FormalPara Zusammenfassung

Dieser Beitrag fasst die Ergebnisse der Krankenhausstatistik zu den Grunddaten der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2019 zusammen. Er gibt einen Überblick über die sachlichen und personellen Ressourcen (z. B. Betten, Fachabteilungen, Personal) sowie die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen (Patientenbewegungen). Die Krankenhausstatistik ist eine seit 1991 bundeseinheitlich durchgeführte jährliche Vollerhebung. Auskunftspflichtig sind die Träger der Krankenhäuser.

The article presents the results of the hospital statistics for the reporting year 2019 and provides an overview of the material and personnel resources of German hospitals (e.g. beds, departments, staff) as well as the utilisation of hospital service (patient movements). The survey has been carried out annually since 1991. The hospital authorities are obliged to provide information.

1 Vorbemerkung

Die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes liefert vielfältige Informationen über das Volumen und die Struktur des Leistungsangebots sowie über die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen. Seit 1991 umfasst die jährlich durchgeführte Vollerhebung die Krankenhäuser im gesamten Bundesgebiet. Das Erhebungsprogramm gliedert sich in die Grunddaten der Krankenhäuser, den Kostennachweis der Krankenhäuser und die Diagnosen der Krankenhauspatienten.Footnote 1 Die fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik – Diagnosis Related Groups Statistics) ergänzt seit 2005 die Krankenhausdiagnosestatistik um Angaben zu Operationen und medizinischen Prozeduren bei stationären Patienten. Eine zusätzliche Erweiterung des Informationsspektrums der herkömmlichen amtlichen Krankenhausstatistik stellt die neue, erstmals für das Berichtsjahr 2018 veröffentlichte Statistik für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP-Statistik)Footnote 2 dar.

Gegenstand der folgenden Betrachtung sind die Grunddaten der Krankenhäuser. Rechtsgrundlage ist die 1990 in Kraft getretene und im Jahr 2001 erstmals umfassend novellierte Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV). Die Novellierung war erforderlich geworden, um die Krankenhausstatistik an die Entwicklungen im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung anzupassen.Footnote 3 Ziel der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Zweite(n) Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung ist die Modernisierung und Weiterentwicklung der Datenbasis. Die wichtigsten Neuerungen bestehen in der Erfassung ambulanter Leistungen, der Erfassung des ärztlichen und des nichtärztlichen Personals in Form von Einzeldatensätzen (Alter, Beschäftigungsumfang in Stunden, Beruf und Funktionsbereich) sowie des Einsatzbereichs des Krankenpflegepersonals nach Fachabteilungen.

Der vorliegende Beitrag schließt sich an das Kap. 19 im Krankenhaus-Report 2021 an. Infolge der umfassend geänderten Rechtsgrundlage und der damit verbundenen Umstellungsarbeiten sowohl bei den Auskunftspflichtigen als auch bei den Statistischen Ämtern kam es zu erheblichen Verzögerungen bei den Datenlieferungen für die Berichtsjahre 2018 und 2019. Deshalb musste der Beitrag zum Krankenhaus-Report 2020 pausieren.

Die Struktur des Kapitels orientiert sich am Angebot und der Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen. An einen ersten Überblick über die Ergebnisse des Jahres 2019 anhand ausgewählter Kennzahlen der Krankenhäuser (Abschn. 19.2) schließt sich eine detaillierte Betrachtung des Angebots von Krankenhausleistungen an (Abschn. 19.3). Dabei wird auf die sachliche, personelle und fachlich-medizinische Ausstattung der Krankenhäuser eingegangen. Im Weiteren werden Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen nach unterschiedlichen Behandlungsformen präsentiert (Abschn. 19.4).

2 Kennzahlen der Krankenhäuser

Die Besonderheiten allgemeiner Krankenhäuser werden im Vergleich zu sonstigen Krankenhäusern anhand ausgewählter Kennzahlen dargestellt. Alle weiteren Ausführungen im vorliegenden Kapitel „Statistische Krankenhausdaten: Grunddaten der Krankenhäuser 2019“ beziehen sich auf die Gesamtheit der Krankenhäuser in Deutschland.

