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Lizenzierungsverfahren und Finanzregulierung im Teamsport

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Teamsport Management

Zusammenfassung

Nach einer grundlegenden Einführung zu den besonderen Charakteristika der Teamsport-Produktion werden zentrale Herausforderungen für die Ligaorganisation und die dafür bestehenden Lösungsansätze systematisiert. Herausgearbeitet werden Aufgaben, Struktur und Interessenabwägungen der dafür zuständigen Instanzen. Im Fokus dieses Kapitels steht das Zusammenwirken der Effekte von Verteilungsbeschlüssen über Zentralvermarktungserlöse und der Finanzregulierungen als wesentlichem Bestandteil von Lizenzierungsverfahren, die am Beispiel des deutschen und europäischen Fußballs dargestellt werden.

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Notes

  1. 1.

    Vgl. grundlegend zur Prinzipal-Agenten-Theorie Jensen und Meckling (1976) oder Spremann (1988, 1990).

  2. 2.

    Ein Beispiel für einen solchen Ligakonzern unter weitgehend einheitlicher Leitung (single entity) ist die Major League Soccer (MLS) in den USA.

  3. 3.

    Hervorzuheben ist, dass die institutionelle Verbindung von Bundesliga und 2. Bundesliga im DFL e. V. und in Abgrenzung zu der vom DFB veranstalteten 3. Liga nicht selbstverständlich, sondern als selbst auferlegtes institutionelles Arrangement zu verstehen ist. So bilden etwa in England 20 Clubs die Premier League, während die übrigen 72 Profi-Clubs der nachgeordneten drei Spielklassen in der eigenständigen Football League zusammengeschlossen sind.

  4. 4.

    Der Präsident und der 1. Vizepräsident des DFL e. V. gehören nicht dem Lizenzierungsausschuss an, weil sie qua Amt den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat der DFL GmbH innehaben.

  5. 5.

    Vgl. die von FC Play Fair (2017) auf breiter empirischer Grundlage erhobenen Meinungen von Fußball-Fans.

  6. 6.

    Der Begriff unterstreicht die Bedeutung zurückliegender Ereignisse für ein Verständnis ökonomischer Prozesse. Um nachzuvollziehen, wie ein Phänomen oder ein System zu dem wurden, was sie heute sind, bedarf es neben den Erklärungsmechanismen auch einer Kenntnis des vergangenen Zeitpfads dieses Phänomens oder Systems. Pfadabhängigkeit heißt, dass eine Folge von Ereignissen einen selbst verstärkenden Prozess begründet, der dann zu einem von mehreren möglichen Ergebnissen führt. Kleine Unterschiede in der historischen Abfolge von Ereignissen haben große Wirkungen. Stetigkeit in diesen Unterschieden führt dazu, dass ein Phänomen oder System in einen evolutionären Pfad eingekapselt wird (vgl. Martin und Sunley 2012).

  7. 7.

    Vgl. zum Bild der „ossification of the football hierarchy“ Dupont (2013) und Sass (2016)

  8. 8.

    Beispiele liefern England, wo im Jahre 1999 erst die staatliche Wettbewerbsbehörde die Übernahme von Manchester United durch den die Begegnungen der Premier League übertragenden Fernsehsender BSkyB verhinderte, und Frankreich, wo der Fernsehsender canal + von 1991 bis 2006 Paris Saint-Germain kontrollierte (Müller 2013).

  9. 9.

    Überzogene Ausgaben für Gehälter und Ablösen, die einen Club in tiefrote Zahlen stürzen, können aufgrund von Zielen auf vor- oder nachgelagerten Märkten oder einfach aus Lust am Gewinnen bewusst in Kauf genommen sein. In solchen Fällen ist nicht die Verzerrung von Optimierungskalkülen dafür ausschlaggebend, dass ein Club nicht auskömmlich wirtschaftet, sondern es ist ein rationales Kalkül eines einzelnen Clubs zulasten der Profitabilität der übrigen Clubs. Das kollektive Dilemma besteht wegen der Rangarithmetik darin, dass auch die übrigen Clubs zu erhöhten und am Ende nicht zurück verdienbaren Inputinvestitionen gezwungen werden.

  10. 10.

    Hier sind auch verhaltens- und andere sozialwissenschaftliche Methoden und Ansätze gefragt.

  11. 11.

    Finanzausstattung bedeutet cash, der durch die generierten Erlöse oder durch cash injections (zugeführtes Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen) bereitsteht.

  12. 12.

