Zusammenfassung
Wenn wir festgestellt haben, daß eine Krankheit oder Krankheitsgruppe unter den Angehörigen eines Berufes mit besonderer Häufigkeit vorkommt, daß sie also im weitesten Sinne des Wortes eine „Berufskrankheit“ ist, so hat diese Feststellung großen heuristischen Wert. Sie muß uns veranlassen, nachzuforschen, wodurch diese Krankheit zu einer „Berufskrankheit“ der betreffenden Arbeitergruppe geworden ist. Daß dies bei der Mannigfaltigkeit der einander durchkreuzenden Einflüsse eine keineswegs immer leichte Aufgabe ist, ist S. 20 dargelegt worden, und eben der Umstand, daß die Schwierigkeit hier so groß ist, daß in manchen Berufen (Steinarbeiter, keramische Industrie) gerade neuerdings wieder Zweifel aufgetaucht sind, welche Rolle die einzelnen Faktoren beim Zustandekommen der Erkrankungen spielen, muß uns veranlassen, von diesem weitesten Begriff der Berufskrankheit auszugehen. Aber in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird es doch gelingen, festzustellen, ob und inwieweit diese auffallende Häufigkeit durch die Berufsausübung veranlaßt wird, welche Erkrankungen dem Berufe unmittelbar (nicht auf dem Wege über Auslese oder soziale Verhältnisse) ihre Entstehung verdanken. Alle solche Erkrankungen, die unter den Angehörigen eines bestimmten Berufes infolge der Berufsausübung häufiger auftreten als unter der übrigen Bevölkerung bezeichnen wir als Berufskrankheiten im engeren Sinne; darin liegt schon, daß der Begriff der Berufskrankheit nicht identisch ist mit dem Begriff einer im Einzelfall durch den Beruf erworbenen Krankheit.
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Teleky, L. (1926). Begriff, Diagnose, rechtliche Stellung der Berufskrankheiten. Verhütung gewerblicher Gesundheitsschädigungen. In: Gottstein, A., et al. Handbuch der Soƶialen Hygiene und Gesundheitsfürsorge. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92485-9_2
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