2.1 Allgemeine und sonstige Krankenhäuser im Vergleich

Von 1.914 Krankenhäusern insgesamt sind 1.576 allgemeine und 276 sonstige Krankenhäuser (ohne 62 reine Tages- und Nachtkliniken mit ausschließlich teilstationärer Versorgung). Allgemeine Krankenhäuser sind Einrichtungen mit einem in der Regel breiten Behandlungsspektrum. Sie verfügen deshalb über ein entsprechendes Angebot verschiedener Fachabteilungen. Davon zu unterscheiden sind Krankenhäuser, deren Schwerpunkte im psychiatrischen Bereich liegen. Da mit einem Angebot an psychiatrischen Fachabteilungen in diesen Einrichtungen oft auch neurologische oder geriatrische Behandlungsschwerpunkte kombiniert werden, versteht man unter den „sonstigen“ Krankenhäusern Einrichtungen mit ausschließlich psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten, mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten, mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und geriatrischen Betten sowie mit psychiatrischen, psychotherapeutischen, neurologischen und geriatrischen Betten (Tab. 19.1).

Tab. 19.1 Kennzahlen allgemeiner und sonstiger Krankenhäuser 2019 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021)

Der Anteil kleinerer Häuser mit weniger als 100 Betten liegt bei den sonstigen Krankenhäusern bei 43,5 % (29,8 % bei allgemeinen Krankenhäusern), lediglich 4,0 % der Häuser verfügen über 500 und mehr Betten (16,9 % bei allgemeinen Krankenhäusern). Von 494.326 Krankenhausbetten waren 46.284 (9,4 %) in sonstigen Krankenhäusern aufgestellt. Von gut 19,4 Mio. stationär behandelten Patientinnen und Patienten wurden zwar nur 3,0 % in einem sonstigen Krankenhaus behandelt; allerdings entfielen auf diese Patientinnen und Patienten 11,1 % der insgesamt gut 139 Mio. Berechnungs- und Belegungstage des Jahres 2019. Daraus errechnet sich eine durchschnittliche Verweildauer von 26,9 Tagen, die sich aus dem besonderen Behandlungsspektrum dieser Einrichtungen ergibt. Überwiegend werden dort psychische Erkrankungen behandelt. Demgegenüber dauerte der Aufenthalt für die Patientinnen und Patienten in allgemeinen Krankenhäusern lediglich 6,6 Tage. Die lange Verweildauer wirkt sich positiv auf die Bettenauslastung in sonstigen Krankenhäusern aus: Sie liegt mit 91,6 % um 15,9 Prozentpunkte über der Bettenauslastung allgemeiner Krankenhäuser (75,7 %).

In sonstigen Krankenhäusern sind lediglich 11,5 % der beschäftigten Vollkräfte dem ärztlichen Personal zuzurechnen, in allgemeinen Krankenhäusern sind 18,6 % der Vollkräfte Ärztinnen und Ärzte. Mehr als die Hälfte der Vollkräfte im nichtärztlichen Dienst (55,0 %) gehört in den sonstigen Krankenhäusern zum Pflegedienst, in allgemeinen Krankenhäusern liegt der Anteil der Vollkräfte im Pflegedienst an den nichtärztlichen Vollkräften bei 44,7 %.

Alle weiteren Ausführungen in diesem Kapitel zu den Statistischen Krankenhausdaten: Grunddaten der Krankenhäuser 2019 beziehen sich auf die Gesamtheit der Krankenhäuser in Deutschland.

2.2 Krankenhäuser insgesamt

Einen Überblick über zentrale Ergebnisse des Jahres 2019, auf die in den folgenden Abschnitten intensiver eingegangen wird, gibt Tab. 19.2.Footnote 4 Die kompletten Ergebnisse für die Jahre 1991 bis 2019 finden sich als elektronisches Zusatzmaterial unter https://doi.org/10.1007/978-3-662-64685-4_19 (Zusatztabellen 19.a und 19.b). Zu den grundlegenden Kennzahlen von Krankenhausleistungen gehören auf der Angebotsseite die Anzahl der Einrichtungen, Betten und Beschäftigten. Unter dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme stellen die Anzahl der vollstationären Krankenhausfälle und die durchschnittliche Verweildauer wesentliche Kennzahlen dar.

Tab. 19.2 Zentrale Indikatoren der Krankenhäuser (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021)

Um einen Eindruck von der kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklung der einzelnen Indikatoren zu gewinnen, wird der Überblick um einen Vorjahres-, 5- und 10-Jahres-Vergleich erweitert. Ergänzend stellt Abb. 19.1 die zeitliche Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen graphisch dar.

