FormalPara Zusammenfassung

Im vorliegenden Beitrag wird die veränderte Inanspruchnahme des psychiatrischen Versorgungsangebots während der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr analysiert. Betrachtet werden die Entwicklung der Krankenhausfälle im Rahmen von voll- und teilstationären Versorgungsleistungen sowie die Auslastung in Hochschulambulanzen und psychiatrischen Institutsambulanzen während der Lockdown-Maßnahmen über verschiedene Diagnosegruppen hinweg. Ein zweiter Fokus des Beitrags liegt auf der Entwicklung der Verschreibungen von Psychopharmaka während der Pandemie. Die Analysen beruhen auf einer Stichprobe von Versicherten der AOK bzw. auf Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) aus den Jahren 2019 und 2020. Wichtige Ergebnisse zeigen einen starken Rückgang der Fallzahlen in allen psychiatrischen Versorgungsbereichen, der insbesondere während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 stärker ausgeprägt war. Im Hinblick auf die Verschreibung von Psychopharmaka fand sich keine absolute Zunahme, aber eine Häufung von Verordnungen im Frühjahr sowie Herbst 2020. Die vorgelegten Auswertungen zeigen die deutlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf psychiatrische Versorgungsleistungen.

This study analyses the changes in the utilisation of psychiatric care services during the Covid-19 pandemic in 2020 compared to the previous year. It describes the development of the number of hospitalisations in full and partial inpatient care services as well as the utilisation of university outpatient departments and psychiatric institute outpatient departments during the lockdown measures across different psychiatric diagnosis groups. A second focus is on the development of prescriptions for psychotropic drugs during the pandemic. The analyses are based on a sample of AOK insurees, i.e. on data of the AOK Research Institute (WIdO) from the years 2019 and 2020. The results show a strong decline in the number of hospital cases in all areas of psychiatric care, especially during the first lockdown in the spring of 2020. With regard to the prescription of psychotropic drugs, there was no absolute increase found, but there was an accumulation of prescriptions in the spring and autumn of 2020. The current analyses show the serious effects of the Covid-19 pandemic on psychiatric care.

1 Einleitung

Die Covid-19-Pandemie nahm Ende 2019 ihren Ursprung in Wuhan, China. In Deutschland trat der erste Fall am 27. Januar 2020 auf. Nachdem die World Health Organization (WHO) seit dem 11. März 2020 offiziell den Ausbruch einer Pandemie erklärte, kam es in Deutschland ab dem 22. März 2020 zu einem ersten „Lockdown“, der mit starken Einschränkungen im öffentlichen Leben, im Gesundheitswesen und in den Sozialsystemen einherging. Ab September 2020 kam es zu einem erneuten, im Vergleich zur ersten Welle stärkeren Anstieg der Infektionszahlen, der einen weiteren Lockdown bis Februar 2021 zur Folge hatte. Durch eine Reihe von Schutzverordnungen und Eindämmungsmaßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundesländer sowie die priorisierte Behandlung von Covid-19-Patienten war vor allem das Gesundheitssystem von starken Auswirkungen betroffen.

Durch eingeschränkte Leistungserbringung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bekamen auch psychisch erkrankte Menschen im Rahmen der psychiatrischen Versorgung die Auswirkungen deutlich zu spüren (Fasshauer et al. 2021). Neben der Schließung von Tageskliniken und Tagesstätten erforderten die Pandemiebedingungen eine starke Umorganisierung der psychiatrischen Versorgung. In den Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung mussten über einen längeren Zeitraum Maßnahmen der Infektionskontrolle aufrechterhalten werden, um Mitarbeitende, Patienten und deren Angehörige vor dem Risiko von Infektionsclustern zu schützen. Zu diesen massiven Konsequenzen gehörten die eingeschränkte Aufnahme in psychiatrische Kliniken sowie die drastische Einschränkung von persönlichen Kontakten in therapeutischen und pflegerischen Bereichen (Richter und Zürcher 2020). Dabei sind Quarantänemaßnahmen im Rahmen von Coronavirus-Ausbrüchen mit zum Teil schwerwiegenden psychosozialen Konsequenzen assoziiert (Röhr et al. 2020), wobei Menschen mit psychischen Erkrankungen zu den besonders gefährdeten Gruppen zählen (Fiorillo und Gorwood 2020). Im Rahmen des aktuellen Psychiatrie-Barometers des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) belegen die Daten einer jährlich durchgeführten Repräsentativerhebung in insgesamt 312 psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen starke Rückgänge der Auslastung in der teil- und vollstationären Psychiatrie während der ersten Hochphase der Pandemie von März bis Juni 2020 (DKI 2021; DGPPN 2021). Gleichzeitig belegen aktuelle Daten, dass Menschen mit psychischen Vorerkrankungen durch diesen gesellschaftlichen und individuellen Ausnahmezustand eine besonders vulnerable Gruppe darstellen, wobei schwerer Erkrankte auch stärker belastet waren (Frank et al. 2020; Fatke et al. 2020). Vor diesem Hintergrund zeigten Versorgungsdaten einer Universitätsklinik aus Bayern, dass es im Vergleich von 2019 und 2020 zwar keine Zunahme der absoluten Zahl von Notaufnahmen wegen psychischer Probleme gab, sich jedoch der Anteil psychiatrischer Diagnosen an Vorstellungen in der Notaufnahme nahezu verdoppelt hatte. Die Autoren betonten, dass eine Validierung und Ergänzung der Daten innerhalb größerer Stichproben wünschenswert wäre (Aly et al. 2020).

