Zusammenfassung
Politische Systeme lassen sich unter funktionaler wie struktureller Perspektive analysieren, d.h., sie haben bestimmte Aufgaben, und zur Erfüllung dieser Aufgaben sind strukturelle Arrangements notwendig, die dem System Gestalt verleihen.1 Die zentrale Funktion politischer Systeme besteht in der Produktion politischer, d.h. kollektiv bindender Entscheidungen (Easton 1979, Parsons 1969b). Grundvoraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe ist die Rekrutierung politischen Personals. Im Verlauf des politischen Prozesses müssen dann Entscheidungen formuliert, durchgeführt und kontrolliert werden. Die Teilfunktionen Politikformulierung, -implementation und -kontrolle stehen daher im Mittelpunkt der Funktionserfüllung, und die Strukturen, die zur Bewältigung dieser Aufgaben dienen, bilden den als Regierungssystem bezeichneten Kernbereich politischer Systeme. Regierungssysteme umfassen somit diejenigen kollektiven Akteure, denen in konstitutionellen politischen Systemen durch die jeweiligen Verfassungen die formalen Handlungskompetenzen zur Erfüllung der drei genannten Herrschaftsfunktionen zugewiesen werden.
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Niedermayer, O. (1996). Das intermediäre System. In: Politisches System. Berichte der Kommission für die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Bundesländern e.V. (KSPW), vol 3. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95841-9_3
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