Abb. 19.1
figure 1

Entwicklung zentraler Indikatoren der Krankenhäuser 2009–2019 (Index 2009 = 100)

3 Die Ressourcen der Krankenhäuser

Das Angebot der Krankenhäuser setzt sich aus einer sachlichen, einer personellen und einer fachlich-medizinischen Komponente zusammen. Die sachliche Ausstattung wird neben der Einrichtungszahl vor allem durch die Anzahl der aufgestellten Betten sowie der medizinisch-technischen Großgeräte (siehe Abschn. 19.3.1) bestimmt. Das fachlich-medizinische Angebot der Krankenhäuser spiegelt sich in den Fachabteilungen wider (siehe Abschn. 19.3.2). Aussagen über die Verteilung der Ressourcen nach Disziplinen sind auf Basis der Bettenzahl nach Fachabteilungen möglich. Besondere Bedeutung kommt im dienstleistungsorientierten Krankenhausbetrieb der personellen Ausstattung der Krankenhäuser mit ärztlichem und pflegerischem Personal zu. Darüber hinaus stellen Krankenhäuser wichtige Arbeitgeber im Gesundheitswesen dar und fungieren als Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe (siehe Abschn. 19.3.3).

3.1 Sachliche Ausstattung

Eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen ist das Ziel der KrankenhausplanungFootnote 5, die in zahlreichen Bundesländern auf der in den 1960er Jahren in den USA entwickelten Hill-Burton-FormelFootnote 6 basiert. Im Jahr 2019 standen in insgesamt 1.914 Krankenhäusern Deutschlands 494.326 Betten für die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Das Versorgungsangebot war gegenüber dem Vorjahr geringfügig niedriger (2018: 1.925 Krankenhäuser mit 498.192 Betten). Gegenüber 2009 ging die Zahl der Krankenhäuser infolge von Schließungen, aber auch durch die FusionFootnote 7 mehrerer ehemals eigenständiger Einrichtungen zu einem Krankenhaus um 170 (8,2 %) zurück. Die Zahl der Krankenhausbetten sank von 503.341 im Jahr 2009 um 9.015 oder 1,8 %. Sinkende Bettenzahlen hatten zur Folge, dass sich auch die Bettendichte je 100.000 EinwohnerFootnote 8 verringerte. Bezogen auf die Bevölkerung Deutschlands standen 2019 durchschnittlich 595 Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner zur Verfügung; das sind 20 Betten (3,2 %) weniger als zehn Jahre zuvor.

Die Krankenhausdichte lag bei 2,3 Krankenhäusern je 100.000 Einwohner (2009: 2,5 Krankenhäuser je 100.000 Einwohner) (Tab. 19.3).

Tab. 19.3 Zentrale Indikatoren der Krankenhäuser 2019 nach Ländern (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021)

Gut ein Sechstel (17,8 %) aller Krankenhäuser Deutschlands hatte seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen. Damit verfügte das bevölkerungsreichste Bundesland über annähernd ein Viertel (23,8 %) aller Krankenhausbetten. Die meisten Betten je 100.000 Einwohner gab es jedoch in Bremen (749 Betten), gefolgt von Thüringen (736 Betten). Abb. 19.2 verdeutlicht die regionalen Unterschiede und die Veränderung der Bettendichte im Vergleich zu 2009. Den stärksten Rückgang verzeichnete Baden-Württemberg mit einer um 8,0 % niedrigeren Bettendichte gegenüber 2009, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit einem um 6,1 % geringeren Bettenangebot. Zunahmen der Bettendichte gab es hingegen im Saarland mit einem Plus von 5,2 %, gefolgt von Hamburg mit +4,5 %.

Abb. 19.2
figure 2

Bettendichte im Ländervergleich 2009 und 2019

Die Mitversorgungsfunktion, die z. B. die Krankenhäuser Bremens für das angrenzende Niedersachsen haben, wird nicht nur durch die Bettendichte, sondern auch durch die weit über dem Bundesdurchschnitt (23.366 Fälle je 100.000 Einwohner) liegende Anzahl der Krankenhausfälle (30.377 je 100.000 Einwohner) deutlich. Aussagen über die Mitversorgungsfunktion einzelner Bundesländer können darüber hinaus anhand der VersorgungsquoteFootnote 9 getroffen werden (siehe Tab. 19.4). Werte über 100 % besagen, dass die Krankenhäuser eines Bundeslandes mehr Patienten behandelten, als Einwohner des jeweiligen Bundeslandes in vollstationärer Behandlung waren. Dies ist insbesondere bei den Stadtstaaten der Fall. So verfügten die Krankenhäuser Hamburgs 2019 mit 136,8 % über die höchste Versorgungsquote, gefolgt von Bremen (135,5 %) und Berlin (110,9 %). Entsprechend niedrige Versorgungsquoten wiesen die Krankenhäuser der angrenzenden Flächenstaaten auf (Niedersachsen: 93,1 %, Schleswig-Holstein: 92,6 %, Brandenburg: 88,3 %).

