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Die „Auslagerung“ öffentlicher Aufgaben zwischen gemeinem Nutzen und privatem Gewinn

Am Beispiel der Einsetzung von Sanierungsträgern

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Rechtsformen der Verflechtung von Staat und Wirtschaft

Part of the book series: Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie ((JRR,volume 8))

Zusammenfassung

„Auslagerung“ und „Privatisierung“ öffentlicher Aufgaben bilden Stich- und Schlagworte einer politischen und wissenschaftlichen Diskussion,1 in der die Aufgabenexpansion, die Bürokratisierungstendenzen und die Fiskalkrise des modernen Sozial- und Verwaltungsstaats kritisch auf- und angegriffen werden, wobei die Verfechter und Interessenten marktwirtschaftlicher Positionen in solcher „Auslagerung“ und „Privatisierung“ Schritte dazu sehen, den in das Kraut geschossenen Staatssektor zurückzuschneiden und den „Markt“ wieder in den Sattel zu setzen,2 und auch diejenigen, die eine ausgreifende Funktion des Staates zur Sicherung der gesellschaftlichen Produktions- und Reproduktionsbedingungen betonen, in Formen „ausgelagerter“ und „privatisierter“ Aufgaben Wahrnehmung Voraussetzungen dafür erblicken, die Leistungserbringung durch Organisationsvarianten außerhalb der traditionellen Kompetenzenzüge und Dienstwege öffentlicher Verwaltung flexibler und durch die Einbeziehung privatunternehmerischer Handlungsressourcen und von Marktelementen insgesamt unbürokratischer, kostenbewußter und effektiver zu gestalten. Dabei zeigt sich, daß die Konjunktur, die die „Auslagerung“ und „Privatisierung“ öffentlicher Aufgaben als Themen der politischen und wissenschaftlichen Diskussion haben, eng dem Aufmerksamkeits- und Dringlichkeitszyklus folgt, in dem die Fiskalkrise des in der sich öffnenden Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen gefangenen „Steuerstaats“ sichtbar wird und durchschlägt.3 Hatte diese Diskussion ihren ersten Aufschwung im Kielwasser der Haushaltskrise von 1975,4 so strebt sie gegenwärtig vor dem Hintergrund sich zuspitzender Staatsverschuldung und der Notwendigkeit neuer Arbeitspolitikprogramme bei leeren öffentlichen Kassen einem neuen Höhepunkt zu.

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Anmerkungen

  1. Zur wissenschaftlichen Diskussion vgl. insbesondere die in der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften geführten Beratungen, s. hierzu F. Wagener (Hrsg.), Verselbständigung von Verwaltungsträgern, Bonn 1976, sowie F. Wagener (Hrsg.), Regierbarkeit? Dezentralisation? Entstaatlichung?, Bonn 1976; für eine materialreiche Auseinandersetzung vgl. H. Tofaute, Die Übertragung öffentlicher Leistungen und Funktionen auf Private (Privatisierung), Heft 5 der ÖTV-Reihe „Zur Privatisierung öffendicher Dienstleistungen“, Stuttgart 1977.

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  2. Kritisch (mit Nachweisen) vgl. H. Tofaute, 1977, S. 16 ff., ferner W. Däubler, Privatisierung — Speerspitze der Gegenreform?, in: R.-R. Grauhan, R. Hickel (Hrsg.), Krise des Steuerstaates?, Leviathan Sonderheft 1/1978, S. 173 ff.

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  3. Vgl. R. Grauhan, R. Hickel, Krise des Steuerstaats?, in: dies. (Hrsg.), Krise des Steuerstaats, Opladen 1978 (Leviathan Sonderheft 1/1978), S. 6 ff.

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  4. Vgl. hierzu das die weitere Diskussion wesentlich anstoßende Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zur Lage und Entwicklung der Staatsfinanzen in der Bundesrepublik Deutschland, in: Bulletin der Bundesregierung, Nr. 103 v. 16.8.1975, S. 1001 ff. Zu der sich hieran anschließenden Diskussion vgl. H. Tofaute, 1977, S. 16 ff.

