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Rehabilitation im Kindes- und Jugendalter

Rehabilitation in childhood and adolescence

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Monatsschrift Kinderheilkunde Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

In Deutschland werden etwa 43.000 Kinder und Jugendliche/Jahr mit chronischen Krankheiten in rund 50 Rehabilitationskliniken stationär betreut (durchschnittliche Behandlungsdauer etwa 30 Tage). Die therapeutischen Maßnahmen richten sich neben der Optimierung der medikamentösen Therapie auf den verbesserten Umgang mit der chronischen Erkrankung, um die Teilhabe an Schule und späterer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen bzw. zu sichern. Inhalte sind aktive und passive Behandlungselemente, Schulungen, ergänzende und Verlaufsdiagnostik und ein in den Hauptfächern begleitender Schulunterricht. Mitaufgenommene Familienangehörige/Begleitpersonen sind in den therapeutischen Prozess einzubeziehen. Studien zeigen, dass stationäre Rehabilitationsmaßnahmen die klinische Symptomatik chronisch kranker Kinder und Jugendlicher deutlich verbessern. Diese stellen neben ambulanter und akutmedizinischer Versorgung eine wichtige Säule in der Versorgung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher in Deutschland dar.

Abstract

Every year approximately 43,000 children and adolescents with chronic diseases are treated as inpatients in around 50 rehabilitation clinics in Germany (average duration of treatment ca. 30 days). The therapeutic measures are based on the optimization of drug treatment and improvement of coping with the chronic disease in order to enable or ensure participation in school and later in gainful employment. The contents are active and passive treatment elements, patient education, supplementary and follow-up diagnostics and school lessons in the main subjects. Accompanying persons or relatives should be included in the therapeutic process. Studies have shown that inpatient rehabilitation measures can significantly improve the clinical symptoms in chronically ill children and adolescents. In addition to outpatient and acute medical care these represent an important pillar in the treatment of chronically ill children and adolescents in Germany.

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Correspondence to J. Rosenecker.

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Interessenkonflikt

Gemäß den Richtlinien des Springer Medizin Verlags werden Autoren und Wissenschaftliche Leitung im Rahmen der Manuskripterstellung und Manuskriptfreigabe aufgefordert, eine vollständige Erklärung zu ihren finanziellen und nichtfinanziellen Interessen abzugeben.

Autoren

J. Rosenecker gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. Finanzielle Interessen: Forschungsförderung zur persönlichen Verfügung: BMBF: Verbundprojekt: GALENUS – Genetische Modifikation des Cystischen-Fibrose-Transmembran-Regulator(CFTR)-Gens zur Langzeit-Korrektur bei Cystischer Fibrose | TP1: In-vivo-Applikation von Nukleinsäuren für die Langzeit-Expression von CFTR, 01GM1106A. – Referentenhonorar von der Hochgebirgsklinik Davos in der Hochgebirgsklinik Davos im Rahmen der „WinterSchool Pädiatrische Pneumologie und Pädiatrische Allergologie“, Februar 2019. – Patente, Geschäftsanteile, Aktien o. Ä. an einer im Medizinbereich aktiven Firma: Aktien der Fa. BioNTech. Nichtfinanzielle Interessen: Chefarzt der Alpenklinik Santa Maria in Oberjoch, Bad Hindelang | Oberarzt am Dr. von Haunerschen Kinderspital, Kinderklinik und Kinderpoliklinik des Klinikums der Universität München. C. Urban gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. Nichtfinanzielle Interessen: Oberarzt der Alpenklinik Santa Maria Oberjoch | Mitgliedschaften: Gesellschaft für pädiatrische Allergologie (GPA), Gesellschaft für pädiatrische Pneumologie (GPP). A. Eccles gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. Nichtfinanzielle Interessen: Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin (Neonatologie, Allergologie), Oberärztin an der Rehabilitationsklinik für Kinder- und Jugendliche Alpenklinik Santa Maria Oberjoch (Träger: Katholische Jugendfürsorge Augsburg) | Mitgliedschaft: Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie. R. Jäger gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. Nichtfinanzielle Interessen: Ärztlicher Dezernent bei der Deutschen Rentenversicherung Bund | Mitgliedschaft: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin.

Wissenschaftliche Leitung

Die vollständige Erklärung zum Interessenkonflikt der Wissenschaftlichen Leitung finden Sie am Kurs der zertifizierten Fortbildung auf www.springermedizin.de/cme.