    Als Beispiel hierfür taugt z. B. Schalke 04. Der Verein verfügt über die drittgrößte Anhängerschaft in Deutschland, obwohl die großen Erfolge als Serienmeister lange zurückliegen und der lokale Markt mitten im Ruhrgebiet, wo viele Clubs auf engem Raum rivalisieren, keinen signifikant großen angeborenen Vorteil darstellt.

  13. 13.

    Drei Clubs lassen sich aufgrund ihres inzwischen besonders großen angestammten Marktpotentials und ihrer unveränderten Rechtsform (Schalke 04 e. V.) bzw. aufgrund ihrer spezifischen Eigentümerstruktur (Hannover 96, FC Augsburg) keiner der sechs Gruppen ohne weiteres zuordnen.

  14. 14.

    Umverteilung erfolgt nicht nur durch die Festlegungen zur Aufteilung von Einnahmen aus dem Verkauf zentral vermarkteter Rechte am Sportwettbewerb. Schon die Regelung, ob den Clubs dezentral oder der Liga zentral die Zuständigkeit für die Vermarktung von Rechten wie etwa dem Absatz von Werbeflächen oder Merchandising-Artikeln und zur Verteilung des dabei realisierten Erlöses eingeräumt wird, zählt dazu.

  15. 15.

    Vgl. exemplarisch die Clusteranalysen im DFL-Report (Deutsche Fußball Liga 2018b) oder die Übersicht über die Umsatzzahlen aller 20 Clubs der Premier League in der Saison 2016/2017 bei Deloitte (2018).

  16. 16.

    Ein eingängiges Beispiel aus jünger Zeit liefert die HSV Handball Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Während der Club noch 2013 die Champions League gewann, wurde ihm mangels nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit die Lizenz zur Teilnahme an der Handball-Bundesliga für die Saison 2014/15 zunächst verweigert und erst vom angerufenen Schiedsgericht zuerkannt. Die Handball-Bundesliga startete daraufhin mit 19 statt 18 Teams. In der Saison 2015/16 stellte der weiterhin notleidende Club Insolvenzantrag. Der Insolvenzverwalter zog im Januar 2016 die Mannschaft mit sofortiger Wirkung aus dem Spielbetrieb der Handball-Bundesliga zurück (Handball Bundesliga 2016).

  17. 17.

    Vgl. hierzu Weiler (2007), im Hinblick auf frappierende Enthüllungen zu multiclub ownership in der Premier League Conn (2017) sowie die erstaunliche Bewertung der nach Auffassung des zuständigen UEFA-Gremiums nicht mehr maßgeblichen Rolle von Red Bull beim FC Salzburg UEFA (2017).

  18. 18.

    Im Eckwertepapier heißt es unter C 7 „Problem der Kapitalerhöhung“ dazu: „Die Muttervereine müssen sich ggf. durch die Veräußerung von vorerst 49 % der Anteile hinreichend Ertragsvolumen schaffen, um darauf folgende Kapitalaufstockungen finanzieren zu können“. Es blieb aus gutem Grund offen, wie oder wodurch die vom Profibetrieb abgekoppelten gemeinnützigen Stammvereine dafür ausreichende Umsatz- und Ertragspotenziale hätten erschließen können. Die Empirie zeigt, dass dies, sieht man vom FC Bayern München e. V. ab, nicht möglich ist.

  19. 19.

    Dies gilt in besonderem Maße für RB Leipzig. Der Club umgeht die 50 + 1-Klausel im Kleid eines Vereins, der aus nur einem Dutzend stimmberechtigter Mitglieder aus der Führungsetage von Red Bull besteht. Vollständige Kontrolle sichert sich Red Bull dadurch, dass der Verein keine externen Mitglieder mit Stimmrecht aufnimmt. Es ist mehr als zweifelhaft, ob RB Leipzig e. V. die strengen Vorgaben des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt.

  20. 20.

    Marktgerecht (at fair market value) sind Preise, zu dem sachverständige und vertragswillige Parteien unter üblichen Marktbedingungen bereit wären, ein Geschäft einzugehen. Doch wenn die an einer Transaktion beteiligten Parteien miteinander „verbunden“ sind, also erhebliche persönliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindungen bestehen, besteht Sorge, dass Preise mit bestimmten Absichten (manipulativ) vereinbart werden und von dem abweichen, was ein fremder Dritter akzeptiert hätte.

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Müller, C. (2019). Lizenzierungsverfahren und Finanzregulierung im Teamsport. In: Walzel, S., Römisch, V. (eds) Teamsport Management. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-23045-6_15

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-23045-6_15

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

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  • Online ISBN: 978-3-658-23045-6

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