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  5. Vgl. W. Rüfner, Formen öffentlicher Verwaltung im Bereich der Wirtschaft, Berlin 1967, mit zahlreichen historischen Beispielen und Belegen.

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  6. Vgl. G. Lenhardt, C. Offe, Staatstheorie und Sozialpolitik, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 19/1977, S. 118 ff., s. auch H. Wollmann, Implementationsforschung — eine Chance für kritische Verwaltungsforschung?, in: ders. (Hrsg.), Politik im Dickicht der Bürokratie, Leviathan, Sonderheft 3/1979, Opladen 1980, S. 27.

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  7. F. Ossenbühl, Die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben durch Private, Veröffentlichung der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer, Band 29, 1970, S. 150.

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  8. Zur Unterscheidung „formaler“ und „materieller“ Auslagerung bzw. Privatisierung vgl. etwa Beirat beim Bundesfinanzministerium, 1975, S. 10071, H. Siedentopf, Privatisierung öffentlicher Aufgaben — Begriff und Formen, in: G. R. Baum u.a., Privatisierung — Gewinn für wen?, Bonn 1980, S. 70 ff.

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  9. Zur Unterscheidung von drei Grundtypen der Versorgung: „öffentliche Versorgung“, „Marktversorgung“, „Selbstversorgung“ vgl. F. X. Kaufmann, Soziale Dienste und öffentliche Verwaltung, in: SPD-Forum „Bürger und Verwaltung“ im Oktober 1979 in Köln, Bonn 1980, S. 92 ff.

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  10. Zu der verstärkt einsetzenden (selbst)kritischen Diskussion innerhalb der alternativen Bewegung zur möglichen „Funktionalisierung“ gesellschaftlicher Selbsthilfe durch den Staat vgl. Ch. Neusüβ, Der freie Bürger gegen den Sozialstaat — Sozialstaatskritik von rechts und der Alternativbewegung, in: Prokla, Nr. 39, ferner etwa G. Becker, Entprofessionalisierung und Laisierung sozialer Dienste — richtungsweisende Perspektive oder Rückzug?, in: WSI-Mitteilungen, 1979, S. 526 ff.

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  11. Zur Orientierung an der Frage, mit welchen Managementformen und-techniken eine komplexe Aufgabe wie Stadterneuerung zu lösen sei, vgl. G. Kappius, Die Organisation der Stadtsanierung, in: Der Städtetag, 1974, S. 127 ff. und 193 ff.

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  12. Vgl. Wissenschaftlichen Beirat beim Finanzministerium, 1975, S. 1008.

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  13. Vgl. R. Wahl, Die bürokratischen Kosten des Rechts-und Sozialstaats, in: Die Verwaltung, 1980, S. 273 ff., vor allem mit Bezug auf „Reibungsverluste“ des Gesetzesvollzugs durch bürokratische Eigeninteressen und Handlungsroutinen.

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  14. Zur „Tauschförmigkeit“ solcher auf Anreiz und zugleich Kontrolle angelegter Regelungen vgl. G. Winter, Tausch förmiges Recht, zum Beispiel Wohnungssubvention und Abwasserabgabe, in: Kritische Justiz, 1978, S. 254 ff.

