Einleitung

Der Nutzen von Bewegung für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung von Kindern ist unbestritten [3]. Ausreichende Bewegung führt zu einer Steigerung der motorischen Leistungsfähigkeit und einer geringeren Inzidenz von kindlichem Übergewicht. Bewegungsmangel hingegen stellt einen gesundheitlichen Risikofaktor dar, der insbesondere im Kindesalter mit dem Auftreten möglicher motorischer Defizite sowie einem erhöhten Risiko für Übergewicht verbunden ist [12, 33].

Motorische Defizite sind nicht nur die häufigsten Entwicklungsverzögerungen unter Schulneulingen [22], sie weisen auch soziale Ungleichheiten auf. Kinder aus Familien mit niedrigerem Sozialstatus schneiden beim Weitsprung, Schwimmen und Fahrradfahren schlechter ab als ihre bessergestellten Altersgenossen [2]. Sie weisen schlechtere Ergebnisse in der Auge-Hand-Koordination, im Standgleichgewicht, in der Rumpfbeweglichkeit und der Ausdauerfähigkeit auf [28]. Außerdem haben sie eine schlechtere Gesamtkörperkomposition und Ausdauerleistungsfähigkeit [15].

Damit haben Kinder mit niedrigem Sozialstatus einen erhöhten Bedarf an Bewegungsförderung. Allerdings nehmen sie Angebote der Bewegungsförderung vergleichsweise selten wahr [6, 8, 13, 24, 32, 35]. Im Zusammenhang mit diesem sog. Präventionsparadoxon wird davon ausgegangen, dass durch die Vernachlässigung von Alltagspraktiken, Vorlieben und Einstellungen benachteiligter Gruppen bei der Planung von Präventionsmaßnahmen deren Distanz zu Bildungs- und Vorsorgeangeboten bekräftigt wird [10].

Aus der Literatur gehen jedoch auch andere Aspekte hervor. In einer systematischen Übersichtsarbeit identifizierten Somerset und Hoare [27] Kosten und Zeit als häufige Barrieren für kindlichen Sport. Eine US-amerikanische Umfrage einkommensschwacher Eltern ermittelte Kosten und Sicherheit als häufigste Barrieren für die Nutzung von Bewegungsangeboten [9]. Somit stellt sich die Frage, ob derartige Aspekte auch im deutschen System von Bewegungsangeboten zum Tragen kommen. Hier spielen freigemeinnützige Träger eine wichtige Rolle, da sie nicht gewinnorientiert arbeiten und Ermäßigungen für Familien in schwierigen Lebenslagen gewähren. Bei Befragungen deutscher Eltern zur Angebotsnutzung im Bereich Früher Hilfen waren die Kosten jedoch ebenfalls zentraler Faktor [26]. Bei einer eigenen Befragung von Eltern mit niedriger Bildung waren Interesselosigkeit, Zeit und Kosten die häufigsten Gründe der Nichtteilnahme an Bewegungsangeboten [36]. Bei allen genannten Studien handelt es sich allerdings um subjektive Angaben der Befragten. Damit bleibt die Frage offen, wie sich das „objektive“ Kostengeschehen aus Nutzerperspektive im Zusammenhang mit Bewegungsförderung gestaltet.

Bei der Kostenevaluation aus Nutzerperspektive werden meist Kostenarten wie Medizinprodukte und Dienstleistungen zur Krankheitsprävention oder -behandlung, Zuzahlungen oder Zusatzversicherungen, Fahrtkosten oder Einkommenseinbußen betrachtet [31]. Kostenevaluationen aus Nutzerperspektive zur kommunalen Bewegungsförderung gibt es unseres Wissens im deutschen Kontext bisher nicht. Unter Berücksichtigung der sozialen Ungleichheit stellt sich darüber hinaus die Frage nach der Erschwinglichkeit von Angeboten, d. h. in welcher Relation die vom Nutzer zu tragenden Kosten zum Einkommen stehen. Dabei wird in der Regel das frei verfügbare Einkommen berücksichtigt, da Ausgaben für Wohnen, Bekleidung, Nahrungsmittel und Verkehr essentiell sind und nur das nach Abzug dieser Ausgabenblöcke übrigbleibende Einkommen für persönliche Gesundheitsausgaben zur Verfügung steht [25]. In einer Studie von Bremer [5] war die finanzielle Belastung durch persönliche Gesundheitsausgaben bei Personen mit niedrigem Einkommen vergleichsweise hoch. Die Erschwinglichkeit von Angeboten zur Bewegungsförderung ist unseres Wissens bisher ebenfalls noch nicht untersucht worden.

