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CSR und Compliance im Kontext ihrer Bedeutungsentwicklung

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CSR und Compliance

Part of the book series: Management-Reihe Corporate Social Responsibility ((MRCOSORE))

Zusammenfassung

Viele Unternehmen befassen sich mit Compliance und Corporate Social Responsibility (CSR) getrennt voneinander. Dies mag zum einen der Historie der beiden Themen geschuldet sein, zum anderen aber auch der organisatorischen Verortung vonseiten insbesondere großer Unternehmen, die Compliance häufig der Rechtsabteilung und CSR der Kommunikationsabteilung zuordnen. Durch die isolierte Betrachtung der Themen bleiben aber nicht nur potenzielle Synergien ungenutzt, es werden auch unnötige Konflikte und Redundanzen erzeugt, die sich durch eine integrierte Herangehensweise vermeiden ließen. Bezogen auf die Umsetzung wird ein integriertes Vorgehen durch eine Reihe von Instrumenten begünstigt, die per se sowohl CSR- als auch compliancerelevante Themen ansprechen. Dass eine, aus theoretischer Sicht notwendige und sinnvolle Verknüpfung der beiden Themen auch in der Praxis künftig an Bedeutung gewinnen wird, lässt sich bereits heute an den letzten Überarbeitungen der fünf „großen“ internationalen CSR-Standards bzw. Rahmenwerken erkennen, die allesamt Themen ansprechen, die klassischerweise sowohl dem CSR- als auch dem Compliancemanagement zugeordnet werden können.

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Notes

  1. 1.

    ESG steht für Environmental, Social und Governance.

  2. 2.

    Um die EU‐Richtlinie 2014/95/EU umzusetzen, wurde am 09.03.2017 das Gesetz zur Stärkung nichtfinanzieller Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage‑ und Konzernlageberichten im Bundestag beschlossen. Die EU‐Richtlinie sieht eine Offenlegung von Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten (Umwelt‑, Arbeitnehmer‑ und Sozialbelangen, zur Achtung von Menschenrechten und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung) vor (Richtlinie 2014/95/EU). Betroffen von dieser Berichtspflicht sind Kapitalgesellschaften (§ 289b Abs. 1 HGB), ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften, sofern sie (1) als groß i. S. v. § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB eingestuft werden und (2) kapitalmarktorientiert i. S. v. § 264d HGB sind sowie (3) im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen (CSR‐Richtlinie‐Umsetzungsgesetz 2017, S. 803) (vgl. Beitrag „Rechtliche Rahmenbedingungen für CSR und Compliance“ in diesem Band).

  3. 3.

    Zur weiteren Klärung der rechtlichen Grundlage des Themas Compliance, siehe Beitrag „Rechtliche Rahmenbedingungen für CSR und Compliance“ in diesem Band.

  4. 4.

    Im Folgenden soll unter Corporate Citizenship „bürgerliches Engagement von Unternehmen in der Zivilgesellschaft“ verstanden werden (vgl. Schrader 2011, S. 304). Responsibility umfasst hingegen die gesamte unternehmerische Verantwortung, ohne durch den Zusatz von „social“ einen Bereich besonders zu betonen (Pufé 2012, S. 20). Der Begriff „Social Responsibility“, der bspw. in der ISO 26000 verwendet wird, inkludiert auch Organisationen mit nichtprivatwirtschaftlichem Gewinninteresse (vgl. ISO 26000 2011, S. 14). Zu beachten ist zudem, dass der Begriff Nachhaltigkeit in der Praxis inzwischen vielfach als Synonym für CSR genutzt wird.

  5. 5.

    Einen ersten Vorläufer zu dem o. g. Modell veröffentlichte Carroll bereits 1979 (vgl. Carroll 1979, S. 497–505).

  6. 6.

    Bei der Nachhaltigkeit 2.0 wird eine dreidimensionale Wertschöpfung angestrebt. Die Nachhaltigkeit 3.0 geht noch darüber hinaus und hat das Schaffen von gesellschaftlichen Nutzen zum Ziel erklärt.

  7. 7.

    Die Mengenangaben, die Greenpeace zum Rohölgehalt auf der Plattform machte, stellten sich als überhöht heraus. Dennoch blieb die Empörung über das Vorgehen in der Öffentlichkeit bestehen.

  8. 8.

    Ein Meilenstein in der Diskussion um Verantwortungsübernahme in der Lieferkette stellt (bezogen auf das Thema Menschenrechte) das Dokument: „UN Guiding Principles on Business and Human Rights“ (2011) dar, das unter der Federführung von John Ruggie erarbeitet wurde und 2016 durch die Verabschiedung des nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ von der deutschen Bundesregierung ratifiziert wurde. Auch bei dem G7‐Gipfel im bayerischen Elmau 2015 wurde (maßgeblich unter dem Eindruck des Rana‐Plaza‐Unfalls 2013) die Förderung der Arbeitsbedingungen und des Umweltschutzes in den Lieferketten thematisiert und als Konsequenz der „Vision Zero Fund“ (ein Fonds zum Aufbau öffentlicher Strukturen und Maßnahmen in ärmeren Produktionsländern zur Vermeidung von tödlichen Arbeitsunfällen) ins Leben gerufen (BMAS 2015).

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Martens, A., Kleinfeld, A. (2018). CSR und Compliance im Kontext ihrer Bedeutungsentwicklung. In: Kleinfeld, A., Martens, A. (eds) CSR und Compliance. Management-Reihe Corporate Social Responsibility. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-56214-7_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-56214-7_1

  • Published:

  • Publisher Name: Springer Gabler, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-56213-0

  • Online ISBN: 978-3-662-56214-7

  • eBook Packages: Business and Economics (German Language)

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