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Über die Ergebnisse der Immunisierungsversuche gegen Typhus exanthematicus

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Zeitschrift für Hygiene und Infektionskrankheiten Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

  1. 1.

    Die 1 bis 2malige Injektion von Typhusblut vom floriden Exanthemstadium und die 1malige Injektion von Rekonvaleszentenblut gibt keine absolute Immunität, bewirkt jedoch einen gutartigen Verlauf bei späterer Ansteckung.

  2. 2.

    Die 3malige Injektion von Typhusblut vom floriden Exanthem sowie die 3, sogar nur 2malige Injektion von Rekonvaleszentenblut gibt eine absolute Immunität.

  3. 3.

    Die Inkubationsperiode des Typhus exanthematicus beträgt 5 bis 23 Tage.

  4. 4.

    Die subkutane Injektion von Typhusblut vom floriden Exanthem, defibriniert aber nicht inaktiviert, ergibt 56 Prozent Erkrankungen und 28 Prozent Todesfälle.

  5. 5.

    Die Inaktivierungszeit des Typhusblutes beträgt bei 60 bis 62° Temperatur 30 Minuten, bei Kälte je nach dem Grade derselben 24 bis 42 Stunden.

  6. 6.

    Das zum Impfzweck entnommene Blut muß bis zum Erkalten, und wenn man die Inaktivierung durch Wärme vornimmt, wiederum bis zum Erkalten geschüttelt werden.

  7. 7.

    Vor dem Gebrauch muß das Impfblut gründlich durchgeschüttelt werden.

  8. 8.

    Der Impfstoff ist noch 12 Tage nach der Darstellung wirksam.

  9. 9.

    Bei der Inaktivierung des Blutes ist stets auf die gründliche Entfernung der am Flaschenhals haftenden Blutpartikel zu achten.

  10. 10.

    Die Anwendung des Rinderpestserums gegen Typhus exanthematicus bedarf noch weiterer Versuche.

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Literaturverzeichnis

  1. Bei Dr. H. O. wurden Anzeichen einer geistigen Störung festgestellt, die sich bald zu einer ausgesprochenen Geisteskrankheit entwickelten.

  2. Erkrankungen am 1., 2. und 3. Tage nach der Impfung wurden dabei nicht mitgezählt, weil zurzeit eine Typhusepidemie herrschte, und infolgedessen die zur Impfung kommenden Personen bereits im Stadium der Inkubation dieser Krankheit stehen konnten. Wenn auch angenommen werden kann, daß die Impfung die Inkubationsperiode verkürzt so kann man doch den Ausbruch der Krankheit vor Ablauf von 5 Tagen nicht ihr zuschreiben, weil die mindeste Inkubationsperiode 5 Tage beträgt. Außerdem sind diejenigen Personen nicht mitgezählt, die 25, 31, 35, 37 Tage nach der Impfung erkrankt sind.

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Hamdi, H. Über die Ergebnisse der Immunisierungsversuche gegen Typhus exanthematicus. Zeitschr. f. Hygiene. 82, 235–242 (1916). https://doi.org/10.1007/BF02174399

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