Zusammenfassung
Das dem Projekt zugrunde liegende Anliegen, den älteren Bewohnern die Chance zu geben, in einer „sorgenden Nachbarschaft“ länger zuhause bleiben zu können , setzt bei der ambulanten Altenhilfe die Bereitschaft voraus, in Pflegenetzwerken aus Professionellen, Semiprofessionellen und Nachbarn zuvorderst nachbarschaftliche Beziehungen zu unterstützen und zu stärken. Inwieweit dies gelingt und wo Hürden für das Gelingen liegen, zeigen Fallanalysen.
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Notes
- 1.
Die Begriffe Hilfemix, Versorgungsmix und Welfare Mix beschreiben die Verbindung unterschiedlicher Hilfeformen auf der Ebene der Hilfeerbringung (Hilfemix) beziehungsweise der sozialrechtlichen und sozialökonomischen Ebene (Welfare Mix). Ziel ist es, die Kosten dort zu definieren, wo die Wirkungen sind („Social Return on Investment“) (Netzwerk: Soziales neu gestalten (Hrsg.) Band 3: 2009). Zum Thema Hilfemix wird empfohlen: Zukunft Quartier – Lebensräume zum Älterwerden. Themenheft 1: Hilfe-Mix – Ältere Menschen in Balance zwischen Selbsthilfe und (professioneller) Unterstützung (2009), Gütersloh, Verlag Bertelsmann-Stiftung.
- 2.
Die Idee einer Organisierten Nachbarschaftshilfe wurde in Baden-Württemberg schon vor Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes entwickelt. Damals wurden Krankenpflegevereine meist bei den Kirchengemeinden gegründet. Die Mitglieder dieser Krankenpflegevereine sicherten sich durch ihre Mitgliedschaft kostengünstige, zum Teil auch häusliche Altenpflege, die damals noch selbst bezahlt werden musste. Nach Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes haben sich die Krankenpflegevereine ganz der Unterstützung häuslicher Altenpflege zugewandt. Organisierte Nachbarschaftshilfen sind auch heute noch meist getrennt von den ambulanten Pflegediensten in Trägerschaft der Kirchengemeinden. Zunehmend werden sie von diesen an die kirchlichen ambulanten Pflegedienste (Diakoniestationen, Sozialstationen) übergeben. In den Organisierten Nachbarschaftshilfen sind meist keine voll- oder teilzeitangestellten Mitarbeiterinnen tätig, sondern geringfügig Beschäftigte, oft nur mit Einsatzvolumen unter der Steuerpflicht der sogenannten Übungsleiterpauschale mit 2.400 € pro Jahr. Ihre „Fachlichkeit“ erhalten diese Mitarbeiter aus Erfahrung. Für ihre Tätigkeit in den Haushalten alter oder behinderter Menschen werden die Mitarbeiter der Organisierten Nachbarschaftshilfe von den Trägern qualifiziert.
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Kallfaß, S., Schulz, K. (2016). Gelingender Versorgungsmix?. In: Kallfaß, S. (eds) Altern und Versorgung im nachbarschaftlichen Netz eines Wohnquartiers. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-09141-5_7
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