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Bevölkerungsschutz, Politik und Wissenschaft analytisch-zeitgeschichtliche Aspekte bei der Betrachtung eines Stiefkindes der Innenpolitik

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Versicherheitlichung des Bevölkerungsschutzes

Part of the book series: Studien zur Inneren Sicherheit ((SZIS,volume 15))

Zusammenfassung

Für den Kieler Soziologen und Katastrophenforscher Lars Clausen hatte der Zivilschutz hierzulande im Bewusstsein der staatlichen und politischen Öffentlichkeit meist den Status eines „Stiefkindes der Innenpolitik“ (Clausen 1992: 16). In den 90er Jahren führte die zumindest von wissenschaftlicher Seite als schmählich empfundene Vernachlässigung des Zivil- und Katastrophenschutzes und die Beratungsresistenz der Politik sogar beinahe zur Selbstauflösung der „Schutzkommission beim Bundesminister des Innern“, also des einzigen interdisziplinären wissenschaftlichen Beratergremiums der Bundesregierung auf dem Gebiet des Bevölkerungsschutzes.

Der vorliegende Text basiert auf dem für diese Publikation überarbeiteten und aktualisierten Vortrag „Der Beitrag der Politikwissenschaft für eine interdisziplinäre Katastrophenforschung und einen nachhaltigen Bevölkerungsschutz“, gehalten beim Arbeitskreis „Politikfeldanalyse Innere Sicherheit-Versicherheitlichung des Katastrophenschutzes“ am 24.09.2009 in Kiel, anlässlich des 24. wissenschaftlichen Kongresses der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft: „Politik im Klimawandel“.

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Notes

  1. 1.

    Dieser Hinweis findet sich in der Rede des damaligen Vorsitzenden der Schutzkommission, Prof. Dr. Dr. mult. A. Scharmann anlässlich der Vorstellung des Ersten Gefahrenberichtes vor dem Bundesminister des Innern am 18.02.1997.

  2. 2.

    Vgl. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter http://www.bbk.bund.de DE/Servicefunktionen/Glossar/_function/glossar.html?lv2=1899366&lv3=1948888 [29.08.2011].

  3. 3.

    Vgl. Richtlinie über Organisation und Durchführung der Katastrophenabwehr im Land Nordrhein-Westfalen vom 05.12.1960.

  4. 4.

    Die Helferzahlen entstammen den statistischen Angaben aus den Jahrbüchern der Hilfsorganisationen, Feuerwehren und des Technischen Hilfswerkes; eine bundeseinheitliche Erfassung von quantitativen und qualitativen Helferpotentialen auf einer empirischstatistisch gesicherten

  5. 5.

    Siehe hierzu „Erlaß des Bundesministers des Innern über die Einrichtung des Technischen Hilfswerks (THW) als nicht rechtsfähige Bundesanstalt“ vom 25.08.1953, GMB1. S. 507, geändert durch Erlass vom 11.11.1958, GMB1. S. 498; sowie: „Gesetz über das Zivilschutzkorps“ vom 24.08.1965, BGBl. I, S. 782.

  6. 6.

    Vgl. Artikel 1 des Bayerisches Katastrophenschutzgesetzes vom 31.07.1970, GVB1. S. 360.

  7. 7.

    Motivation für eine Reorganisation des notfallmedizinischen Rettungswesens war u.a., die extrem hohe Zahl von Toten und Verletzten im Straßenverkehr mittelfristig durch eine verbesserte Unfallrettung zu senken; 1970 kamen auf den Straßen der Bundesrepublik 19.123 Menschen ums Leben; (vgl. Müller 1988 300)

  8. 8.

    Siehe hierzu auch (1995): Bundesministerium des Innern : Bericht zur zivilen Verteidigung.Bonn.

  9. 9.

    Siehe hierzu: Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten der Fraktion der SPD – Drucksache 12/8348 – Nuklearterrorismus, Drucksache 12/8441 vom 05.09.1994, S. 10 sowie Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten der Fraktion der SPD – Drucksache 12/7452, S. 2

  10. 10.

    Vgl. Deutscher Bundestag: Amtliches Protokoll der 138. Sitzung des Deutschen Bundestages vom Donnerstag, dem 14. November 1996, TOP 6, zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes, Drucksache 13/6101, S. 12428.

