Skip to main content
Log in

Leichenschau

External post-mortem examination

  • CME Zertifizierte Fortbildung
  • Published:
Notfall + Rettungsmedizin Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Die Leichenschau ist in der Bundesrepublik Deutschland eine nichtdelegierbare ärztliche Aufgabe, die den Feststellungen des Todes, der Identität des Verstorbenen, der Todesursache, der Todesart, des Todeszeitpunkts und meldepflichtiger Erkrankungen dient. Im Rahmen von Rettungsdiensteinsätzen kann sich der Arzt auf die Feststellung des eingetretenen Todes beschränken. Die Todesfeststellung muss dabei zuverlässig sein und zieht zwingend eine vollständige Leichenschau – ggf. durch einen anderen Arzt – nach sich. Als sichere Zeichen des Todes gelten Leichenflecke, Leichenstarre und Fäulnis. Zuverlässige Merkmale des eingetretenen Todes sind auch nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen und der Hirntod. Dem Arzt kommt bei der Leichenschau eine Weichenstellfunktion bezüglich des weiteren Umgangs mit dem Verstorbenen zu. Die Leichenschau und die damit verbundene Dokumentation sind stets sorgfältig durchzuführen.

Abstract

The external post-mortem examination in Germany is a non-delegable medical duty for determination of death, identity of the deceased, cause of death, manner of death, time of death and notifiable infectious diseases. Within the framework of rescue service missions the physician is limited to ascertaining that death has occurred. The determination of death must be reliable and is automatically followed by a complete external post-mortem examination of the body, if necessary by another physician. The certain signs of death are livor mortis, rigor mortis and putrefaction. Reliable features for the occurrence of death are injuries which are not compatible with life and brain death. The external post-mortem examination is the basis for the decision on whether further criminal investigations are necessary. The external post-mortem examination and the accompanying death certification must always be meticulously carried out.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Abb. 1
Abb. 2
Abb. 3
Abb. 4
Abb. 5
Abb. 6
Abb. 7
Abb. 8

Literatur

  1. Statistisches Bundesamt (2015) Sterbefälle, Lebenserwartung. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Sterbefaelle/Sterbefaelle.html. Zugegriffen: 29. Aug. 2015

  2. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) online. Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau. http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/054-002l_S1_Leichenschau_2013-01.pdf. Zugegriffen: 25. Aug. 2015

  3. Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen – Besattungsgesetz des Landes Berlin. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gesetze/download/bestattungsgesetz.pdf. Zugegriffen: 25. Aug. 2015

  4. Germerott T et al (2012) Die Kremationsleichenschau – Instrument zur Qualitätskontrolle der ärztlichen Leichenschau und Aufdeckung nichtnatürlicher Todesfälle? Arch Kriminol 230:13–23

    PubMed  Google Scholar 

  5. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) online. Erklärung zum Hirntod. http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/001-009_S1_Erklaerung_zum_Hirntod_2001.pdf. Zugegriffen: 25. Aug. 2015

  6. German Resuscitation Council (2010) ERC-Leitlinien zur Reanimation. Sektion 01–10. Notfall Rettungsmed 13:515–744

    Article  Google Scholar 

  7. Bundesärztekammer (2011) Reanimation – Empfehlungen für die Wiederbelebung, 5. Aufl. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln

    Google Scholar 

  8. Reimann W, Prokop O, Geserick G (1985) Vademecum – Gerichtsmedizin. Verlag Volk und Gesundheit, Berlin, S 23

    Google Scholar 

  9. Grassberger M, Schmid H (2014) Todesermittlung – Befundaufnahme und Spurensicherung, 2. Aufl. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart

    Google Scholar 

  10. Brinkmann B et al (1997) Fehlleistungen bei der Leichenschau in der Bundesrepublik Deutschland – Ergebnisse einer multizentrischen Studie I und II. Arch Kriminol 199:1–12, 65–74

    CAS  PubMed  Google Scholar 

Weiterführende Literatur

  1. Ahne T, Ahne S, Bohnert M (2011) Rechtsmedizinische Aspekte der Notfallmedizin. Thieme Verlag, Stuttgart

    Book  Google Scholar 

  2. Hammer U, Büttner A (2014) Leichenschau. Schattauer, Stuttgart

    Google Scholar 

  3. Keil W (2009) Rechtsmedizin Basics. Urban & Fischer, München

    Google Scholar 

  4. Madea B (2014) Die ärztliche Leichenschau, 3. Aufl. Springer, Berlin

    Book  Google Scholar 

  5. Madea B, Brinkmann B (2003) Handbuch gerichtliche Medizin, Bd 2. Springer, Berlin

    Book  Google Scholar 

  6. Penning R (2006) Rechtsmedizin systematisch, 2. Aufl. Uni-Med, Bremen

    Google Scholar 

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Corresponding author

Correspondence to S. Hartwig.