Ziele des vorliegenden Beitrags waren die Analyse der Inanspruchnahme psychiatrischer Versorgungsleistungen und der psychischen Gesundheit während der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr. Der Beitrag soll einen Überblick über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Versorgung von psychisch erkrankten Patienten im stationären Sektor bieten. Betrachtet wurden psychiatrische voll- und teilstationäre Fälle, Fälle der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) und Hochschulambulanzen (HSA) sowie Psychopharmakaverordnungen.

2 Methoden

2.1 Datengrundlage und Selektionskriterien

Es wurden anonymisierte GKV-Routinedaten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) analysiert. Das WIdO verwaltet die Daten der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKs), bei denen im Jahr 2020 ca. 27 Mio. Menschen versichert waren, was einem Marktanteil von ca. 37 % an allen gesetzlichen Versicherten entspricht. Dabei muss bedacht werden, dass die AOK zwar in allen Bundesländern über 20 % aller gesetzlich Versicherten betreut, der genaue Marktanteil jedoch stark zwischen den Bundesländern variiert. So ist dieser z. B. in Sachsen und Thüringen besonders hoch, während der Marktanteil in Hamburg, Berlin und im Saarland geringer ist.

Die Selektionskriterien für die Analysen variierten je nach Ergebnisvariable. Während zur Analyse der Psychopharmaka-Verordnungen die Verordnungen aller Versicherter berücksichtigt wurden, wurden bei der Analyse der teil- und vollstationären Fälle sowie der Fälle der PIA und HSA lediglich Fälle mit psychiatrischer Entlassdiagnose sowie einem Aufnahmedatum zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2020 untersucht. Hierbei muss bedacht werden, dass in der Abrechnung von PIA- und HSA-Fällen nicht trennscharf zwischen Erstaufnahme und Weiterbehandlung im nächsten Quartal sowie zwischen Aufnahme- und Entlassdiagnose unterschieden wird, sodass in diesen Sektoren auch Weiterbehandlungen und Aufnahmediagnosen berücksichtigt wurden. Insgesamt wurden so 92.945 Versicherte mit einem teilstationären, 492.622 Versicherte mit einem vollstationären, 58.740 mit einem HSA- und 542.344 mit einem PIA-Aufenthalt berücksichtigt. Daten aus der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung konnten nicht analysiert werden, da diese zum Zeitpunkt der Analysen noch nicht vollständig für das Jahr 2020 vorlagen.

2.2 Durchgeführte Analysen

Für die Analysen wurde zwischen verschiedenen Leistungsangeboten unterschieden: Voll- und teilstationäre Sektoren, PIA und HSA. Diese Angebote richten sich an bestimmte Patientengruppen und unterscheiden sich im Leistungsspektrum sowie der üblichen Frequenz und Intensität der Behandlung. Dementsprechend ist eine Differenzierung essenziell, um etwas über die Versorgung je nach Schwere und Komplexität der Erkrankung der zu behandelnden Patienten auszusagen. Neben den üblichen Sektoren wurden zudem stationsäquivalente Behandlungen betrachtet. Diese Behandlungsform kann seit dem 01.01.2018 durch Kliniken erbracht werden und umfasst eine intensive psychiatrische Betreuung und Behandlung im häuslichen Umfeld durch mobile, ärztlich geleitete multiprofessionelle Behandlungsteams.

Das teilstationäre Angebot der Tageskliniken sichert eine Betreuung tagsüber an fünf Tagen pro Woche. Dementsprechend ist es ausschließlich für Patienten geeignet, die ausreichend stabil sind, um Abende und Wochenenden in ihrer eigenen Wohnung bzw. bei ihrer Familie verbringen zu können. Demgegenüber stehen vollstationäre Behandlungen, die eine durchgängige Betreuung bieten und durch Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie sowie durch Kliniken für psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik erbracht werden. Allerdings wurden diese Kliniktypen in diesem Beitrag zusammengefasst, da psychosomatische Kliniken bei einer Gesamtbetrachtung eine eher untergeordnete Rolle spielen. So behandelten psychosomatische Kliniken im Jahr 2019 lediglich ca. 8,9 % der 879.701 psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten (Statistisches Bundesamt 2020). Trotzdem muss bei der Einordnung der Ergebnisse bedacht werden, dass die berichteten Anteile von bestimmten Störungsbildern in der untersuchten Stichprobe nicht repräsentativ für psychosomatische Kliniken sind. Dies liegt vor allem daran, dass psychosomatische Kliniken im Gegensatz zu psychiatrischen Kliniken weniger lebensbedrohliche Notfälle (z. B. akute Suizidgefahr oder akute psychotische Episode) behandeln. Zudem liegt der Behandlungsschwerpunkt der psychosomatischen Kliniken zumeist auf psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit starken körperlichen Beschwerden sowie auf depressiven Störungen, Angsterkrankungen oder Essstörungen. Bipolare Störungen, Demenzen, Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie wahnhafte oder schizoaffektive Störungen werden hingegen eher in psychiatrischen Kliniken behandelt.