Der Verlag

erklärt, dass für die Publikation dieser CME-Fortbildung keine Sponsorengelder an den Verlag fließen.

Für diesen Beitrag wurden von den Autoren keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.

Additional information

Wissenschaftliche Leitung

R. Berner, Dresden

B. Koletzko, München

A. Schuster, Düsseldorf

W. Sperl, Salzburg

CME-Fragebogen

CME-Fragebogen

Eine Mutter kommt mit ihrem 18 Monate alten Jungen zu Ihnen in die Praxis. Der Junge leidet seit dem frühen Säuglingsalter unter einer atopischen Dermatitis. Aktuell befindet er sich im Stadium eines abklingenden Schubs. Die Mutter berichtet, dass sie von einer Freundin den Ratschlag bekommen hat, mit dem Kind zu einer Kur oder Reha zu fahren. Was können Sie der Mutter dazu raten?

In diesem Alter sind rehabilitative Maßnahmen für Kinder noch nicht möglich, da das Verständnis des Kindes zu den therapeutischen Maßnahmen erforderlich ist.

Eine Mutter-Kind-Kur wäre in diesem Fall aufgrund des Alters für die Familie sinnvoller. Sie raten zur Antragsstellung über den Hausarzt der Familie.

Da es sich bei der atopischen Dermatitis um eine Krankheit mit meist guter Prognose handelt und sich derzeit das Krankheitsbild bessert, ist eine rehabilitative Maßnahme nicht indiziert.

Sie verweisen für die Erstellung des ärztlichen Befundberichts zur Sicherheit an einen dermatologischen Kollegen, da nur ein Spezialist einen solchen Befundbericht erstellen darf.

Sie besprechen mit der Mutter mögliche Therapieziele und bieten die Erstellung eines ärztlichen Befundberichts an, da die atopische Dermatitis eine Indikation für eine Rehabilitationsmaßnahme darstellt.

Der 16-jährigen Miriam ist wegen Adipositas eine rehabilitative Maßnahme genehmigt worden. Vor Beginn der Maßnahme kommt sie noch einmal zu Ihnen in die Praxis, da sie noch Fragen zu den Therapiezielen hat. Welches mögliche Therapieziel halten Sie für nicht vordringlich?

Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit

Motivation zu einer gesünderen Ernährung

Motivation zur regelmäßigen sportlichen Betätigung

Erreichen des Normalgewichts (Body-Mass-Index [BMI] zwischen der 50. und 75. Perzentile)

Erhöhung des Selbstwertgefühls und Förderung der Körperakzeptanz

Worin unterscheidet sich die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) von der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Aufl. (ICD-10)?

Durch eine Kategorisierung der Krankheiten im Hinblick auf deren Häufigkeit in unterschiedlichen Regionen der Welt

Durch eine Kategorisierung der Krankheiten im Hinblick auf deren Therapierbarkeit

Durch eine Kategorisierung der Krankheiten in Abhängigkeit vom Auftreten der Krankheit in unterschiedlichen Altersgruppen

Durch eine Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren eines Menschen

Durch eine Kategorisierung der Krankheiten im Hinblick auf genderspezifische Aspekte

Wann besteht eine Rehabilitationsbedürftigkeit?

Bei Erkrankungen, die häufig zu stationären Krankenhausaufenthalten geführt haben.

Bei Erkrankungen, die eine antibiotische Therapie zur Folge hatten.

Bei einer chronischen Krankheit mit Gefährdung der späteren Erwerbsfähigkeit.

Bei häufigen Infektionen der oberen Atemwege.

Bei Erkrankungen, die medikamentös behandelt werden mussten.

Welche Aussage zum „Antrag auf Kinder- und Jugendlichenrehabilitation“ ist richtig?

Bei psychischen Erkrankungen dürfen auch Psychologen den Befundbericht erstellen; ein Arzt ist hier nicht erforderlich.

Den ärztlichen Befundbericht darf jeder approbierte Arzt erstellen, der in die Behandlung des Kindes involviert ist.

Das Ausfüllen des ärztlichen Befundberichts gehört zu einer Pflichtleistung der behandelnden Ärzte und wird nicht extra vergütet.

Ein Antrag auf Kinder- und Jugendlichenrehabilitation erfolgt ausschließlich über ein Elternteil. Nach erfolgter Bewilligung wird durch die zugewiesene Klinik ein ärztliches Gutachten beim behandelnden Arzt angefordert.