Tab. 19.4 Versorgungsquote nach Ländern 2019 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021)

Ergänzend zur Einzugsgebietsstatistik lässt sich der Anteil der Patientinnen und Patienten ermitteln, die sich im eigenen Bundesland behandeln ließen. Die Patienten aus Bayern und Nordrhein-Westfalen bevorzugten zu 96,4 % bzw. 96,2 % eine vollstationäre Krankenhausbehandlung im eigenen Land. Demgegenüber ließen sich nur 79,3 % der Einwohnerinnen und Einwohner Brandenburgs und 82,0 % Schleswig-Holsteins im jeweils eigenen Bundesland behandeln.

Die anhand der Anzahl der aufgestellten Betten bestimmte Krankenhausgröße ist ein weiteres Kriterium zur Beurteilung der Strukturen in der Krankenhauslandschaft. Im Jahr 2019 verfügte ein Krankenhaus über durchschnittlich 258 Betten; das sind sechzehn Betten mehr als die durchschnittliche Krankenhausgröße zehn Jahre zuvor (242 Betten).

Der allgemeine Rückgang der Zahl der Krankenhäuser trifft nicht alle Krankenhaustypen gleichermaßen. Die Anzahl sehr kleiner Krankenhäuser mit weniger als 50 Betten (einschließlich reiner Tages- und Nachtkliniken ohne aufgestellte Betten) lag im Jahr 2019 bei 422 Häusern (2009: 426 Häuser). Das entspricht einer Zunahme des Anteils von 20,4 % im Jahr 2009 um 1,6 Prozentpunkte auf 22,0 % im Jahr 2019. Mit durchschnittlich 21 Betten verfügte ein Krankenhaus in der Größenklasse 1 bis 49 Betten über ebenso viele Betten wie im Jahr 2009. Der Anteil sehr großer Krankenhäuser (800 und mehr Betten) lag 2019 bei 5,0 %; das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als zehn Jahre zuvor (4,2 %); die Durchschnittsgröße dieser Krankenhäuser lag bei 1.213 Betten (2009: 1.208). Trotz des geringen Anteils dieses Krankenhaustyps an den Krankenhäusern insgesamt standen in den sehr großen Krankenhäusern knapp ein Viertel (23,6 %) aller Betten, in den sehr kleinen Krankenhäusern, jedoch nur 1,5 % aller Betten. Tab. 19.5 gibt einen Überblick über ausgewählte Kennzahlen nach Krankenhausgröße und Art des Trägers und zeigt die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr.

Tab. 19.5 Ausgewählte Kennzahlen der Krankenhäuser nach Größenklassen und Art des Trägers 2019 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021)

Die durchschnittliche BettenauslastungFootnote 10 bezogen auf alle Krankenhäuser lag 2019 bei 77,2 % (2018: 77,1 %). Die geringste Bettenauslastung (61,5 %) hatten Krankenhäuser mit 1 bis 49 Betten aufzuweisen, die höchste (80,0 %) Einrichtungen mit 800 und mehr Betten. Allerdings differiert die Bettenauslastung nach Fachabteilungen erheblich (siehe Abschn. 19.3.2).

Nicht nur bei der Größenstruktur, auch hinsichtlich der Krankenhausträger vollzog sich ein Strukturwandel. Während sich die Anzahl der Krankenhäuser insgesamt von 2009 bis 2019 um 170 (−8,2 %) Einrichtungen verringerte, stieg die Anzahl privater Kliniken um 57 (+8,5 %) auf 724 Einrichtungen. Der allgemeine Rückgang der Zahl der Einrichtungen betraf die öffentlichen (−15,9 %) und in noch stärkerem Maße die freigemeinnützigen Krankenhäuser (−16,1 %). Abb. 19.3 zeigt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die anteilige Verteilung der Krankenhäuser nach Trägern (siehe auch Zusatztabelle 19.d unter https://doi.org/10.1007/978-3-662-64685-4_19).

Abb. 19.3
figure 3

Krankenhäuser nach der Trägerschaft 2009–2019. Anteil an allen Krankenhäusern in %

Die meisten Krankenhäuser (724 oder 37,8 %) befanden sich 2019 in privater Trägerschaft, gefolgt von den freigemeinnützigenFootnote 11 (645 oder 33,7 %) und den öffentlichen Krankenhäusern (545 oder 28,5 %). Gemessen an der Zahl der verfügbaren Betten dominieren allerdings die öffentlichen Krankenhäuser nach wie vor die Krankenhauslandschaft: Annähernd jedes zweite Bett steht in einem öffentlichen Krankenhaus (235.767 oder 47,7 %). In freigemeinnütziger Trägerschaft befindet sich jedes dritte Krankenhausbett (162.958 oder 33,0 %) und nur jedes fünfte Bett (95.601 oder 19,3 %) steht in einem privaten Krankenhaus. Abb. 19.4 veranschaulicht die prozentuale Verteilung der Krankenhäuser und der Krankenhausbetten nach Trägerschaft im Jahr 2019.