Obwohl PIA und HSA nicht zu den stationären Angeboten zählen, werden sie hier als wichtige Abstufung zwischen der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung und der vollstationären Versorgung berücksichtigt. So haben PIA nach § 118 SGB V einen besonderen Versorgungsauftrag für psychisch Kranke, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung eines besonderen krankenhausnahen Versorgungsangebots bedürfen, das von niedergelassenen Psychiatern und Psychotherapeuten nur unzureichend erbracht werden kann. Ähnliches gilt für die HSA nach § 117 SGB V, die sich neben den Bereichen Forschung und Lehre im Speziellen der Versorgung von Patienten mit schweren, komplexen und seltenen Erkrankungen widmen (Reifferscheid et al. 2016). Der Schwerpunkt des Beitrags liegt jedoch auf den stationären Angeboten.

Die Stärke der Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie bei der Versorgung psychischer Erkrankungen variierte während des Jahres 2020. Dabei fielen die Höhepunkte der ersten beiden Infektionswellen in den März (Heiden und Hamouda 2020) und Dezember des Jahres. Zur Eindämmung der Pandemie entschied sich die Bundesregierung, am 22. März und am 16. Dezember weitreichende Maßnahmen (z. B. Schulschließungen, Kontaktbeschränkungen, Schließung von Einzelhandel und Dienstleistungsbetrieben) einzuführen. Um die Auswirkungen der einzelnen Infektionswellen abschätzen zu können, wurden monatliche Fallzahlen bestimmt. Hierzu wurden Fälle mit psychiatrischer Entlassdiagnose je nach Aufnahmedatum einem Monat zugeordnet. Eine Ausnahme hiervon bilden die PIA und HSA, da die Finanzierung und somit auch die Abrechnung der Leistungen dieser Einrichtungen in Teilen auf Quartalspauschalen beruht. Deshalb ist für die PIA und HSA eine Betrachtung ausschließlich auf Quartalsebene sinnvoll.

Hinsichtlich der Falldefinition muss noch ergänzt werden, dass Fälle, die zwischen verschiedenen Fachabteilungen verlegt wurden, in GKV-Routinedaten in der neuen Abteilung als neuer Fall definiert wurden. Die Entlassdiagnose kann sich nach einer Verlegung ändern. Damit dennoch jeder Fall auf der Grundlage der Entlassdiagnose in Diagnosegruppen eingeteilt werden konnte, wurden Verlegungen als neue Fälle berücksichtigt. Zur Analyse der Verweildauer wurden sich zeitlich überschneidende Fälle hingegen zusammengefasst, da ansonsten einige Belegtage doppelt gezählt würden. Sofern Fälle zusammengefasst wurden, erfolgte die zeitliche Zuordnung auf der Grundlage des Aufnahmedatums des frühesten dieser Fälle. Vergleichende Prozentangaben beziehen sich grundsätzlich auf den Vergleich zum Vorjahreszeitraum bzw. zum Vorjahresmonat.

Zudem wurden Fälle auf der Grundlage der Entlassdiagnose einer psychiatrischen Diagnosekategorie zugeordnet, sodass abweichende Trends für Patientengruppen mit unterschiedlichen Diagnosen identifiziert werden können. Es wurde zwischen organisch bedingten Erkrankungen (ICD-10-Code F00–F09, z. B. Demenz), Substanzabhängigkeit und -missbrauchsstörungen (F10–F19), Schizophrenie und wahnhaften Störungen (F20–F29), affektiven Störungen (F30–F39) und neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen (F40–F48) unterschieden. Die restlichen Störungsbilder wurden aufgrund der geringen Prävalenz im vollstationären Setting in einer übergreifenden Kategorie (F50–F99) zusammengefasst.

Schließlich wurden auch regionale Unterschiede betrachtet, die sich vor allem aus dem unterschiedlichen Infektionsgeschehen, aber auch aus dem unterschiedlichen Umgang mit der Pandemie ergeben. Bundesländer sind sowohl für die stationäre Versorgung als auch für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig. Außerdem war es die Aufgabe der Bundesländer, gesundheitspolitische Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (z. B. zur Vorhaltung von Kapazitäten zur Versorgung von Covid-19-Fällen) umzusetzen. Eine direkte zentrale Steuerung auf Bundesebene gab es nicht (Cacace 2021). Es ist also erwartbar, dass sich regionale Unterschiede in der Auslastung der Krankenhäuser ergeben. Diese können aufgrund der Komplexität der regionalen Maßnahmen und des regional stark unterschiedlichen Verlaufs der Pandemie jedoch nur grob skizziert und nicht erklärt werden.

