Die Weiterbildungsordnung beschreibt, für welche Aufgaben der Facharzt kompetent und qualifiziert ist, auf der anderen Seite aber auch, welche Aufgaben er mangels erfolgter Weiterbildung nicht übernehmen kann. Sie bestimmt somit die Identität des Faches, indem sie seine Aufgaben und Inhalte definiert. Weiterhin hängt die Qualität der klinischen Arbeit im ambulanten und stationären Bereich entscheidend von der Qualität der Weiterbildung ab.
In der vorliegenden Arbeit sollen deshalb, angeregt durch den Artikel “Psychiater – quo vadis?” von M. Richartz in diesem Heft von “Der Nervenarzt”, in kompakter Form die Entwicklung der Weiterbildungsdiskussion und die relevantesten Gesichtspunkte, die diese Diskussion bestimmen, dargestellt werden. Dass der Deutsche Ärztetag in den nächsten Jahren die Facharztlandschaft neu ordnen will und deshalb von berufspolitisch relevanten Organisationen Vorschläge zur Neugestaltung der Weiterbildung in den jeweiligen Gebieten erwartet werden, verleiht dem Thema zusätzliche Aktualität.
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Hohagen, F. Zum Stand der Weiterbildungsdiskussion in Psychiatrie und Psychotherapie. Nervenarzt 71, 513–517 (2000). https://doi.org/10.1007/s001150050620
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