Ethics declarations

Interessenkonflikt

S. Hartwig gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Dieser Beitrag beinhaltet keine Studien an Menschen oder Tieren.

Additional information

Redaktion

R. Kollmar, Darmstadt

G. Matthes, Berlin

G. Rücker, Rostock

R. Somasundaram, Berlin

U. Zeymer, Ludwigshafen

CME-Fragebogen

CME-Fragebogen

Für die ärztliche Leichenschau in Deutschland gilt? Welche Aussage ist richtig?

Sie ist auf Bundesebene einheitlich geregelt.

Sie kann von unterwiesenem medizinischem Personal durchgeführt werden.

Sie muss vom zuletzt behandelnden Arzt durchgeführt werden.

Sie beschränkt sich bei stark fäulnisveränderten Leichen lediglich auf die Todesfeststellung.

Sie kann von jedem approbierten Arzt auf Verlangen durchgeführt werden.

Wann kann ein Tod festgestellt werden? Welche Aussage ist richtig?

Durch Feststellung des Herz-Kreislauf-Stillstands.

Beim Abbruch einer lang andauernden frustranen Reanimation.

Durch Vorhandensein sicherer Todeszeichen.

Durch Auskühlung des Leichnams.

Durch Fehlen der Atemtätigkeit.

Wann bzw. wo ist die ärztliche Leichenschau durchzuführen? Welche Aussage ist richtig?

In der Regel unverzüglich.

Immer am Sterbeort.

Nur auf Verlangen.

Nur vom zuletzt behandelnden Arzt.

Nur außerhalb des Rettungsdienstes.

Bei der Leichenschau in einer Wohnung (20°C Raumtemperatur) stellen Sie am leicht bekleideten Leichnam konfluierte Totenflecke fest, die auf Fingerkuppendruck vollständig abblassen. Im Kiefergelenk besteht bereits eine unvollständige Starre, während die großen Extremitätengelenke frei beweglich sind. Der Leichnam fühlt sich noch warm an. Wann ist am ehesten der Tod eingetreten?

Vor 20 bis 36 h

Vor 2 bis 6 h

Vor 6 bis 12 h

Vor 36 bis 48 h

Vor 12 bis 20 h

Bei einem auf einem zimmerwarmen Dachboden in hängender Position aufgefundenen Leichnam stellen Sie der Lage entsprechende livide Totenflecke an Unterleib, Beinen und Unterarmen fest. Der Leichnam fühlt sich kalt an. In allen geprüften Gelenken besteht kräftige Totenstarre. Hinweise auf Fäulnis bestehen nicht. Die Totenflecke lassen sich nicht mehr wegdrücken. Nach dem Bergen der Leiche verlagern sich die Totenflecke nicht.

Wann ist der Tod am ehesten eingetreten?

Vor 20 bis 36 h

Vor 2 bis 6 h

Vor 6 bis 12 h

Vor 36 bis 48 h

Vor 12 bis 20 h

Sie stellen bei einer Leichenschau in der Wohnung (w 78) keine äußeren Verletzungen fest. Durch Angehörige wird Ihnen bekannt, dass die Frau, die ausweislich vorliegender Arztbriefe an einer KHK und arteriellem Hypertonus litt, vor 3 Tagen aus dem Bett gestürzt und es ihr seitdem zunehmend schlechter gegangen sei. Eine Vorstellung beim Arzt habe sie abgelehnt.

Welche der folgenden Kombinationen zu Todesart und Todesursache ist in diesem Fall richtig?

Todesart: natürlich. Todesursache: Myokardinfarkt

Todesart: natürlich. Todesursache: Herz-Kreislauf-Versagen

Todesart: nichtnatürlich. Todesursache: unklar

Todesart: nichtnatürlich. Todesursache: Schädel-Hirn-Trauma

Todesart: nichtnatürlich. Todesursache: Lungenarterienembolie

Sie führen frustrane Reanimationsmaßnahmen bei einem 56 Jahre alten Mann durch, der nach dem Aufstehen in der Häuslichkeit kollabierte. Bei der anschließenden Leichenschau stellen Sie Zeichen einer oberen Einflussstauung und eine Beinumfangsdifferenz fest. Auf Nachfrage erfahren Sie, dass sich der Mann 3 Wochen zuvor bei einem Sturz auf der Kellertreppe einen Beckenbruch zugezogen habe. Erst vor 5 Tagen sei er aus der Klinik entlassen worden.