Die vorliegende Untersuchung soll daher zwei Fragen beantworten: Welche Kosten müssen Eltern erbringen, um Bewegungsangebote für Kinder wahrzunehmen? Wie erschwinglich sind diese Ausgaben für sozioökonomisch benachteiligte Familien? Diese Frage wird anhand der typischen Angebotsstruktur von Düsseldorf, einer Großstadt mit über 600.000 Einwohnern, beantwortet.

Methodik

Grundlage für die Untersuchung ist eine Bestandsaufnahme kommunaler Präventionsangebote für Kinder bis sechs Jahre [11], die im Rahmen der Studie „Gesundheit bei Schuleingang“ [34] durchgeführt wurde. Aus dieser Bestandsaufnahme wurden mit bewegungsrelevanten Suchbegriffen alle Angebote der sechs größten freigemeinnützigen Träger zur Bewegungsförderung in drei Kategorien herausgefiltert: Eltern-Baby-Kurse bis ein Jahr, Eltern-Kind-Kurse von ein bis sechs Jahren sowie Wasser- und Schwimmangebote. Zu den resultierenden 36 Angeboten wurden zwischen Juni und September 2019 im Internet, in Programmheften oder mittels persönlicher Ansprache folgende Daten recherchiert: Gesamtpreis des Angebots, Anzahl der Kurstage, Häufigkeit des Kurses pro Monat, Dauer der Kurseinheit in Minuten, Ermäßigungen und sonstige Charakteristika.

Da die Kurseinheiten unterschiedlich lang sind, wurde für eine bessere Vergleichbarkeit der Preis pro Kurseinheit berechnet (Gesamtpreis/Anzahl Kurstage) und auf dieser Basis der Preis pro Zeitstunde (Kosten pro Kurseinheit/Dauer der Kurseinheit in min × 60) und der Preis pro Monat (Kosten pro Kurseinheit × Häufigkeit des Kurses pro Monat).

Die Erschwinglichkeit für eine sozioökonomisch benachteiligte Familie wurde exemplarisch am Beispiel einer alleinerziehenden Familie mit einem 3‑jährigen Kind berechnet, die in einem Düsseldorfer Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf lebt und ALG II bezieht. Die Einkommensverhältnisse wurden anhand des Regelbedarfs bestimmt [7] und ergaben einen Gesamtbedarf von 1.377 €. Die Berechnung der monatlichen Ausgaben erfolgte anhand der durchschnittlichen Mietpreise in dem gegebenen Stadtteil und der für diese Familie durchschnittlichen Konsumausgaben [29], womit sich Fixkosten in Höhe von 1.177 € ergaben. Die Differenz von Gesamtbedarf und Fixkosten resultierte in einem frei zur Verfügung stehenden Einkommen von 200 €. Für die Bestimmung der Erschwinglichkeit wurden das günstigste und das teuerste Angebot nach Ermäßigung in Relation zum frei verfügbaren Einkommen gesetzt.

Ergebnisse

Nachfolgend werden die Angebote der sechs verschiedenen Anbieter pseudonymisiert dargestellt. Getrennt für die drei Angebotskategorien werden jeweils die regulären Preise pro Zeitstunde und pro Monat aufgeführt, darüber hinaus Angaben zur Ermäßigung.

