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Begriff, Diagnose, rechtliche Stellung der Berufskrankheiten. Verhütung gewerblicher Gesundheitsschädigungen

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Handbuch der Soƶialen Hygiene und Gesundheitsfürsorge

Zusammenfassung

Wenn wir festgestellt haben, daß eine Krankheit oder Krankheitsgruppe unter den Angehörigen eines Berufes mit besonderer Häufigkeit vorkommt, daß sie also im weitesten Sinne des Wortes eine „Berufskrankheit“ ist, so hat diese Feststellung großen heuristischen Wert. Sie muß uns veranlassen, nachzuforschen, wodurch diese Krankheit zu einer „Berufskrankheit“ der betreffenden Arbeitergruppe geworden ist. Daß dies bei der Mannigfaltigkeit der einander durchkreuzenden Einflüsse eine keineswegs immer leichte Aufgabe ist, ist S. 20 dargelegt worden, und eben der Umstand, daß die Schwierigkeit hier so groß ist, daß in manchen Berufen (Steinarbeiter, keramische Industrie) gerade neuerdings wieder Zweifel aufgetaucht sind, welche Rolle die einzelnen Faktoren beim Zustandekommen der Erkrankungen spielen, muß uns veranlassen, von diesem weitesten Begriff der Berufskrankheit auszugehen. Aber in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird es doch gelingen, festzustellen, ob und inwieweit diese auffallende Häufigkeit durch die Berufsausübung veranlaßt wird, welche Erkrankungen dem Berufe unmittelbar (nicht auf dem Wege über Auslese oder soziale Verhältnisse) ihre Entstehung verdanken. Alle solche Erkrankungen, die unter den Angehörigen eines bestimmten Berufes infolge der Berufsausübung häufiger auftreten als unter der übrigen Bevölkerung bezeichnen wir als Berufskrankheiten im engeren Sinne; darin liegt schon, daß der Begriff der Berufskrankheit nicht identisch ist mit dem Begriff einer im Einzelfall durch den Beruf erworbenen Krankheit.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1926 Julius Springer in Berlin

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Teleky, L. (1926). Begriff, Diagnose, rechtliche Stellung der Berufskrankheiten. Verhütung gewerblicher Gesundheitsschädigungen. In: Gottstein, A., et al. Handbuch der Soƶialen Hygiene und Gesundheitsfürsorge. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92485-9_2

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