Welche der folgenden Kombinationen zu Todesart und Todesursache ist in diesem Fall richtig?

Todesart: natürlich. Todesursache: Myokardinfarkt

Todesart: natürlich. Todesursache: Herz-Kreislauf-Versagen

Todesart: ungeklärt. Todesursache: unklar

Todesart: nichtnatürlich. Todesursache: Beckenbruch

Todesart: nichtnatürlich. Todesursache: Lungenarterienembolie

Sie werden zu der Wohnung einer 38 Jahre alten Frau gerufen, die von Nachbarn, die einen Schlüssel zu der Wohnung haben, leblos im Badezimmer aufgefunden wurde. Die Frau liegt unbekleidet in der Badewanne. Das Wasser in der Wanne ist stark blutig. Der Leichnam ist bereits vollständig totenstarr. Am rechten Handgelenk erkennen Sie bereits tiefe parallel ausgerichtete Schnittwunden. Auf dem Badewannenrand liegen blutbehaftete Rasierklingen. Auf der Flurkommode wird ein offener Abschiedsbrief entdeckt. Die Nachbarn geben an, dass die Frau, die an schweren Depressionen litt, bereits mehrfach versucht hatte, sich das Leben zu nehmen.

Wie verhalten Sie sich richtig?

Sie bergen die Leiche und fahren mit der Leichenschau fort.

Sie bergen die Leiche und rufen die Polizei.

Sie brechen die Leichenschau ab und rufen die Polizei.

Sie brechen die Leichenschau mit der Todesfeststellung ab und veranlassen eine endgültige Leichenschau durch den Bereitschaftsdienst.

Sie werden als Notarzt zu einer Wohnung gerufen, in der der 26 Jahre alte Mieter leblos, vollständig bekleidet im Wohnzimmer liegend von seinem Lebensgefährten, der von einer mehrtägigen Dienstreise zurückgekehrt war, aufgefunden wurde. Eine Krankheitsvorgeschichte ist nicht bekannt. Bei der ersten orientierenden Besichtigung stellen Sie eine vollständig ausgeprägte Totenstarre fest. Beim Entfernen der Oberbekleidung fällt Ihnen der in der Abb. 9 wiedergegebene Befund auf.

Wie verhalten Sie sich richtig?

figure b

Abb. 9

Sie fahren mit der Leichenschau fort und inspizieren besonders die Lidbindehäute.

Sie fahren mit der Leichenschau fort und suchen nach Abwehrverletzungen.

Sie brechen die Leichenschau ab und bitten den Lebensgefährten, die Polizei zu rufen.

Sie brechen die Leichenschau ab und verständigen selbst die Polizei.

Sie beenden die Leichenschau, fertigen eine vorläufige Todesfeststellung und veranlassen eine endgültige Leichenschau durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Sie untersuchen als Notarzt den Leichnam eines 48 Jahre alten Mannes, der von Angehörigen in seiner Wohnung leblos aufgefunden wurde, nachdem er über 2 Tage nicht auf Kontaktversuche seitens der Verwandten reagierte. Der Leichnam habe leicht bekleidet bedeckt im Bett gelegen. Sie stellen sichere Todeszeichen in Form vollständig ausgeprägter, partiell wegdrückbarer Totenflecke und vollständig ausgeprägter Leichenstarre fest. Krankheiten seien nicht bekannt. Bei der Inspektion des unbekleideten Leichnams finden Sie am Hals fleckförmige Hautrötungen bei intakter Haut und an der Mundvorhofschleimhaut und den Lidbindehäuten den in der Abb. 10 wiedergegebenen Befund.

Welche der folgenden Kombinationen zu Todesart und Todesursache ist in diesem Fall richtig?

figure c

Abb. 10

Todesart: natürlich. Todesursache: Myokardinfarkt

Todesart: natürlich. Todesursache: Herz-Kreislauf-Versagen

Todesart: ungeklärt. Todesursache: unklar

Todesart: nichtnatürlich. Todesursache: V. a. Strangulation

Todesart: nichtnatürlich. Todesursache: Lungenarterienembolie

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Check for updates. Verify currency and authenticity via CrossMark

Cite this article

Hartwig, S. Leichenschau. Notfall Rettungsmed 19, 63–74 (2016). https://doi.org/10.1007/s10049-015-0122-9

Download citation

  • Published:

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s10049-015-0122-9

Schlüsselwörter

Keywords

Navigation