Im Bereich ‚Eltern-Baby-Kurse‘ offerieren fünf freigemeinnützige Anbieter insgesamt 13 Angebote wie Babymassagen oder Krabbelgruppen mit meist 90-minütiger Dauer. Anbieter 1 beispielsweise bietet drei verschiedene Kurse an und hat eine Preisspanne von 3,33 bis 5,33 € pro Kursstunde. Somit ergeben sich monatliche Kosten von 20,00 bis 32,00 €. Personen in schwierigen Lebenslagen erhalten eine Ermäßigung von 25 % und das zweite Kind kann kostenfrei teilnehmen. In diesem Preisgefüge bewegen sich auch die anderen Anbieter mit Ausnahme von Anbieter 5, bei dem die Preisspanne pro Stunde und pro Monat deutlich höher liegt und weniger Ermäßigung gewährt wird (Tab. 1).

Tab. 1 Preise für Eltern-Baby-Kurse (n = 13 Angebote)

Für den Bereich „Eltern-Kind-Kurse“ wurden 15 Angebotsvarianten zum Bewegen, Tanzen oder Spielen mit einer Kursdauer zwischen 45 und 180 min identifiziert. Die Preise liegen zwischen 4,00 und 44,00 €/Monat. Ein besonderes Angebot macht Anbieter 1, der an manchen Standorten über einen Gutschein von einer Schwangerschaftsberatungsstelle finanziert wird, sodass lediglich ein symbolischer Betrag von 50 Cent/h zu entrichten ist. In einem Stadtteil macht Anbieter 1 außerdem ein Angebot, welches 2‑ bis 3‑mal pro Woche stattfindet und einen Monatspreis von 105,00 € aufweist. Dieser „Ausreißer“ wurde in den Analysen nicht berücksichtigt (Tab. 2).

Tab. 2 Preise für Eltern-Kind-Kurse (n = 15 Angebote)

Für die Kategorie ‚Wasser‑/Schwimmangebote‘ wurden von drei Anbietern insgesamt acht verschiedene wöchentliche Varianten von 45 min identifiziert. Diese beinhalten Angebote für alle Altersgruppen bis sechs Jahre wie Eltern-Baby-Schwimmen oder Aufbauschwimmen. Die Preise bewegen sich zwischen 18,00 und 28,86 € pro Monat. Es werden z. T. Ermäßigungen gewährt (Tab. 3).

Tab. 3 Preise für Wasser‑/Schwimmangebote (n = 8 Angebote)

In einem zweiten Schritt wurden die Preise der verschiedenen Bewegungsangebote mit dem frei verfügbaren Einkommen einer Familie mit finanziellen Herausforderungen in Beziehung gesetzt. Tab. 4 zeigt die Monatspreise der nach Ermäßigung teuersten und günstigsten Angebote in jeder Kategorie sowie den Anteil der ermäßigten Preise am frei verfügbaren Einkommen von 200 €. Bei Eltern-Baby-Kursen bis ein Jahr macht das ermäßigte Angebot von Anbieter 5 21,6 % des frei verfügbaren Einkommens aus, wohingegen das ermäßigte Angebot des Anbieters 4 einen Anteil von 6,32 % ausmacht. Bei Eltern-Kind-Kursen von ein bis sechs Jahren macht der Kurs des Anbieters 1 19,8 % des frei verfügbaren Einkommens aus und auch in diesem Fall ist der Kurs des Anbieters 4 mit 4,10 % am günstigsten. Wasserangebote machen 10 % (Anbieter 2) bis 8,69 % (Anbieter 3) am frei verfügbaren Einkommen aus.

Tab. 4 Erschwinglichkeit der Angebote

Diskussion

Ziel der Studie war zu ermitteln, welche Kosten Eltern erbringen müssen, um Bewegungsangebote für Kinder wahrzunehmen und wie erschwinglich diese Ausgaben für Familien mit finanziellen Herausforderungen sind. Dies wurde anhand der Angebote freigemeinnütziger Träger berechnet. Die Kosten wurden dem frei verfügbaren Einkommen einer Familie mit finanziellen Herausforderungen gegenübergestellt.