Abschließend schaut dieser Beitrag über die Sektorengrenze und betrachtet die Entwicklung der definierten Tagesdosen der Psychopharmakaverordnungen über die Jahre 2018, 2019 und 2020. Definierte Tagesdosen sind eine Einheit für die durchschnittliche Wirkstoffmenge pro Tag, die zur Aufrechterhaltung einer Pharmakotherapie für die jeweilige Hauptindikation bei Erwachsenen notwendig ist. Somit berücksichtigt die Summe der definierten Tagesdosen sowohl die Anzahl der Verordnungen als auch die Wirkstoffmenge der einzelnen Verordnungen. Die Zuordnung von Verordnungen zu einzelnen Monaten erfolgte anhand des Abgabedatums in der Apotheke.

3 Ergebnisse

Im Jahr 2020 zeigte sich ein Rückgang der vollstationären Fallzahlen um 14,0 % gegenüber dem Jahr 2019. Die durchschnittliche Verweildauer je Fall reduzierte sich von 23,90 auf 22,79 Tage und damit um 4,7 %. Im Vergleich hierzu sind die Veränderungen in den Tageskliniken deutlich gravierender: Hier sanken die Fallzahlen um 29,7 %. Auch verringerte sich die durchschnittliche Verweildauer im teilstationären Sektor stärker; sie sank von 43,44 Tagen auf 39,77 Tage, was einem Rückgang um 8,5 % entspricht. Die Abnahme der Fallzahlen lag in den Hochschulambulanzen mit 15,0 % auf einem ähnlichen Niveau wie im vollstationären Sektor. Den geringsten Rückgang verzeichneten die psychiatrischen Institutsambulanzen, wo sich die Fallzahlen lediglich um 4,1 % reduzierten. Im Gegensatz zum allgemeinen Rückgang der Fallzahlen zeigte sich bei den stationsäquivalenten Behandlungen eine erhebliche Zunahme der Fallzahlen um 81,4 %. Allerdings ist dieser Anstieg vermutlich eher dadurch zu erklären, dass sich Abteilungen und Teams, die diese verhältnismäßig neue Behandlungsform erbringen können, erst noch an den Kliniken etablieren. Tab. 7.1 gibt einen Überblick über alle betrachteten Sektoren.

Tab. 7.1 Anzahl Fälle mit F-Diagnose und durchschnittliche Verweildauer 2019 und 2020, nach Sektor

3.1 Vollstationärer Sektor

Abb. 7.1 zeigt die Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 2020. Dabei setzen die Prozentangaben die absoluten Fallzahlen ins Verhältnis zu den Fallzahlen des Vorjahresmonats. So wurden z. B. im April 2020 lediglich 24.015 Fälle behandelt, was ca. 67 % der 35.863 Fälle des Vorjahresmonats entspricht. Lediglich die Fallzahlen der Monate Januar und Februar waren auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahresmonaten. Anschließend ist insbesondere der starke Rückgang im Zusammenhang mit der ersten Infektionswelle in den Monaten März (−23 %), April (−33 %) und Mai (−24 %) auffällig. Die Fallzahlen erholten sich etwas in den Sommermonaten (Juni bis einschließlich September), erreichten jedoch auch in diesem Zeitraum nicht das Vorjahresniveau. In den folgenden Herbstmonaten Oktober (−15 %), November (−17 %) und Dezember (−17 %) zeigte sich noch einmal ein etwas stärkerer Rückgang der Fallzahlen. Allerdings war dieser Rückgang im Vergleich zur ersten Infektionswelle im April weniger stark ausgeprägt.

Abb. 7.1
figure 1

Vollstationäre Fälle (blaue Balken) mit Aufnahmedatum im Jahr 2020 und einer F-Entlassdiagnose nach Monat: Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresmonat in % (grau)

Diese Entwicklung zeigt sich nicht in gleichem Umfang über alle Diagnosegruppen. In Abb. 7.2 ist dargestellt, dass der Rückgang der Fallzahlen im April bei affektiven Störungen (F30–F39) und neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen (F40–F48) stärker ausgeprägt war als bei organischen Störungen (F00–F09) und Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises (F20–F29). Während der zweiten Infektionswelle waren diese Unterschiede zwischen den Diagnosegruppen geringer. Allerdings waren im November und Dezember die Fallzahlen für Schizophrenie (F20–F29) im Gegensatz zu den anderen Diagnosegruppen fast auf dem Niveau des Vorjahresmonats. Zudem sind die Rückgänge der Fallzahlen bei dieser Patientengruppe über das gesamte Jahr am geringsten.