  11. 11.

    Die Anlage des heutigen Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums von Bund und Ländern -GMLZ geht u. a. auf Überlegungen der sogenannten Dornier-Studie zurück, die im Auftrag von Bund und Ländern nach dem GAU von Tschernobyl zwecks Verbesserung des gesamtstaatlichen Krisenmanagements in Auftrag gegeben wurde; siehe Andrews, Ewald: „Bevölkerungsschutzpolitik“, Anhang, Bonn 1989.

  12. 12.

    Die SKK hat sich 2011 offiziell aufgelöst, da nach Angaben des geschäftsführenden ASB-Bundesverbandes mittlerweile weite Teile des Gründungsanlasses entfallen seien und zahlreiche Funktionen vom 2004 gegründeten Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wahrgenommen würden.

  13. 13.

    Es kam in der Bundesrepublik Deutschland nur selten vor, dass Bundesoberbehörden ersatzlos aufgelöst wurden, allzumal auf dem Feld der Inneren Sicherheit; trotzdem wurde das Bundesamt für Zivilschutz zum 31.12.2000 hin unter Aspekten der Haushaltsanierung aufgelöst; siehe Artikel 2 des Gesetzes zur Sanierung des Bundeshaushaltes (Haushaltssanierungsgesetz-HSanG): Gesetz zur Auflösung des Bundesamtes für Zivilschutz vom 22.09.1999, BGBl. I, S. 2534.

  14. 14.

    Siehe hierzu Anzahl und Themen der Sitzungen und Sondersitzungen des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz (AK V) sowie des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) des AK V in den Jahren 2001 / 2002.

  15. 15.

    U. a. Ergebnisse eines internen Expertenworkshops an der damaligen Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AkNZ) vom September 2001, bei dem die Anschläge vom 11. September unter Bevölkerungsschutzaspekten und mit Blick auf mögliche Defizite in Deutschland ausgewertet wurden.

  16. 16.

    Bereits die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) von 1992 und das „Weißbuch 1994 – Weißbuch zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage und Zukunft der Bundeswehr“ hatten in Grundzügen die internationalen Bedrohungen und Risiken, die auch Deutschland mittelbar oder unmittelbar treffen konnten, nachvollziehbar skizziert.

  17. 17.

    CBRN-Lagen = Schadenslagen durch den Austritt von gefährlichen chemischen und biologischen Stoffen sowie radioaktiver Strahlung; LÜKEX = Länderübergreifende Krisen-Exercice.

  18. 18.

    Vgl. „Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG)“ – Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz vom 25.03.1997 (BGBl. IS. 726), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. IS. 2350).

  19. 19.

    Vgl. 80. Sitzung des AK V Sitzung vom 11./12. Mai 2011 in Münster, hier Tagesordnungspunkt 3: „Folgerungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen aus den Ereignissen in Fukushima“.

  20. 20.

    Siehe hierzu Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 16.06.2011: „Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich eröffnet das Nationale Cyber-Abwehrzentrum“.

  21. 21.

    Mit den Fragen nach der Sicherung des auf Freiwilligkeit bestehenden Hilfeleistungssystems in Deutschland beschäftigt sich auch ein Forschungsvorhaben, mit dem der AK V im Frühjahr 2011 den Bund beauftragt hat; siehe TOP 9 der 80. Sitzung des AK V Sitzung vom 11.112. Mai 2011 in Münster.

  22. 22.

    Siehe hierzu Bestimmungen des Artikels 91 a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

  23. 23.

    Siehe hierzu beispielsweise die Einrichtung der verschiedenen Arbeitsausschüsse der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern in den ersten Jahrzehnten nach Gründung der Schutzkommission; die Schutzkommission war seit 1951 zunächst als „Kommission zum Schutzes der Zivilbevölkerung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)“ angesiedelt.

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Geier, W. (2013). Bevölkerungsschutz, Politik und Wissenschaft analytisch-zeitgeschichtliche Aspekte bei der Betrachtung eines Stiefkindes der Innenpolitik. In: Lange, HJ., Endreß, C., Wendekamm, M. (eds) Versicherheitlichung des Bevölkerungsschutzes. Studien zur Inneren Sicherheit, vol 15. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-02200-6_2

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