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  15. Die Untersuchung wurde als Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) zwischen 1976 und 1978 vom Institut für Stadtforschung Berlin (IfS) in Zusammenarbeit mit der Freien Planungsgruppe Berlin (FPB) durchgeführt, vgl. E. v. Einem, T. Birlem, E. Scharmer, H. Wollmann: Analyse und Einschätzung der Beauftragung/Nichtbeauftragung von Sanierungsträgern, Schriftenreihe des BMBau, Band 02,017, Bonn 1978. Für eine Kurzfassung der Ergebnisse vgl. auch Einem, Birlem, Scharmer, Woltmann: Lohnt der Einsatz eines Sanierungsträgers?, in: Der Städtetag, 1979, S. 654 f. Für eine detaillierte methodische Diskussion dieser Studie vgl. G.M. Hellstern, H. Wollmann, Zur Leistungsfähigkeit von Fallstudien — am Beispiel einer Sanierungsuntersuchung, in: P. Kevenhörster, H. Wollmann (Hrsg.), Kommunalpolitische Praxis und lokale Politikforschung, Berlin 1978, S. 349 ff. Im Zusammenhang mit dem Projekt vgl. zuletzt auch G. M. Hellstern, H. Wollmann: Methoden-und Nutzungsprobleme von empirischer Sozialforschung im Interessenfeld von Auftragsforschung — ein Fallbericht, Diskussionspapier für die Sektion Methoden innerhalb des Soziologentages 1980 in Bremen.

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  16. Der historische Exkurs lehnt sich an einen (von einem der Autoren, H. Wollmann, verfaßten) Teil der Studie v. Einem u.a. an, vgl. v. Einem u. a. 1978, S.16 ff.

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  17. Vgl. R. Mayntz, Die Entwicklung des analytischen Paradigmas der Implementationsforschung, in: dies. (Hrsg.), Implementation politischer Programme, Königstein 1980, S. 1 ff., H. Wollmann, 1980, S. 9 ff. Für den methodischen und konzeptionellen Zusammenhang dieses Ansatzes mit (prozessorientierter) Evaluierungsforschung (Wirkungsforschung) vgl. G.M. Hellstern, H. Wollmann (Hrsg.), Handbuch zur Evaluierungsforschung, 2 Bände, Opladen 1982 (im Erscheinen).

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  18. Vgl. hierzu auch C. S. Duggar, The Relation of Local Government Structure to Urban Renewal (1961), wieder abgedruckt in: J. Bellush, M. Hausknecht (Hrsg.), Urban Renewal. People, Politics, and Planing, New York 1967, S. 180. Vgl. auch C. Kappius, 1974, S. 127, sowie v. Einem u.a., 1978, S. 15 f.

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  19. Vgl. H. Hämmerlein, Die verwaltete Wohnungspolitik, Baden-Baden 1968, S. 53.

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  20. Zur Auseinandersetzung um Konzept und Instrumente einer „gesteuerten“ Wohnungsbaupolitik innerhalb der Rahmenbedingungen einer „marktwirtschaftlichen Ordnung“ vgl. U. Blumenroth, 100 Jahre deutsche Wohnungspolitik, in: Deutsche Bau-und Bodenbank AG (Hrsg.), 50 Jahre im Dienste der Bau-und Wohnungswirtschaft, o.O., o. J. (1973), S. 256 ff. Zu den Ansätzen einer staatlichen Wohnungspolitik vor dem 1. Weltkrieg vgl. auch C.J. Fuchs, Wohnungsnachfrage und Wohnungswesen, in: L. Elster u.a. (Hrsg.), Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 4. Aufl., Erg.Bd., Jena 1929, S. 1118 ff.

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  21. Vgl. W. Rüfner, Formen öffentlicher Verwaltung im Bereich der Wirtschaft, Berlin 1967, S. 173.

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  22. Einzelheiten bei C.J. Fuchs, 1929, S. 1133 ff.

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  23. H. Simon, Aufgaben und Stellung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, in: Beiträge zu den Grundlagen eines Wohnungswirtschaftsgesetzes, Schriftenreihe BMBau, Hamburg 1967, S. 5.

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  24. Für Zahlenangaben vgl. etwa Simon, 1967, S. 10 f.

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  25. Vgl. Simon, 1967, S. 13 f. Hierzu auch J. Brecht, Grundlagen und Bedeutung der großen Wohnungsunternehmen, in: Beiträge zur Theorie und Praxis des Wohnungsbaues, Festschrift für Arnold Knoblauch, Bonn 1959, S. 116 ff.