Abb. 7.2
figure 2

Vollstationäre Fälle mit Aufnahmedatum im Jahr 2020 nach F-Diagnosegruppen und Monat: Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresmonat in %

Abb. 7.3 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen nach Alter der Patienten. Es wurde erwartet, dass ältere Patienten aufgrund des erhöhten Hospitalisierungs- und Mortalitätsrisikos im Falle einer Covid-19-Infektion (Sanyaolu et al. 2020) eher auf aufschiebbare Behandlungen verzichten und während der Infektionswellen weniger häufig Hilfe in Anspruch nehmen. Für den vollstationären Sektor konnte dies nicht bestätigt werden. So war der Rückgang in allen Altersgruppen der mindestens 18-Jährigen jeweils ähnlich ausgeprägt. Allerdings zeigte sich während der ersten Infektionswelle ein besonders starker Rückgang der Fallzahlen bei den Unter-18-Jährigen. Dies könnte für eine stärkere Einschränkung des Betriebs der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen sprechen. Über die Monate März bis Mai 2020 gab es 75.021 vollstationäre Behandlungsfälle bei Erwachsenen; dies entspricht ca. 74 % des Vorjahresniveaus von insgesamt 101.329 Fällen in diesem Alter und Zeitraum. Bei den Unter-18-Jährigen fielen die Fallzahlen in diesem Zeitraum auf 6.137 Fälle, was lediglich ca. 66 % der 9.366 Fälle des Vorjahreszeitraums entspricht. Im Gegensatz dazu zeigte sich während der zweiten Infektionswelle im Dezember mit einem Rückgang von 15–20 % gegenüber dem Vorjahresmonat ein etwas stärkerer Rückgang der vollstationären Behandlungsfälle bei Erwachsenen im Vergleich zu den Behandlungsfällen bei Kindern und Jugendlichen mit einem Rückgang von 10 %.

Abb. 7.3
figure 3

Vollstationäre Fälle mit F-Diagnose mit Aufnahmedatum im Jahr 2020 nach Altersgruppe und Monat: Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresmonat in %

3.2 Teilstationärer Sektor

Abb. 7.4 zeigt die Entwicklung der teilstationären Fallzahlen im Jahr 2020. Im direkten Vergleich zu der Entwicklung im vollstationären Sektor zeigt sich ein wesentlich stärkerer Rückgang der Fallzahlen während der Pandemie. Dabei reduzierten sich die Fallzahlen im April besonders drastisch von 5.508 Fällen im Jahr 2019 auf 1.507 Fälle im Jahr 2020. Zwar normalisierten sich die Fallzahlen im Mai etwas, dennoch lagen diese lediglich bei ca. 49 % des Vorjahresmonats. Die folgenden Sommermonate (Juni bis einschließlich September) waren durch ein relativ niedriges Infektionsgeschehen gekennzeichnet. Dennoch erholten sich die Fallzahlen in den Sommermonaten weniger deutlich als im vollstationären Sektor und bewegten sich über die Monate Juni bis einschließlich September mit 15.229 behandelten Fällen auf ca. 70 % des Niveaus des äquivalenten Vorjahreszeitraums mit 21.834 Fällen. Die Monate Oktober (72 % des Vorjahresmonats) und November (77 % des Vorjahresmonats) zeigen eine anhaltende Normalisierung der Fallzahlen, obwohl die Anzahl der Neuinfektionen ab dem Oktober erneut deutlich anstieg. Erst im Dezember fielen die Fallzahlen wieder auf 69 % des Vorjahresmonats.

Abb. 7.4
figure 4

Teilstationäre Fälle (blaue Balken) mit Aufnahmedatum im Jahr 2020 und einer F-Entlassdiagnose nach Monat: Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresmonat in % (grau)

In Abb. 7.5 sind die Unterschiede zwischen den Diagnosegruppen im teilstationären Sektor dargestellt. Es zeigte sich ein besonders starker Rückgang der Fälle mit organischen Störungen (F0x) – vor allem Patienten mit psychischen Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (F06) und mit Demenz (F03). Allerdings wurden selbst im April 2019 lediglich 81 Fälle in dieser Diagnosegruppe behandelt, sodass die Reduktion auf sechs Fälle im April 2020 einen relativ geringen Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Fallzahlen im teilstationären Sektor hatte. Über das gesamte Jahr 2020 wurden mit 531 Fällen dieser Diagnosegruppe durchschnittlich lediglich 49 % der 1.088 Fälle des Vorjahreszeitraums erreicht. Zwischen den anderen Diagnosegruppen konnten weniger große Unterschiede beobachtet werden. Über das gesamte Jahr zeigte sich der stärkste durchschnittliche Rückgang bei Substanzabhängigkeit und -missbrauchsstörungen (F1x) mit 65 % des Vorjahresniveaus. Fälle des schizophrenen Formenkreises (F2x) reduzierten sich auf 67 %, der neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen (F4x) auf ca. 70 % und der affektiven Störungen (F3x) auf ca. 71 % des durchschnittlichen Vorjahresniveaus.