Abb. 19.4
figure 4

Trägerstruktur bei Krankenhäusern 2019 in %

Zwischen Träger- und Größenstruktur besteht offenbar ein enger Zusammenhang: Während sich z. B. sehr große Einrichtungen, zu denen in erster Linie die Universitätskliniken gehören, in öffentlicher Trägerschaft befinden, werden kleine Häuser eher von privaten Trägern betrieben. 2019 verfügte eine Privatklinik über durchschnittlich 132 Betten. Freigemeinnützige Krankenhäuser waren mit 253 Betten annähernd doppelt, öffentliche mit durchschnittlich 433 Betten sogar mehr als dreimal so groß. In Einzelfällen sind private Betreiber auch in den Bereich der Universitätskliniken vorgestoßenFootnote 12; die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche künftige Privatisierung sind geschaffen wordenFootnote 13 bzw. die rechtlichen Möglichkeiten einer Privatisierung werden geprüft.Footnote 14

Zur sachlichen Ausstattung der Krankenhäuser gehören auch medizinisch-technische Großgeräte und Sondereinrichtungen wie z. B. Dialysegeräte, Computer- und Kernspin-Tomographen sowie Koronarangiographische Arbeitsplätze. Insgesamt wurden am 31.12.2019 in den deutschen Krankenhäusern 13.011 medizinisch-technische Großgeräte gezählt. Neu ist im Berichtsjahr 2019 die Erhebung sogenannter Hybridgeräte (PET/CT und PET/MRT), einer neuen Generation von Großgeräten, die Computer-Tomographen, Magnetresonanztomographen und Positronen-Emissions-Tomographen nach und nach ablösen werden. Im Vergleich zum Vorjahr war die höchste Zuwachsrate (+12,8 %) bei den Mammographiegeräten zu verzeichnen, gefolgt von den Herz-Lungen-Maschinen (+7,5 %). Am deutlichsten zurückgegangen ist die Zahl der Tele-Kobalt-Therapiegeräte (−45,0 %). Tab. 19.6 gibt einen Überblick über Art und Anzahl der in der Krankenhausstatistik erfassten Geräte und Sondereinrichtungen.

Tab. 19.6 Medizinisch-technische Großgeräte und Sondereinrichtungen 2019

3.2 Angebot nach Fachabteilungen

Fachabteilungen sind organisatorisch abgrenzbare, von Ärztinnen und Ärzten ständig verantwortlich geleitete Abteilungen mit für den jeweiligen Fachbereich typischen Behandlungseinrichtungen. Seit dem Berichtsjahr 2018 orientiert sich die Fachabteilungsgliederung an § 301 SGB V. Im Jahr 2019 sind in der Pneumologie, der Intensivmedizin und in der Endokrinologie die Versorgungskapazitäten (Anzahl der Fachabteilungen und der aufgestellten Betten) im Vergleich zum Vorjahr deutlich ausgebaut worden. Das verbesserte Angebot korrespondiert mit den gestiegenen Fallzahlen. Demgegenüber ist in der Geburtshilfe der höchste Rückgang des Versorgungsangebots (9,5 % weniger Fachabteilungen und 6,1 % weniger Betten) zu verzeichnen. Die Angaben in Tab. 19.7 vermitteln einen Eindruck sowohl vom fachlich-medizinischen Versorgungsangebot als auch vom Behandlungsspektrum der Krankenhäuser.

Tab. 19.7 Ausgewählte Kennzahlen nach Fachabteilungen 2019 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021)

Die Schwerpunkte des Versorgungsangebots liegen in den Bereichen Innere Medizin (111.481 Betten) und Chirurgie (67.902 Betten), gefolgt von der Allgemeinen Psychiatrie (57.269 Betten). Hier wurden rund 9,9 Mio. (50,9 %) aller 19,4 Mio. vollstationären Behandlungsfälle versorgt. Zu den Fachabteilungen mit den höchsten Fallzahlen gehören darüber hinaus die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1,5 Mio. Fälle) und die Neurologie (1,1 Mio. Fälle). Die durchschnittliche Verweildauer in einer allgemeinen Fachabteilung variierte zwischen 2,8 Tagen in der Augenheilkunde und 15,3 Tagen in der Geriatrie. Ausgehend von einer durchschnittlichen Verweildauer von 7,2 Tagen über alle Fachabteilungen dauerte eine Behandlung in der Fachabteilung Psychosomatik/Psychotherapie mit 43,7 Tagen mehr als sechsmal so lange. Auch in den Fachabteilungen Kinder- und Jugendpsychiatrie und in der Allgemeinen Psychiatrie lag die durchschnittliche Verweildauer mit 36,4 und 24,7 Tagen deutlich über dem Durchschnittswert. Sehr unterschiedlich fällt auch der Nutzungsgrad der Betten nach Fachabteilungen aus: Innerhalb der allgemeinen Fachabteilungen reichte er von 44,9 % in der Nuklearmedizin bis zu 86,9 % in der Geriatrie. In allen psychiatrischen Fachabteilungen (Allgemeine Psychiatrie, Psychosomatik/Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie) waren die Betten demgegenüber zu 88,7 % und mehr ausgelastet.

