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Michael Wolff über Syllogismen bei Aristoteles und Vernunftschlüsse bei Kant

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Notes

  1. Vgl. dazu auch etwa Wolffs Ausführungen zu Kant in seiner Abhandlung über die Prinzipien der Logik, Frankfurt 2004, 284–87.

  2. Ich zitiere Wolffs Aufsatz mit dem Namen des Verfassers und der Seitenzahl; bei Zitaten aus Kant und aus unserem Kommentar folge ich der Zitierweise in Wolffs Aufsatz.

  3. Günther Patzig, Die Aristotelische Syllogistik. 3. Aufl., Göttingen 1969 S. 54.

  4. Gegenüber der Übersetzung in Ebert/Nortmann habe ich hier eine möglichst wörtliche Wiedergabe des Satzes 26b39f. gewählt, und etwa das „erläutert“, das wir dort für ε ρηται gewählt haben, durch „gesagt“ ersetzt, um nicht durch eine interpretierende Übersetzung Fragen der Textdeutung vorzuentscheiden.

  5. An dieser Stelle wie auch in 24b28–30 benutzt Aristoteles die erste Person Plural (λέγoμεν), er legt hier also den Sprachgebrauch einer Sprechergemeinschaft aus, im Unterschied zu der Einführung seiner eigenen technischen Termini, wie an der Stelle 25b35–37, an der er die erste Person Singular verwendet.

  6. Ich habe diese Deutung der Vollkommenheit erstmals in meinem Aufsatz „Was ist ein vollkommener Syllogismus des Aristoteles?“, Archiv für Geschichte der Philosophie 77 (1995) 221–247 vorgetragen. Erstaunlicherweise wird von Gisela Striker in ihrem vor kurzem erschienenen Kommentar zu Analytica Priora I (Oxford 2009, S. 82) wiederum Patzigs Erklärung der Evidenz vollkommener Syllogismen als auf der Transitivität der a-Relation im Falle Barbara beruhend zugrunde gelegt, ohne dass sie auf das Problem eingeht, dass eine solche Transitivität in den anderen gültigen Modi der ersten Figur nicht vorliegt. Mein Aufsatz zur Frage der Evidenz vollkommener Syllogismen scheint Frau Striker nicht bekannt zu sein.

  7. In der von Aristoteles ohnehin nicht als eigene Figur behandelten vierten Figur stimmen zwar der Subjektterminus der unteren und der Prädikatterminus der oberen Prämisse überein, aber hier lässt sich ein Übergang, der ausgehend vom Subjektterminus der unteren Prämisse mit Hilfe einer Prädikatenstafette zum Prädikatterminus der oberen Prämisse führt, nicht bewerkstelligen, eben weil auch hier Prädikatterminus der unteren und Subjektterminus der oberen Prämisse nicht übereinstimmen.—Der Grund für das Fehlen einer eigenen vierten Figur bei Aristoteles bzw. der Grund für seine Behandlung gültiger Modi einer vierten Figur als Modi der ersten mit umgestellten Konklusiontermini hat damit zu tun, dass sich auf diese Weise die bei dieser Termkombination mögliche Ersparnis an Beweisarbeit für die Widerlegung ungültiger Modi besonders deutlich erkennen lässt. Vgl. dazu meinen Aufsatz „Warum fehlt bei Aristoteles die vierte Figur?“, Archiv für Geschichte der Philosophie 62 (1980) 13–31.

  8. Vgl. Patzig Die Aristotelische Syllogistik, 173f.

  9. Vgl. Adolf Reinach, „Die obersten Regeln der Vernunftschlüsse bei Kant“, Kant-Studien 16 (1911) S. 214–233, S. 217

  10. Es scheint überdies fraglich, ob Michael Wolff den relationalen Charakter der Sachverhalte, von denen hier die Rede ist, wirklich berücksichtigt hat. Denn er sagt an einer Stelle, dem farbigen Gegenstand komme „nur das Merkmal zu, eine Farbe zu haben, nicht das Merkmal, eine Farbe zu sein“ (W11, Anm. 24). Hier werden plötzlich Ausdrücke, die zum Relationsausdruck selber gehören, den Relationsfundamenten, den Merkmalen, zugeschlagen.

  11. Vgl. Reinach (1911) 226.

  12. Vgl. M. Thompson, „On Aristotle’s Square of Opposition“, Philosophical Review 62 (1953) 251–265; M. Wedin, „Negation and Quantification in Aristotle“, History and Philosophy of Logic 11 (1990) 131–150; M. Wolff, „Prinzipien und expositorische Beweise in Aristoteles’ Syllogistik“, Philosophiegeschichte und logische Analyse 1 (1998) 131–169.

  13. Möglicherweise ist dieser Gebrauch von ‚Contraposition‘ auch dem Fehler eines Setzers geschuldet, der aus dem Wort ‚Conversion‘ in Kants Manuskript ‚Contraposition‘ gemacht hat. Die Übereinstimmung der beiden Wörter in der ersten und der letzten Silbe könnte das erklären. Jedenfalls wäre Kant damit von einem unkorrekten Wortgebrauch von ‚Kontraposition‘ entlastet. Zur Bedeutung dieses Ausdrucks vgl. die folgende Anmerkung.

  14. Unter einer ‚Kontraposition‘ wird in der traditionellen Logik die Umformung einer Aussage verstanden, bei der sowohl der Subjekt- wie der Prädikatbegriff durch ihre jeweiligen Komplemente ersetzt und diese vertauscht werden. Diese Umformung ist nur im Fall einer a- oder o-Aussage wahrheitsbewahrend. Das Beispiel, das Kant für eine Kontraposition in einigen seiner Logikvorlesungen anführt: „Alle Menschen sind sterblich. Was nicht sterblich ist, ist kein Mensch.“ (AA XXIV, 585 und 671) entspricht dem Verständnis des Begriffs Kontraposition in der traditionellen Logik, jedenfalls dann, wenn man „ist kein Mensch“ verstehen darf als „ist ein Nicht-Mensch“. Eine Obversion ist eine Operation, bei der das Prädikat einer der vier syllogistischen Aussagetypen durch sein Komplement ersetzt wird und nur die Qualität, nicht aber die Quantität der Aussage sich ändert (Beispiel: von ‚Kein Mensch ist ein Haifisch‘ zu ‚Jeder Mensch ist ein Nicht-Haifisch‘).

  15. Die Liste dieser lateinischen Merkworte findet sich sowohl in der Logik Pölitz wie in der Logik Busolt (vgl. AA XXIV, 592f. resp. 677).

  16. Vgl. die Nachweise in Ebert/Nortmann 167 Anm. 158.

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Ebert, T. Michael Wolff über Syllogismen bei Aristoteles und Vernunftschlüsse bei Kant. J Gen Philos Sci 40, 357–372 (2009). https://doi.org/10.1007/s10838-009-9110-4

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