Zusammenfassung
Am 18.12.2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Damit wurde erstmals eine übergreifende gesetzliche Grundlage geschaffen für den Beitrag Deutschlands zu den Zielen des Pariser Abkommens der internationalen Staatengemeinschaft und der Europäischen Union zur Senkung von anthropogenen Treibhausgas-Emissionen. Der folgende Beitrag analysiert das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in seinen Grundstrukturen.
Article PDF
Avoid common mistakes on your manuscript.
Funding
Open access funding provided by Projekt DEAL.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de.
About this article
Cite this article
Saurer, J. Grundstrukturen des Bundes-Klimaschutzgesetzes . NuR 42, 433–439 (2020). https://doi.org/10.1007/s10357-020-3703-4
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-020-3703-4