Abb. 19.2 zeigte bereits deutliche Unterschiede in der Bettendichte nach Bundesländern. Eine genauere Analyse der Unterschiede ermöglicht eine zusätzliche Betrachtung der Bettendichte nach Fachabteilungen. In 23 von 36 ausgewiesenen Hauptfachabteilungen (ohne „Sonstige Fachabteilung“) lag die Bettendichte in Bremen über dem Bundesdurchschnitt, in sieben dieser Fachabteilungen, darunter in der Allgemeinen Psychiatrie, verfügte Bremen im Vergleich zu den übrigen Bundesländern über die meisten Betten je 100.000 Einwohner (Tab. 19.8).

Tab. 19.8 Bettendichte nach Ländern und Fachabteilungen 2019. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021)

In wesentlichen Bereichen, darunter Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie und Orthopädie, gab es in allen Bundesländern ein stationäres Versorgungsangebot. Allerdings gab es nicht in allen Fachrichtungen ein flächendeckendes stationäres Versorgungsangebot. Am geringsten war das Angebot in der Endokrinologie, für die nur acht von sechzehn Bundesländern Betten vorhielten.

3.3 Personal der Krankenhäuser

Am 31.12.2019 wurden knapp 1,3 Mio. Beschäftigte in den Krankenhäusern gezählt, 44.898 Personen bzw. 3,6 % mehr als am 31.12.2018. 196.470 Beschäftigte waren als hauptamtliche Ärzte und Ärztinnen tätig; 1,1 Mio. Beschäftigte (darunter 102.787 Schüler/Schülerinnen und Auszubildende) waren dem nichtärztlichen Dienst zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte um 5.348 (+2,8 %) Beschäftigte, die Zahl der im nichtärztlichen Dienst tätigen Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nahm um 39.550 (+3,7 %) Beschäftigte zu. 27,8 % des ärztlichen und 49,6 % des nichtärztlichen Personals sind teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Um den Auswirkungen unterschiedlicher Beschäftigungsmodelle (Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung sowie kurzfristige Beschäftigung) angemessen Rechnung zu tragen, wird zusätzlich zur Zahl der Beschäftigten am Erhebungsstichtag 31. Dezember des Jahres die Anzahl der Vollkräfte im JahresdurchschnittFootnote 15 (Vollzeitäquivalente) erhoben. Die Gesamtzahl der Vollkräfte erhöhte sich gegenüber 2018 um 17.731 bzw. 1,9 % auf 928.097 Vollkräfte, von denen 167.952 (18,1 %) im ärztlichen Dienst und 760.145 (81,9 %) im nichtärztlichen Dienst beschäftigt waren. 345.407 nichtärztliche Vollkräfte (45,4 %) wurden allein im Pflegedienst gezählt. Hier nahm die Zahl der Vollkräfte im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 % zu.

Die Krankenhausstatistik liefert zudem Informationen über das Geschlecht und den BeschäftigungsumfangFootnote 16 der Beschäftigten. 46,6 % der hauptamtlichen Ärzte waren im Jahr 2019 Frauen (siehe Tab. 19.9). Damit entspricht der Frauenanteil annähernd dem Vorjahresniveau (46,4 %); gegenüber 2009 stieg der Anteil um 3,9 Prozentpunkte. Mit steigender Hierarchiestufe nimmt der Frauenanteil an den Krankenhausärzten deutlich ab. Während zu Beginn der ärztlichen Laufbahn gut die Hälfte aller Assistenzarztstellen (55,6 %) von Frauen besetzt wurde, war es bei den Oberärzten noch ein Drittel (33,7 %) der Stellen. Der Frauenanteil an den leitenden Ärzten lag bei nur noch 13,6 %.