Abb. 7.5
figure 5

Teilstationäre Fälle mit Aufnahmedatum im Jahr 2020 und einer F-Entlassdiagnose nach Monat: Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresmonat in %

Im Gegensatz zum vollstationären Sektor konnte für den teilstationären Sektor bestätigt werden, dass der Rückgang der Fallzahlen während der Infektionswellen bei älteren Versicherten größer war. Zudem ist ein stärkerer Rückgang bereits bei Versicherten ab 30 Jahren deutlich erkennbar. Dementsprechend ist der Rückgang bei Versicherten unter 18 Jahren am geringsten. Über das gesamte Jahr 2020 zeigte sich vor allem ein weniger starker Rückgang bei den Versicherten unter 18 Jahren (durchschnittlich 79 % des Vorjahresniveaus). Dahingegen fallen die Unterschiede zwischen den restlichen Altersgruppen geringer aus und liegen jeweils auf ca. 69 % des Vorjahresniveaus. Dies liegt hauptsächlich daran, dass der stärkere Rückgang der Fallzahlen bei älteren Versicherten während der hohen Inzidenz an Covid-19-Neuerkrankungen durch einen stärkeren Erholungseffekt der Fallzahlen in den Sommermonaten ausgeglichen wird. Zudem stiegen vor der Pandemie im Januar und Februar die Fallzahlen vor allem bei den Versicherten über 55 Jahre an (Abb. 7.6).

Abb. 7.6
figure 6

Teilstationäre Fälle mit F-Diagnose und Aufnahmedatum im Jahr 2020 nach Altersgruppe und Monat: Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresmonat in %

3.3 Psychiatrische Institutsambulanzen und Hochschulambulanzen

Abb. 7.7 stellt die Entwicklung der Fallzahlen in den PIA und HSA dar. In den HSA zeigte sich ein stärkerer Rückgang während des zweiten und vierten Quartals 2020. Dabei war die Reduktion der Fallzahlen mit 29 % im vierten Quartal höher als im zweiten Quartal mit 22 %. In den PIA sind die Unterschiede zwischen den Quartalen geringer. Im zweiten und vierten Quartal reduzierten sich die Fallzahlen mit 8 % bzw. 7 % etwas stärker als im dritten Quartal mit 5 %. Doch insgesamt ist der Rückgang deutlich geringer als in den anderen Sektoren. Hierzu muss jedoch einschränkend gesagt werden, dass über einen längeren Zeitraum behandelte Fälle der PIA in jedem Quartal als neuer Fall definiert werden. Für eine Falldefinition ist es ausreichend, wenn die zumeist chronisch erkrankten und langjährig behandelten Patienten zumindest einmal während des Quartals persönlich vorstellig werden oder telemedizinisch betreut werden. Die Fallzahlen sind in den PIA also nur ein sehr grobes Maß für das Ausmaß der Einschränkung des Regelbetriebes während der Pandemie. Deutlich relevantere Maßzahlen wie ein Rückgang in den Betreuungsstunden pro Patient oder ein Rückgang in der Aufnahme neuer Patienten konnten mit den genutzten Daten nicht abgebildet werden.

Abb. 7.7
figure 7

Anzahl der Fälle in Hochschulambulanzen und Psychiatrischen Institutsambulanzen im Jahr 2020 nach Quartal: Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresquartal in %

3.4 Ausblick zur regionalen Entwicklung

Eine genaue Einordnung, warum sich die Fallzahlen in den Bundesländern unterschiedlich entwickelt haben, würde eine Gesamtbetrachtung der politischen Maßnahmen, der soziodemographischen Unterschiede und der regionalen Unterschiede im Infektionsgeschehen erfordern. Da dies den Rahmen dieses Beitrags übersteigen würde, sei an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, dass es größere regionale Unterschiede gab. Abb. 7.8 vergleicht das Niveau der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zwischen den Bundesländern. Die vollstationären Fälle verringerten sich in Sachsen und Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 9 % bzw. 11 % gegenüber 2019 am wenigsten stark. Demgegenüber fiel der Rückgang in Bayern und Brandenburg mit durchschnittlich 17 % sowie im Saarland mit 19 % besonders groß aus. Im teilstationären Sektor war der Rückgang der Fallzahlen mit durchschnittlich ca. 20 % in Bremen sowie ca. 23 % in Schleswig-Holstein und Thüringen am geringsten. Dagegen zeigten sich im Saarland mit durchschnittlich 39 % und in Hessen mit 40 % die stärksten Rückgänge der teilstationären Fallzahlen.

Abb. 7.8
figure 8

Entwicklung der voll- und teilstationären Fälle nach Bundesland im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in %

3.5 Entwicklung der Psychopharmakaverordnung

Die Verordnungen von Psychopharmaka gingen während der Pandemie weniger stark zurück als die behandelten Fälle der betrachteten ambulanten und stationären Versorgungsangebote (Abb. 7.9). Insgesamt summierten sich die definierten Tagesdosen über die berücksichtigten Wirkstoffklassen (Antidepressiva, Neuroleptika und Tranquillantien) auf 814,5 Mio. definierte Tagesdosen. Dies entspricht sogar einer Steigerung um 1,8 % im Vergleich zu den 799,6 Mio. verordneten Tagesdosen des Jahres 2019. Allerdings entspricht diese Steigerung dem allgemeinen Trend der letzten Jahre (Schwabe und Ludwig 2021), weshalb eine stärkere Zunahme der Verordnungen aufgrund der Pandemie eher unwahrscheinlich ist. So lag die Zunahme nur leicht über der Steigerungsrate von 2018 zu 2019, die bei 1,3 % lag. Nichtsdestotrotz gab es bedeutsame Veränderungen in der Verteilung der verordneten Tagesdosen auf die Abgabemonate. So zeigte sich eine immense Zunahme der verordneten Tagesdosen um ca. 28 % im März 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat. Hierbei war der Anstieg bei der Wirkstoffklasse Antidepressiva am größten: Im März 2020 wurden mit 59,1 Mio. Tagesdosen 29 % mehr Tagesdosen Antidepressiva verordnet als im Vorjahresmonat mit 45,8 Mio. Tagesdosen. Die verordneten Tagesdosen der Wirkstoffklasse Tranquillantien stiegen um 20,6 % von 2,9 Mio. auf 3,5 Mio. und die verordneten Tagesdosen der Wirkstoffklasse Neuroleptika um 27,6 % von 13,4 Mio. auf 17,1 Mio..