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  26. Zu diesen Grundregeln „gemeinnützigen Verhaltens“ vgl. A. Flender, Aufgaben und Stellung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, in: Beiträge zu den Grundlagen eines Wohnungswirtschaftsgesetzes, Schriftenreihe BMBau, Hamburg 1967, S. 49 ff. Vgl. hierzu auch H. Hämmerlein, 1968, S. 53 f.

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  27. Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen (Hrsg.), Wohnungswirtschaftliches Jahrbuch 1970/73, Hamburg 1973, S. 160, 345.

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  28. Vgl. H. Bellinger, Die Stellung der Heimstätten und Organe der staadichen Wohnungspolitik, in: Beiträge zu den Grundlagen eines Wohnungswirtschaftsgesetzes, Schriftenreihe BMBau, Hamburg 1967, S. 311 ff.

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  29. Vgl. H. Bellinger, 1967, S. 320ff. Inzwischen wurde — über die Heimstätten hinaus —eine ganze Reihe verschiedenartiger Unternehmen als „Organe der staatlichen Wohnungspolitik“ anerkannt. Unter der weit gefaßten Funktion, „Kleinwohnungsbau“ finanziell und wirtschaftlich zu fördern, wurden als „Organe“ mittlerweile Finanzierungsinstitute (wie Landeskreditanstalten, Beamtenheimstätten, aber auch Bauvereinsbanken), Treuhandstellen für Wohnungsunternehmen usw. anerkannt. Für eine Liste der 55 (!) als „Organe“ anerkannten Gesellschaften bzw. Organisationen vgl. H. Bellinger, 1967, S. 3 58 ff.

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  30. Vgl. W. Nowak, Das „Gemeinnützige Unternehmen“ als Instrument der Wohnungspolitik, Berlin 1973, S. 25.

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  31. Vgl. H. Wollmann, Das Städtebauförderungsgesetz als Instrument staadicher Intervention — wo und für wen?, in: Leviathan, 1974, S. 206 ff.

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  32. R. Flotho (Geschäftsführer der NILEG), Heimstätten und Landesentwicklungsgesellschaften heute und morgen, in: Bundesvereinigung Deutscher Heimstätten (Hrsg.), Die Heimstätten und Landesentwicklungsgesellschaften 1974/1975, S. 7–8.

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  33. R. Flotho, 1975/75, S. 8.

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  34. H. Bellinger, 1967, S. 318.

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  35. Zu dieser Interpretation vgl. H. W. Schwender, Die Aufgaben der Organe der staatlichen Wohnungspolitik, in: Bundesbaublatt, 1975, S. 356 f.

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  36. Aus der u.a. im „Gemeinnützigen Wohnungswesen“ geführten umfangreichen Diskussion vgl. etwa H. Roosch, Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft in der Bewährung, in: Gemeinnütziges Wohnungswesen, 1968, S. 357 ff. Vgl. insbesondere auch die auf den Verbandstagen des Verbandes Rheinischer Wohnungsunternehmen seit 1966 geführte intensive Diskussion zur Stadtsanierung, etwa Verbandstag 1966, Stadterneuerung — eine Aufgabe auch für die gemeinnützige Wohnungsunternehmen, Düsseldorf 1966.

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  37. Zum unternehmerischen Konzept von Städtebauträgerunternehmen vgl. insbesondere W. Vormbrock, Städtebauträgerunternehmer als Partner der Gemeinden, in: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung (Hrsg.), Stadtumbau. Aufgaben — Instrumente — Verfahren, Jahrestagung Düsseldorf 1975, S. 39ff.; auch H. Kampffmeyer, Neuorientierung der Gesetzgebung. Wir brauchen ein Städtebau-Finanzierungs-System, ebda., S. 7 ff. Für eine verhältnismäßig frühe wohnungswirtschaftliche Perspektive zur Sanierung als unternehmerischer Aufgabe vgl. H. Hämmerlein, „Sanierungsunternehmen“ — ein neuer Unternehmenstyp, in: Der langfristige Kredit, 1965, S. 531 ff.