Tab. 19.9 Frauen- und Teilzeitanteil 2009 bis 2019. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021)

Deutlich verändert hat sich in den vergangenen zehn Jahren auch der Beschäftigungsumfang. 2009 war jede vierte hauptamtliche Ärztin (28,2 %) teilzeit- oder geringfügig beschäftigt; 2019 war es bereits jede Dritte (39,3 %). Bei ihren männlichen Kollegen nahm im gleichen Zeitraum der Anteil der teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten von 7,4 % auf 17,7 % zu. Insgesamt gab es 54.544 (27,8 %) hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte, die 2019 in einem Teilzeitarbeitsverhältnis standen oder geringfügig beschäftigt waren.

Mit 997.406 Beschäftigten (ohne Schüler/Schülerinnen und Auszubildende, ohne Personal der Ausbildungsstätten und Personal ohne Funktionsbereich) war die Zahl der im nichtärztlichen Dienst tätigen Krankenhausmitarbeiter gut fünfmal so hoch wie die der Beschäftigten im ärztlichen Dienst. Die mit Abstand meisten nichtärztlichen Beschäftigten (457.947) waren im Pflegedienst tätig (45,9 %). An zweiter Stelle folgten der medizinisch-technische Dienst (z. B. Laboratoriums- und Radiologieassistentinnen und -assistenten, Krankengymnastinnen und -gymnasten) mit 21,0 % und der Funktionsdienst (z. B. Personal im Operationsdienst, in der Ambulanz und in Polikliniken) mit 14,3 %.

Der Frauenanteil beim nichtärztlichen Personal lag mit 88,6 % deutlich über dem Anteil weiblicher Beschäftigter beim ärztlichen Personal (46,6 %). Der Anteil teilzeit- und geringfügig Beschäftigter ist im nichtärztlichen Bereich im Vergleich zu den hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzten annähernd zweimal so hoch: 49,6 % im Jahr 2019. Zehn Jahre zuvor waren es gerade mal 44,4 %.

Zusammenfassend gibt Abb. 19.5 einen Überblick über die Personalstruktur der Krankenhäuser auf der Grundlage der für 2019 ermittelten 928.097 Vollkräfte nach Beschäftigtengruppen.

Abb. 19.5
figure 5

Personalstruktur der Krankenhäuser 2019 (Vollkräfte) in %

Die Personalstruktur variierte je nach Krankenhausträger. Bei den Krankenhäusern privater Träger gehörten 18,7 % aller Vollkräfte dem ärztlichen Personal an, bei den öffentlichen Krankenhäusern waren dies lediglich 17,9 %. Der Anteil der im Pflegedienst tätigen Vollkräfte ist am höchsten bei den privaten Krankenhäusern mit 41,4 %, gefolgt von den freigemeinnützigen Krankenhäusern mit 39,7 %; am niedrigsten ist der Anteil der im Pflegedienst beschäftigten Vollkräfte bei den öffentlichen Krankenhäusern mit 34,8 % (siehe auch Zusatztabelle 19.c im Internetportal https://doi.org/10.1007/978-3-662-64685-4_19).

Seit 2009 wird zusätzlich zu den Vollkräften mit direktem Beschäftigungsverhältnis beim Krankenhaus die Zahl der Vollkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis beim Krankenhaus erhoben. Im Jahr 2019 handelte es sich hierbei um 23.167 Vollkräfte, davon 2.454 im ärztlichen Dienst und 20.713 im nichtärztlichen Dienst Beschäftigte, die z. B. im Personal-Leasing-Verfahren eingesetzt wurden. Entscheidend ist, dass die Leistung vom Krankenhaus erbracht wirdFootnote 17 und dazu das Personal etwa durch Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer verstärkt wird. Beim ärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis kann es sich um Honorarkräfte oder um Ärztinnen und Ärzte handeln, die über (konzerninterne) Personalgesellschaften im Krankenhaus eingesetzt werden. Beim nichtärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis spielen sowohl konzerninterne Personalgesellschaften als auch Zeitarbeit eine Rolle.

4 Die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen

Die Behandlungsformen im Krankenhaus sind vielfältig und gehen weit über die klassische vollstationäre, d. h. ganztägige Behandlung hinaus. Auch teil-, vor- und nachstationär erbrachte Leistungen sowie ambulante Operationen nach § 115b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) werden seit 2002 erhoben. Ab dem Berichtsjahr 2018 ist das Erhebungsspektrum in Bezug auf die von den Krankenhäusern erbrachten ambulanten Leistungen umfassend erweitert worden. Erfasst wird die Anzahl der Einrichtungen sowie die Anzahl der Fälle, die im Rahmen einer Spezialfachärztlichen Versorgung sowie durch die in Krankenhäusern angesiedelten Ambulanzen nach den Vorschriften des SGB V behandelt werden. Die ineinandergreifenden Behandlungsformen werden in der Krankenhausstatistik in unterschiedlicher Tiefe abgebildet, wobei der herkömmlichen vollstationären Behandlung das Hauptinteresse gilt.

