwirkungshypothesen
- evolutorische Ökonomik
- Gleichmäßigkeit der Besteuerung
- tatsächliche Steuerwirkungen
Keywords
- Neutral tax system
- Evolutionary economics
- Equability of taxation
- Hypotheses on the influence of taxes on decisions