Abb. 7.9
figure 9

Summe der verordneten Daily Defined Doses (DDD) an Psychopharmaka (alle Wirkstoffklassen) 2018, 2019 und 2020 (Veränderung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr in %)

4 Diskussion

Während der Covid-19-Pandemie, insbesondere während des ersten und zweiten Lockdowns im Frühjahr und Winter 2020, fand ein starker Rückgang der vollstationären Fallzahlen sowie ein noch stärkerer Rückgang der Fallzahlen im teilstationären Bereich im Vergleich zum Vorjahr statt. In diesem Beitrag wurden zudem Hochschulambulanzen (HSA) und Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) als wichtige Schnittschnellen zwischen dem stationären und ambulanten Setting betrachtet, wobei sich hier ebenfalls substantielle, aber im Vergleich zum voll- und teilstationären Sektor vergleichsweise geringere Rückgänge der Patientenzahlen fanden, insbesondere im zweiten und vierten Quartal 2020.

Im Einklang mit diesen Ergebnissen zeigten Adorjan und Kollegen für die erste Pandemiewelle, dass sich die stationäre Behandlungskapazität psychiatrischer Kliniken in Deutschland etwa um 40 % im Vergleich zu Zeiten vor der Pandemie verringerte. Diese Daten beruhen auf einer Befragung von 38 psychiatrischen Fachkrankenhäusern und Kliniken in Deutschland (Adorjan et al. 2021). Die Befunde dieser Arbeit decken sich zudem mit den Stellungnahmen verschiedener Fachgesellschaften, wie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) und der Deutschen Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e. V. (DFPP) sowie speziell auch für die ältere Bevölkerung des Arbeitskreises Gerontopsychiatrie (DGPPN 2021; Nienaber et al. 2020; Meißnest und Supprian 2021). Deutlich wurde in diesen Berichten, dass Patienten, deren Angehörige sowie auch das Personal in psychiatrischen Handlungsfeldern durch die Covid-19-Pandemie schwer belastet wurden und weiterhin gefährdet sind. Die Befunde der vorliegenden Studie spiegeln die Umstände in der ersten und zweiten Pandemiewelle und die damit verbundenen, teils massiven Einschränkungen im psychiatrischen Versorgungsalltag wider. Um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren und um auf ein eventuell nicht abschätzbares Aufkommen an Covid-19-Fällen vorbereitet zu sein, wurde der Regelbetrieb weitgehend heruntergefahren. Im teilstationären Setting brachen die Fallzahlen besonders stark ein. Vermutlich war es hier schwerer, geeignete Hygienemaßnahmen umzusetzen, da teilstationäre Patienten in ihrer Alltagsgestaltung frei und somit deren Verhalten sowie die Art und Häufigkeit der Kontakte schwerer zu kontrollieren sind. Einen anderen wichtigen Faktor bilden vermutlich Ausgleichszahlungen, die den Tageskliniken längere Überbrückungen während der Schließungen ermöglichten. Anhand der vorliegenden Daten bestätigt sich auch, dass in der zweiten Welle der Pandemie im Herbst/Winter 2020 die Regelversorgung im Vergleich zur ersten Welle nicht so stark eingeschränkt wurde, was sich in einem zwar erneut starken, aber im Vergleich zum Frühjahr 2020 weniger ausgeprägten Rückgang der Fallzahlen zeigte. Diese Tendenzen wurden in vielen Regionen der Welt beobachtet, wobei die Verschlechterung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen während der Pandemie einem erheblichen Bedarf an niedrigschwelligen Unterstützungs- und Hilfsangeboten gegenüberstand. So kamen im Zuge der Pandemie vermehrt digitale und telemedizinische Versorgungsangebote zum Einsatz (Liu et al. 2021; Simon 2021).

Wie unsere Daten zeigten, waren vom Rückgang der Fallzahlen die Diagnosegruppen der neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen im stärkeren Maße betroffen als andere Diagnosegruppen. Der geringste Rückgang der Fallzahlen wurde für Patienten mit organischen Störungen und Schizophrenie verzeichnet. Dies könnte damit begründet werden, dass die zeitnahe Diagnose und Behandlung von Schizophrenie und akuter psychotischer Symptome besonders wichtig für den weiteren Verlauf dieser schweren Erkrankung ist (Bird et al. 2010). Vermutlich blieben Patienten mit einer Depression oder neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störung aufgrund einer durch die Pandemie tendenziell verschärften Symptomatik und damit verbundenem höheren Stresserleben (Winkler et al. 2021) bzw. aufgrund von verstärkten Ängsten und Verunsicherung eher den stationären Behandlungsangeboten fern als Patienten mit anderen, schweren und akut behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen. Auch hier wurden diese Effekte in der zweiten Welle in einem geringeren Ausmaß beobachtet.