Insgesamt zeigt sich, dass es viele Anbieter und eine Bandbreite an Preisen gibt. Für Eltern-Baby-Kurse bis ein Jahr müssen Eltern zwischen 20,00 und 48,00 €/Monat ausgeben. Für Eltern-Kind-Kurse ein bis sechs Jahre müssen Eltern zwischen 4,00 und 44,00 €/Monat entrichten. Bei den Wasser- und Schwimmangeboten gibt es weniger Anbieter und eine geringere Preisvarianz mit 18,00 bis 28,86 €/Monat. Ein erster Hinweis in Bezug auf die Erschwinglichkeit ist, dass in nahezu allen Kursen sozioökonomisch benachteiligte Familien, z. B. Alleinerziehende oder ALG-Beziehende, entweder über die Anbieter selber oder über das kooperierende Familienzentrum Ermäßigungen zwischen 10 und 50 % erhalten. Manche Familienzentren übernehmen sogar die kompletten Kurskosten. Der Anteil ermäßigter Angebote am frei verfügbaren Einkommen einer alleinerziehenden ALG-II-Bezieherin mit 3‑jährigem Kind fällt jedoch recht unterschiedlich aus. Die ermäßigten Kurspreise rangieren zwischen 8,20 und 43,20 € monatlich, was zwischen 4,10 und 21,6 % des frei zur Verfügung stehenden Einkommens von 200 € ausmacht.

Die große Varianz der Preise kann dadurch erklärt werden, dass sie an die jeweilige Sozialstruktur im Stadtteil angepasst werden. Dies zeigt sich auch in Tab. 4, in der die günstigsten Angebote in Stadtteilen mit Entwicklungsbedarf vorgehalten werden. Hier spielen die lokalen Verbände gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrtpflege eine Rolle, die als eingetragene Vereine staatliche Zuwendung und Eigenmittel nutzen, um zum Aufbau sozialer Infrastrukturen beizutragen [4]. Dabei können gerade solche lokalen Akteure die Bedürfnisse in den Lebenswelten prüfen und örtliche Ressourcen zur Gesundheitsförderung bündeln [19]. Dies wird bei vielen der hier analysierten Bewegungsangeboten dadurch sichtbar, dass Anbieter mit Familienzentren kooperieren und die Preisgestaltung deutlich anpassen.

Nach den Leistungen für Bildung- und Teilhabe [20] können Eltern mit ALG-II-Bezug für Kinder unter 18 Jahren außerdem monatlich 15 € für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie z. B. Mitgliedschaft in einem Sportverein beantragen. Damit wären die Kosten einiger ermäßigter Eltern-Baby- oder Eltern-Kind-Kurse abgedeckt. Von Vorteil ist auch, dass für keine der ermittelten Kursvarianten aufwändige Materialkosten wie spezielle Sportausrüstungen oder -bekleidung erforderlich sind und lediglich Utensilien wie Handtücher oder Sportschuhe benötigt werden.

Allerdings könnten Fahrtkosten entstehen, die den weiteren Aufwendungen für Bewegungskurse zugerechnet werden müssten. Kinder bis 6 Jahre fahren zwar umsonst im öffentlichen Personennahverkehr. Für Düsseldorfer Eltern, die Sozialleistungen beziehen, kostet ein Ticket jedoch 39,35 €/Monat [21]. Darüber hinaus konkurrieren die hier ermittelten Kosten für Bewegungskurse mit anderen Kosten für Freizeit, Unterhaltung und Kultur.

Eine englische Studie zur Zahlungsbereitschaft bei Sport und Bewegung ergab, dass Befragte durchschnittlich 27 £/Monat (in 2012 ca. 33 €) für Sport und Bewegung ausgeben [1]. In einer deutschen Studie beläuft sich die Zahlungsbereitschaft von Eltern für Präventionsangebote von kindlichem Übergewicht auf 23,04 € pro Monat bei denjenigen, die überhaupt zahlungsbereit sind, und auf 10,27 € in der Gesamtstichprobe [17]. Ein besonderer Schwerpunkt auf sozioökonomisch benachteiligte Familien wurde in diesen Studien jedoch nicht gelegt. Bei den möglichen Reduktionen liegen die hier ermittelten Monatspreise zwischen 8,20 € und 17,38 € über der von [17] ermittelnden konservativen Zahlungsbereitschaft von 10,27 €.