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  38. Vgl. H. W. Schwender, 1975, S. 355 f.

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  39. Vgl. Lange, in: Städtebauförderung und Städtebaufinanzierung aus der Sicht der Gemeinden und Kreise, Kleine Schriften des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung, Heft 28, Köln 1970, S. 27.

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  40. Vgl. Privatinitiative im Städtebau — Modellfall Leverkusen, Kleine Schriften des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung, Heft 21, Köln 1970; vgl. auch: Der Fall Leverkusen, in: Bundesbaublatt, 1969, S. 486.

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  41. Vgl. die Übersicht bei A, I. Foerster, Wirtschaftsförderungsgesellschaften in der Bundesrepublik, in: Eberstein (Hrsg.), Handbuch der regionalen Wirtschaftsförderung, VIA, S. 11.

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  42. Für eine Übersicht der (ab 1949) in Espelkamp, (ab 1956) in Sennestadt, (ab 1960) in Wulfen, (ab 1960) in Hochdahl und (ab 1962) in Meckenheim-Merl tätig gewordenen Entwicklungsgesellschaften mbH, insbesondere für ihre Gesellschafterzusammensetzung vgl. L. Hartz, Kosten und Finanzierung neuer Städte in Nordrhein-Westfalen, Münster 1966, S. 17 ff. Von diesen Entwicklungsgesellschaften mbH ist vor allem die Entwicklungsgesellschaft Wulfen mbH von Interesse, weil an ihrer Gründung — neben dem Landkreis Recklinghausen, dem Amt Hervest-Dorsten, später der Gemeinde Wulfen und der Landesbank Westfalen — auch die Steinkohlenwerke Matthias Stinnes AG mit 50 % des Stammkapitals sich beteiligte. Für die Wulfen GmbH vgl. auch E. Auras, Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Städtebau, dargestellt an der Tätigkeit der Entwicklungsgesellschaft Wulfen mbH, in: Planung Neue Stadt Wulfen, 2. Sonderheft, Stuttgart o.J., S. 9 ff.

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  43. Vgl. H. Iden, Träger städtebaulicher Maßnahmen, in: Institut für Städtebau und Wohnungswesen, München (Hrsg.), Städtebauförderungsgesetz, Stadterneuerung und Stadtentwicklung, Arbeitsblätter 1/1971, S. 171.

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  44. Vgl. hierzu auch die im gesetzgeberischen Vorfeld des StBauFG geführte Diskussion über die mögliche Funktion von Sanierungsträgern als flexibles Finanzierungsinstrument. Vgl. hierzu: Ein Forumgespräch. Welttag des Städtebaus 1969, Kleine Schriften des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung, Heft 24, Köln 1970, passim sowie Städtebauförderung und Städtebaufinanzierung aus der Sicht der Gemeinden und Kreise, Kleine Schriften des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung, Heft 28, Köln 1970. Für ähnliche Überlegungen zur Schaffung eines Finanzierungsinstrumentes für integrierte Infrastrukturinvestitionen vgl. L. Späth, Studie zur Gründung einer Landesentwicklungsbank in Baden-Württemberg, in: Finanzierung von Infrastruktur und Städtebau, Schriftenreihe der NEUEN HEIMAT in Bayern und Baden-Württemberg, Heft 8, 1971.

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  45. Vgl. W. Dannebom, Sanierung in einer Großstadt — dargestellt am Beispiel der Stadt Dortmund, in: Stadt-und Dorferneuerung in der Praxis, Essen 1967, S. 47; ferner H. Küppers, Der Sanierungsträger nach dem Städtebauförderungsgesetz, in: Deutsche Wohnungswirtschaft, 1971,5. 321.

