Zusammenfassung
In einer einleitenden Übersicht werden die wichtigsten Punkte der Anerkennung und Entstehung einer malignen Geschwulst nach Kriegsverwundung besprochen. Drei eigene Beobachtuneen, bei denen es nach einer Verwundung zu einer Sarkombildung gekommen ist, werden mitgeteilt.
Bei der ersten Beobachtung handelt es sich um ein Weichteilsarkom nach ausgedehnter Splitterverletzung des rechten Oberschenkels, wobei besonders bemerkenswert ist, daß trotz abgeschlossener Wundheilung keiner der Splitter reizlos eingeheilt war, sondern daß sich um jeden Splitter ein mehr oder weniger dichter Leukocytenwall fand. Die Möglichkeit einer chemischen Noxe des Metalls wird erörtert.
Bei der zweiten Beobachtung kam es nach einer Schußosteomyelitis oberhalb des Ellenbogengelenkes zu einer Sarkombildung in den Weichteilen proximal des Schußbruches. Obwohl eine genaue Übereinstimmung des Ortes der Verwundung und der Geschwulstentstehung nicht bestand, wurde ein Zusammenhang von uns anerkannt, da eine Schußosteomyelitis nicht als eng umschriebenes Ereignis aufzufassen ist.
Bei der dritten Beobachtung handelt es sich um ein Neurofibrosarkom in einem Amputationsstumpf, welches nach 37jährigem Tragen einer Prothese entstand. Ein Zusammenhang wurde anderenorts nicht anerkannt, von uns aber als gegeben angesehen, da durch das Einwirken des Prothesenkorbes im Sinne eines Dauertraumas ein Neurom sehr wohl zur Entartung kommen kann.
Zu einer vonSchwartz veröffentlichten Beobachtung über multilokuläre Sarkomentstehung nach verschiedenen leichten Verwundungen wird noch Stellung genommen und an Hand dieser Beobachtung besonders betont, daß neben dem örtlichen Geschehen die Geschwulst-disposition in jedem einzelnen Falle von Bedeutung ist.
Literatur
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Ebert, G. Sarkomentstehung nach Verwundung. Arch. f. klin. Chir 278, 218–228 (1954). https://doi.org/10.1007/BF01439137
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