Eine Harnableitung ist erforderlich nach radikaler Zystektomie wegen eines Blasenkarzinoms oder bei neurogenen Blasenstörungen, bei denen die normale Speicher- und koordinierte Entleerungsfunktion der Blase erheblich gestört ist. Dabei wird der Urin von den Ureteren oder direkt vom Nierenbecken in ein Urinreservoir abgeleitet, das aus einem äußeren Urinbeutel oder einem internen Urinreservoir bestehen kann. Ein internes Urinreservoir wird aus ausgeschalteten Darmsegmenten gebildet. Die einfachste Form einer Harnableitung ist die perkutane Nephrostomie, die oft als temporäre Harnableitung bei Harnleiterobstruktion verwendet wird. Als Dauerableitung wird die perkutane Nephrostomie lediglich als palliatives Verfahren bei sehr beschränkter Lebenserwartung eingesetzt.
Die klassischen Formen der Harnableitung über intestinale Conduits wurden in den 50er und 60er Jahren entwickelt. Diese Techniken wurden dann in großem Umfang zur Behandlung neurogener Blasenstörungen bei Kindern eingesetzt. Verbesserungen der operativen Techniken, der Narkoseverfahren und der Intensivtherapie in den 60er und 70er Jahren haben die Mortalität der Zystektomie erheblich reduziert, so daß die radikale Zystektomie die Behandlung der Wahl des invasiven Blasenkarzinoms wurde. Diese Entwicklung führte dann zur Suche nach besseren Formen der Harnableitung, um den Patienten eine verbesserte Lebensqualität nach radikaler Zystektomie zu ermöglichen. Das angestrebte Ziel war eine Harnableitung mit erhaltener Kontinenz.
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Hakenberg, O., Wirth, M. Harnableitung nach radikaler Zystektomie. Aktuelle Konzepte bei Patienten mit Blasenkarzinom. Onkologe 3, 254–264 (1997). https://doi.org/10.1007/s007610050120
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