Zusammenfassung
In der spanischen Verfassung von 1978 ist die Form der territorialen Organisation des Staates nicht eindeutig festgelegt worden — ja, die Frage der Staatsform wurde geradezu aus dem Verfassungsrahmen verwiesen. Das Problem blieb ungelöst und wurde — über das sogenannte “dispositive Prinzip” des Art. 2 — den noch zu schaffenden Regionen und Nationalitäten sowie den entsprechenden parlamentarischen Mehrheiten anheimgestellt. Der spanische Staat hat daher seine Form erst nach und nach erhalten — und zwar in dem Maße, in dem die einzelnen Nationalitäten und Regionen das Recht auf Autonomie, das ihnen verfassungsgemäß zusteht, auch einforderten. Was ist nun aber das Ergebnis dieses recht ungewöhnlichen Prozesses? Welchen anderen Formen staatlicher Organisation ähnelt es? Und in welche Richtung entwickelt sich das einzigartige Verfassungsmodell Spaniens?
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Literatur
Ley Orgánica: Organgesetz; in der spanischen Gesetzgebung ein Gesetzestypus, der das Gewicht von Verfassungsgesetzen hat, sich aber ausschließlich mit der Verfassung öffentlicher Körperschaften aller Art befaßt.
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© 1992 Leske + Budrich, Opladen
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Encinar, J.J.G. (1992). Ein asymmetrischer Bundesstaat. In: Nohlen, D., Encinar, J.J.G. (eds) Der Staat der Autonomen Gemeinschaften in Spanien. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01349-5_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-01349-5_8
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-0936-4
Online ISBN: 978-3-663-01349-5
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