Die altersspezifischen Ergebnisse zeigten Schwankungen im Hinblick auf die Entwicklung der Fallzahlen im stationären Bereich, mit besonders starkem Rückgang der Fallzahlen bei den Unter-18-Jährigen während der ersten Pandemiewelle und einem stärkeren Rückgang der Fallzahlen bei den Erwachsenen im Vergleich zum Kinder- und Jugendbereich in der zweiten Welle. Im teilstationären Bereich hingegen reduzierten sich in höherem Ausmaß die Fallzahlen bei älteren Versicherten während beider Infektionswellen. Generell könnten diese Befunde auf eine unterschiedliche Resilienz gegenüber psychischer Belastung durch die Pandemie über die verschiedenen Altersgruppen hinweg hindeuten, was weiterführender Analysen bedarf. Winkler und Kollegen fanden diesbezüglich keine spezifischen Zusammenhänge zwischen Lebensalter und der psychischen Belastung durch die Pandemie (Winkler et al. 2021). Befunde aus Frankreich deuten jedoch darauf hin, dass vor allem ältere Personen mit psychischen Vorerkrankungen in besonderem Maße mit psychischer Belastung in der Pandemie reagierten (Chevance et al. 2020), was zum Teil die Alterseffekte der vorliegenden Studie erklären könnte. Weitere Studien im Bereich der Resilienzforschung bei psychisch Erkrankten verschiedener Altersgruppen wären hier wünschenswert.

Während bei den Verordnungen von Psychopharmaka keine besonderen Veränderungen während der Lockdowns beobachtet wurden, gab es jedoch bedeutsame Veränderungen in der Verteilung der Verordnungen bezogen auf die Abgabemonate. Die beobachtete Zunahme der Verordnungen im März 2020 ist vermutlich fast vollständig auf eine vorgezogene Inanspruchnahme der Versicherten aus Angst vor möglichen Lieferengpässen oder Schließung der ambulanten Angebote zurückzuführen. Ein weiterer relevanter Faktor könnte sein, dass Behandler v. a. bei chronisch erkrankten Patienten vorausschauend größere Packungsgrößen verschrieben haben, um Therapieunterbrechungen vorzubeugen. Für eine lediglich vorgeschobene Inanspruchnahme spricht ebenfalls die Abnahme der Verordnungen im April (−10 %) und Mai (−9 %) 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten. Zu korrespondierenden Ergebnissen gelangten auch Jacob und Kollegen, welche die Kaufmengen psychiatrischer Medikamente von Großhändlern untersuchten und fanden, dass diese vor den Lockdowns im Frühjahr und Herbst 2020 immens anstiegen (Jacob et al. 2021).

5 Fazit

Die Covid-19-Pandemie erforderte eine Reihe von Veränderungen und Anpassungen der Versorgungsstrukturen und Therapiemaßnahmen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in den Daten des vorliegenden Beitrags Niederschlag fanden. Die stationäre Versorgung in psychiatrischen Einrichtungen musste bereits in der ersten Infektionswelle im Frühjahr 2020 als Vorbereitung auf potenzielle Covid-19-Fälle auf die Krisensituation reagieren, z. B. durch die Umsetzung spezieller Hygienemaßnahmen, Beschränkungen im persönlichen, therapeutischen Kontakt und Abstandsregelungen bis hin zur Schließung psychiatrischer Therapieangebote. Somit war der reduzierte Regelbetrieb vornehmlich medizinisch vordringlichen Fällen vorbehalten und mündete in einen drastischen Einbruch der Fallzahlen während der ersten Welle. Durch diese deutliche Reduktion der Behandlungsmaßnahmen verschlechterte sich die Versorgungssituation für Menschen mit psychischen Erkrankungen deutlich, wenngleich die Akutversorgung für schwer psychisch Erkrankte (z. B. Schizophrenie) in den psychiatrischen Einrichtungen aufrechterhalten werden konnte. In der zweiten Pandemiewelle orientierte sich der reduzierte Regelbetrieb an dem Wissen der ersten Phase der Pandemie, weshalb die Rückgänge der Fallzahlen vergleichsweise niedriger ausfielen. Näherer, weiterführender Betrachtung bedürfen hierbei bestimmte beeinflussende Faktoren wie Alter und Resilienz der Patienten sowie regionale Unterschiede. Anders als vermutet veränderten sich während der Pandemie die Psychopharmakaverordnungen lediglich im Hinblick auf die Verteilung der Verordnungen bezüglich der Abgabe. Eine absolute Zunahme der Verordnungen aufgrund der Pandemie konnte nicht bestätigt werden.