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Während der Gravidität und intrapartal werden die Schwangere und ihr Fet klinisch und apparativ intensiv überwacht, insbesondere, wenn es sich um einen Risikofall handelt. Häufig klafft jedoch eine Lücke in den kritischen ersten Stunden post partum, der Anpassungsphase des Neugeborenen. Eine nur optische Kontrolle mit gelegentlichen Stichproben kann zu irreversiblen Schädigungen führen.
Die technische Ausstattung für eine optimale Kontrolle und Versorgung ist meist vorhanden. Wichtig ist die gute Zusammenarbeit zwischen dem Geburtshelfer und dem Neonatologen, eher ein organisatorisches Problem. Die ärztliche und rechtliche Verantwortung für das Neugeborene liegt so lange ausschließlich beim Geburtshelfer, bis er die weitere Betreuung an den Pädiater übergibt.
Zur Grundausstattung geburtshilflicher Abteilungen finden sich sehr detaillierte Angaben. Auch werden die technischen und apparativen Voraussetzungen für die Aufgaben des Neonatologen und eine effektive Zusammenarbeit besprochen. Dabei wird besonderer Wert auf eine genaue Protokollierung und Dokumentation von postpartalem Verlauf und Therapie gelegt.
Abschließend werden Hinweise zur Erstversorgung des Neugeborenen, Absaugung, Abnabelung, postpartalen Lagerung und zur Bewertung der aktuellen Apgarwerte gegeben. Besonderer Wert wird auf die fachgerechte Überwachung und Betreuung der Neugeborenen im Kinderzimmer gelegt.
Deutschland steht mit seiner niedrigen perinatalen Mortalität an der Spitze aller vergleichbaren Länder; die Säuglingssterblichkeit ist ebenfalls niedrig, sie ist allerdings noch verbesserungsfähig [2, 3].
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Hickl, EJ. Das Neugeborene im Bereich der Geburtshilfe. Gynäkologe 30, 3–6 (1997). https://doi.org/10.1007/s001290050082
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