4.1 Vollstationäre Behandlungen

Gut 19,4 Mio. vollstationär behandelte Patientinnen und PatientenFootnote 18 wurden im Berichtsjahr 2019 gezählt. Das waren 23.089 Fälle (+0,1 %) mehr gegenüber dem Vorjahr.

Die Summe der 2019 erbrachten vollstationären Berechnungs- und BelegungstageFootnote 19 sank gegenüber 2018 um rund 957.000 oder −0,7 %. Ein Krankenhausaufenthalt dauerte auch im Jahr 2019 durchschnittlich 7,2 Tage.Footnote 20 Gegenüber 2009 (8,0 Tage) ist die Dauer des Krankenhausaufenthalts um knapp einen Tag zurückgegangen.

4.2 Teil-, vor- und nachstationäre Behandlungen

Um der zunehmenden Bedeutung von nicht rein vollstationären Behandlungsformen in Krankenhäusern gerecht zu werden, werden seit 2002 neben den vollstationären Behandlungen auch einzelne Merkmale im Bereich der teil-, vor- und nachstationären Behandlungen in der Krankenhausstatistik detaillierter erfasst.Footnote 21

Unter einer teilstationären Behandlung versteht man eine Krankenhausleistung, die eine regelmäßige Verweildauer im Krankenhaus von weniger als 24 h erfordert. Sie wird vorwiegend in einer von insgesamt 62 reinen Tages- oder Nachtkliniken angeboten. Die Patientinnen und Patienten verbringen dabei nur den entsprechenden Tagesabschnitt mit der ärztlichen Behandlung in der Klinik, die restliche Zeit aber außerhalb des Krankenhauses. 2019 wurden in den Krankenhäusern rund 787.600 teilstationäre BehandlungenFootnote 22 durchgeführt, 0,7 % mehr als im Jahr zuvor. Die meisten Fälle (170.725) wurden in der Fachabteilung Allgemeine Psychiatrie gezählt, gefolgt von 148.286 in der Inneren Medizin behandelten Fällen.

Vorstationäre Behandlungen werden im Vorfeld einer anstehenden vollstationären Behandlung erbracht, z. B. für Voruntersuchungen. In diesem Bereich wurden im Jahr 2019 knapp 5,0 Mio. Behandlungsfälle gezählt, rund 92.000 bzw. 1,9 % mehr als 2018. Jede vierte Behandlung dieser Art (25,5 %) wurde 2019 in der Fachabteilung Allgemeine Chirurgie durchgeführt, in der Inneren Medizin wurden 15,6 % aller vorstationären Behandlungen gezählt.

Nachstationäre Behandlungen finden im Anschluss an einen vollstationären Krankenhausaufenthalt statt. Ihre Zahl lag im Jahr 2019 bei annähernd 1,1 Mio. Behandlungen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 0,6 % mehr. Die meisten dieser Behandlungen erfolgten in der Allgemeinen Chirurgie (27,6 %), weitere 10,1 % in der Fachabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe und 9,9 % in der Fachabteilung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.

Zusammengenommen erweiterten die genannten Behandlungsformen das Leistungsvolumen der Krankenhäuser im Jahr 2019 um rund 6,9 Mio. Behandlungsfälle.

4.3 Ambulante Leistungen

Seit 2002 wird die Anzahl ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe nach § 115b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erfasst. Der Umfang, in dem Krankenhäuser zur Durchführung dieser Art von Eingriffen zugelassen sind, ist in einem vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder den Bundesverbänden der Krankenhausträger gemeinsam und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbarten Katalog geregelt.

Rund 1,9 Mio. ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe wurden im Jahr 2019 in Krankenhäusern durchgeführt, 1,6 % mehr als im Vorjahr (Tab. 19.10).

Tab. 19.10 Behandlungsformen 2019

Darüber hinaus werden seit 2018 weitere ambulante LeistungenFootnote 23 der Krankenhäuser erhoben. Im Jahr 2019 wurden rund 981.000 Fälle gezählt, die eine spezialfachärztliche Versorgung nach § 116 SGB V als ambulante Leistung im Krankenhaus erhalten haben, sowie 8,9 Mio. Fälle, die in einer Krankenhausambulanz behandelt wurden. Allein in Hochschulambulanzen wurden annähernd 5 Mio. Fälle versorgt, in Psychiatrischen Institutsambulanzen waren es 2,7 Mio. Fälle.