Beim Antrag auf Kinder- und Jugendlichenrehabilitation kann weder von den Eltern noch vom beantragenden Arzt Wünsche bezüglich der Kliniken gestellt werden.

Welche Aussage zur Strukturqualität von Rehabilitationskliniken ist falsch?

Kliniken für Kinder- und Jugendlichenrehabilitation werden ärztlich geleitet; die Behandlung erfolgt in einem interdisziplinären Team.

Das therapeutische Angebot ist vielschichtig und wird individuell auf das Krankheitsbild des Patienten ausgerichtet.

Die Strukturqualität der Kliniken wird regelmäßig durch die Kostenträger überprüft, beispielweise durch Therapiestandards, Rehabilitandenbefragungen und Visitationen.

Im Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung werden Rehabilitandenbefragungen durchgeführt.

Während einer Kinder- und Jugendrehabilitation erfolgt grundsätzlich keine Diagnostik.

Welches ist eine typische Indikation für eine Kinder- und Jugendlichenrehabilitation?

Icterus prolongatus

Stenosierende Laryngotracheitis („Pseudokrupp“).

Diabetes mellitus Typ 1.

Bakterielle Harnwegsinfektion

Akute Erkrankung der oberen Atemwege

Welche Aussage zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ist falsch?

Bei der Zuständigkeit für die Genehmigung/Bewilligung einer Kinder- und Jugendlichenrehabilitation sind die (gesetzlichen) Krankenkassen und die Rentenversicherung gleichrangig.

Eine Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ist grundsätzlich im Alter von 0 bis 18 Jahren, in Ausnahmen (z. B. bei Jugendlichen, die sich in Ausbildung bzw. im Studium befinden) aber auch bis zu einem Alter von 27 Jahren möglich.

Mit dem neuen „Flexirentengesetz“ ist die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation als Pflichtleistung durch den § 15a SGB VI seit Dezember 2016 gesetzlich geregelt.

Leistungen zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation können nur alle 2 Jahre beantragt werden.

Leistungen zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation können erbracht werden, wenn Rehabilitationsfähigkeit (soziale Integrationsfähigkeit) und Rehabilitationsbedürftigkeit gegeben sind.

Welche Aussage zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ist richtig?

Eine Kinder- und Jugendlichenrehabilitation dauert regelhaft 3 Wochen; eine Verlängerung ist nur in Einzelfällen möglich und wird nur bei finanzieller Eigenbeteiligung der betroffenen Familie bewilligt.

Die Rehabilitationsziele werden bei Beginn der Maßnahme individuell in Absprache mit dem Patienten festgelegt und orientieren sich an der International Classification of Functioning (ICF).

Schulpflichtige Kinder erhalten während einer Maßnahme keinen Schulunterricht, deswegen sollten diese Kinder bevorzugt in den Schulferien therapiert werden.

Eine Begleitung des Kindes durch eine Begleitperson ist nur bis zu einem Alter von 8 Jahren möglich; ältere Kinder müssen die Rehabilitation allein antreten.

Eine Mitnahme von gesunden Begleitkindern ist (unabhängig vom Alter) grundsätzlich nicht möglich, weil sie den Erfolg einer Kinder- und Jugendrehabilitation gefährden würden.

Welche Aussage zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ist richtig?

Eine Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ist nur als stationäre Maßnahme möglich; die Möglichkeit einer ambulanten Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ist auch in der Zukunft nicht gegeben.

Eine Kinder- und Jugendlichenrehabilitation kann eine wichtige Säule in der Versorgung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher darstellen.

Bei einer Kinder- und Jugendlichenrehabilitation muss einem Klinikwunsch der Eltern entsprochen werden, unabhängig von den Indikationen oder wirtschaftlichen Aspekten.

Eine Kinder- und Jugendlichenrehabilitation sollte nur nach mehrjährigem Krankheitsverlauf und „Nichterfolg“ sämtlicher ambulanter Therapiemaßnahmen erwogen werden.

Eine erneute Bewilligung einer Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ist nur nach einer deutlichen Verschlechterung und Krankenhausaufenthalten möglich.

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Rosenecker, J., Urban, C., Eccles, A. et al. Rehabilitation im Kindes- und Jugendalter. Monatsschr Kinderheilkd 168, 849–859 (2020). https://doi.org/10.1007/s00112-020-00934-8

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