Zusammenfassung
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1.
Es wird über einen sicher festgestellten Todesfall durch Einatmung von Trichloräthylen berichtet; Todesursache: Erstickung im Brechakt.
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2.
Es wird auf die weitverbreitete Verwendung des Trichloräthylens hingewiesen, weshalb sich der Gerichtsmediziner und der Gewerbehygieniker mit diesem chloroformähnlichen Halogenderivat des Äthylens vertraut machen muß, um gegebenenfalls Schäden, die angerichtet sind, rechtzeitig zu erkennen und abzustellen, bezw. sie zu verhüten.
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3.
Es sind vor allem für den Zwischenhandel Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, daß durch unachtsame Verwendung Gesundheitsschädigungen auftreten.
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Pfreimbter, R. Tödlicher Unfall durch Trichloräthyleneinatmung. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 18, 339–344 (1932). https://doi.org/10.1007/BF01746864
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01746864