Zusamenfassung
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1.
Nach Gattungskreuzung zwischen den beiden Fischarten Platypoecilus maculatus und Xiphophorus helleri entstehen Bastarde, die zur Bildung von Geschwülsten neigen.
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2.
Die Geschwulstbildung ist bedingt durch im X-Chromosom des Platypoecilus lokalisierte Farbgene einer Allelenserie in bestimmter Kombination mit Modifikatoren des Xiphophorus helleri.
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3.
Die Anzahl der an der Geschwulstbildung beteiligten Modifikation gene des Xiphophorus helleri ist gering.
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4.
Die Modifikatoren sind dominant.
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5.
Die Schwarzfärbungsgene der Color- Serie des Platypoecilus maculatus bewirken auch in Bastarden, die aus Artkreuzungen innerhalb der Gattung Platypoecilus hergestellt wurden, Vermehrung der Melanophoren bis zur Tumorbildung.
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6.
Schließlich können Fälle aufgezeichnet werden, in denen Rassenkreuzungen die Entwicklung von Melanophoren zur Folge haben, wenn ein Schwarzfärbungsgen der Color-Serie anwesend ist.
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7.
Für die Bildung der Geschwulst ist nicht die Überproduktion von Melanin schlechthin verantwortlich. Vielmehr sind außer Melanophoren auch Zellen an der Tumorbildung beteiligt, die mit der Melaninentwicklung nichts zu tun haben.
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8.
In diesem Zusammenhang werden albinotische Tiere beschrieben, die entweder das Farbgen Nigra oder Red-Spotted der Art P. maculatus führen.
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9.
Die ‚'schwarzen“ Albino bilden trotz Fehlens der Melanogenese starke Wucherungen.
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10.
Die Epi- bzw. Hypostasieverhältnisse zwischen dem dominanten Schwarzfärbungsgen und den homozygoten Albinofaktoren wechseln beständig, so daß die ‚'schwarzen“ Albino bald farblos, bald schwarz bzw. rot gefärbt sind. Die Reaktionskette der Farbgenmanifestation wird je nach dem übrigen genotypischen Milieu in den verschiedenen Stadien durch den homozygoten Albinofaktor unterbrochen.
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11.
Durch die Tatsache, daß wir Fische besitzen, die infolge ihrer genetischen Konstitution wohl Geschwülste, aber kein Melanin bilden, ist eine genaue histologische Untersuchung des Aufbaus der Tumoren möglich gewesen.
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12.
Sie hat ergeben, daß die Wucherungen vorwiegend durch das Corium und die Subcutis gebildet werden, so daß die Geschwülste im Falle ihrer Bösartigkeit als Sarkome angesprochen werden müssen.
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13.
Die in die Epidermis gewanderten Melanophoren erfahren in den Gattungsbastarden weiterhin eine Vermehrung durch mitotische Teilung. Die Epidermis selbst beteiligt sich nur in geringem Maße an der Entstehung der Tumoren.
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14.
Zeit und Ort des Auftretens der Tumoren ist verschieden. Vorwiegend wird der Schwanzteil von Wucherungen betroffen, weil sich offenbar in ihm zahlreich und am stärksten die Melanophoren bilden und Pigment in ihm zuerst abgelagert wird. Wir unterscheiden Körperund Flossentumoren, deren histologischer Aufbau grundsätzlich der gleiche ist.
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15.
Die Haut von Bastarden mit Geschwülsten ist von zahlreichen Blutbahnen durchzogen, die ihre stärkste Hypertrophie natürlich in der Geschwulst selbst erfahren haben.
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16.
Die Anzeichen von Metastasenbildung werden beschrieben.
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17.
Die cytologischen Untersuchungen der Gewebezellen, die die Geschwulst bilden, haben ergeben, daß die Melanophoren sich nicht nur mitotisch teilen, sondern daß ihre Kerne sowohl einer amitotischen als auch einer multiplen Teilung unterliegen.
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18.
Das Vorhandensein von Riesenmelanophoren wird beschrieben und ihre Auflösung bis zur Bildung von Hohlräumen im Gewebe selbst aufgezeichnet.
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19.
In den Hohlräumen liegen relativ kleine Zellen, die sich mitotisch und amitotisch teilen. Sie bilden, wie Melanophoren, Pigment.
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20.
Die Volumenzunahme der Zellbestandteile, sowie die Vermehrung der Makromelanophorenkerne ist infolge des veränderten Stoffwechsels in den Gewebeentartungen albinotischer Fische geringer als in den Geschwülsten nichtalbinotischer Wurfgeschwister.
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Der Fritz-Behrens-Stiftung, Hannover, bin ich für die Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung meiner Untersuchungen zum Danke verpflichtet.
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Breider, H. Die genetischen, histologischen und zytologischen Grundlagen der Geschwulstbildung nach Kreuzung verschiedener Rassen und Arten lebendgebärender Zahnkarpfen. Z. f. Zellforschung u. mikr. Anatomie. 28, 784–828 (1938). https://doi.org/10.1007/BF00352589
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