Könnte eine Preisreduktion die Zahlungsbereitschaft und somit die Teilnahme an Bewegungsangeboten steigern? Subjektiv stimmen Eltern und Erzieher dieser Vermutung zu [9, 18, 30]. Auch objektiv scheinen sich finanzielle Anreize positiv auf die Teilnahme an Präventions- oder „Lifestyle-Programmen“ auszuwirken. So steigerte die Anreizbedingung „Bezahlung“ die Teilnahme einkommensschwacher Eltern an einem Kurs zur Förderung verhaltensauffälliger Kinder [14]. Ebenso wurden Bonusprogramme zur Bewegungsförderung der Gesetzlichen Krankenkassen deutlich häufiger von den Versicherten genutzt als selbst zu zahlende Angebote [23]. Eine englische Studie fand eine erhöhte sportliche Aktivität bei der Senkung von Teilnahmekosten, v. a. bei Schwimmangeboten [1]. Den Autoren zufolge sollten Aktivitäten gezielt bezuschusst werden. Dies erscheint deswegen sinnvoll, weil in der vorliegenden Arbeit Schwimmkurse vergleichsweise teuer waren und in einer eigenen Elternbefragung sich hier auch die größten sozialen Ungleichheiten bei der Nutzung ergaben [35].

Limitationen

Unseres Wissens ist dies die erste Studie, welche eine objektive Bewertung der Kosten und Erschwinglichkeit kommunaler Bewegungsförderung für Kinder vornimmt und dabei einen Schwerpunkt auf sozioökonomisch benachteiligte Familien legt. Dabei haben wir exemplarisch nur die Angebote der wichtigsten freigemeinnützigen Träger dargestellt, dies jedoch in einer Vollerhebung. Angebote der privatwirtschaftlichen Träger beispielsweise wurden nicht berücksichtigt.

Bei der Berechnung der Erschwinglichkeit orientierten wir uns an den Vorgaben des National-Quality-Forums [25] und zogen das frei verfügbare Einkommen heran. In einer Studie zur Erschwinglichkeit gesunder Ernährung für Kinder mit Hartz-IV-Bezug wurden die Ausgaben für optimierte Mischkost hingegen mit dem Regelsatz für Nahrungsmittel in Bezug gesetzt. Mit dem Ergebnis, dass der Tagessatz in Hartz-IV-Haushalten nicht ausreicht, um Kinder gesund zu ernähren [16]. Berechnet man die Erschwinglichkeit in der hier vorliegenden Studie analog und setzt man die Preise in Bezug zum Regelsatz für Freizeit, Unterhaltung und Kultur für Kinder bis 5 Jahre, wären im günstigsten Fall 23,21 % des Budgets verplant. Auch unter Zuhilfenahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) wäre es nicht möglich, die teureren Kurse aus diesem Budget heraus zu bezahlen. In der vorliegenden Studie wurde jedoch von dieser Vorgehensweise abgesehen, da Individuen zur Deckung ihrer Ausgaben die in der Bedarfsrechnung zugewiesenen Beträge aus verschiedenen Gruppen kombinieren können. Die Erschwinglichkeitsbewertung über das frei verfügbare Einkommen scheint daher geeigneter, individuellen Ausgabepräferenzen Raum zu lassen.

Fazit für die Praxis

  • Dem Faktor Kostengestaltung kommt eine entscheidende Rolle bei der Bereitschaft zur Teilnahme an Bewegungsangeboten für Kinder zu.

  • In den Kommunen wird bereits viel getan, um die Angebote an die finanziellen Bedürfnisse von Familien anzupassen. Dennoch ergeben sich Hinweise, dass die Zahlungsbereitschaft der Eltern immer noch überschritten wird und Angebote für sozioökonomisch benachteiligte Familien nicht ohne Weiteres erschwinglich sind.

  • Stärkere Ermäßigungen bei ausgewählten Angeboten sind daher ein sinnvoller Weg die Inanspruchnahme solcher Familien zu erhöhen.