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  46. Vgl. Gockel, Erkenntnisse und Folgerungen aus der bisherigen Stadt-und Dorferneuerung in Nordrhein-Westfalen, in: Stadt-und Dorferneuerung in der Praxis, Essen 1967, S. 26.

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  47. Vgl. Senat von Berlin, 7. Bericht über die Stadterneuerung in Berlin, 1970, S. 2: „Im Grunde spricht alles dafür, den von Berlin eingesetzten Sanierungsträgern im Interesse einer Bewahrung und Ausschöpfung der dort vorhandenen unternehmerischen Initiativen auch nach Beendigung des eigendichen Sanierungsgeschehens die von ihnen erworbenen und sanierten Grundstücke zu belassen, soweit eine Privatisierung nicht gewünscht wird.“

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  48. Vgl. H. Küppers, 1971, S. 321.

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  49. Vgl. etwa H. Breiäenstein, Durchführung der städtebaulichen Sanierung durch einen Sanierungsträger, dargestellt am Beispiel Kempten, in: BMBau (Hrsg.), Stadt-und Dorferneuerung, Bonn 1970, Bd. II, S. 230 ff.

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  50. Vgl. E. Laux, Sanierungsgesellschaften, in: Bauamt und Gemeindebau, 1962, S. 459, auch E. Laux, H. Lichtenberg. Organisation und Durchfuhrung, WIBERA Düsseldorf 1963, S. 20 ff. Für einen ähnlichen Vorschlag vgl. E. Bucher, Städtebauliche Aufgaben der Wohnungsunternehmen, in: Bundesbaublatt, 1969, S. 490.

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  51. BT Drs. V/3505.

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  52. BT Drs. V/3505, S. 58.

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  53. Vgl. Krumsiek (Deutscher Städtetag), Gemeinsame Erklärung der Kommunalen Spitzenverbände zu den Fragen der Stadt-und Dorferneuerung, in: BMBau (Hrsg.), Stadt-und Dorferneuerung, Bd. 1, Bonn 1970, S. 23.

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  54. BT Drs. 1/1970, S. 42.

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  55. Vgl. BT Drs. 1/1970, S. 38.

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  56. Vgl. Senat von Berlin, 7. Bericht über die Stadterneuerung in Berlin, 1970, S. 2, ferner 8. Bericht über die Stadterneuerung in Berlin, 1971, S. 3: „Bei den Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und im Bundesrat sind die Berliner Erfahrungen und Auffassungen in starkem Maße berücksichtigt worden. Das Berliner Modell einer Sanierungsträgerschaft hat in § 35, I, 1 des Gesetzes seinen Niederschlag gefunden. Damit ist die Kontinuität der Berliner Sanierungsdurchführung im Prinzip gewährleistet.“

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  57. BT Drs. VI/510, S. 42.

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  58. Abg. Erpenbeck (CDU/CSU), Sten.Ber. BT 127, S.v. 16.6.1971, S. 7395.

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  59. Vgl. MPr Dr. H. Kohl (CDU), Sten.Ber. BT 348 S.v. 13.12.1970, S. 26: „Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusehen, welche in der Bundesrepublik beheimateten Wohnungsbaugesellschaften am Ende dieser Entwicklung wirklich die ganz große Verbreiterung ihrer Basis erfahren werden.“

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  60. Lenz, in: Städtebauförderung und Städtebaufinanzierung aus der Sicht der Gemeinden und Kreise, Kleine Schriften des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, Heft 28, Köln 1970, S. 31.

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  61. Die Konsequenz dieser rechtlichen Gleichstellung betonte Schwender bereits 1972: „Grundsatz des Gesetzes ist danach, daß der Sanierungsträger — gleichgültig ob er als Treuhänder oder auf eigene Rechnung tätig ist — ein Grundeigentum, das er zur Durchführung der Sanierung erworben hat, auf die Dauer nicht behalten darf. Darin liegt eine beachtliche Einschränkung des Interesses, als Träger im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Sanierungsmaßnahmen zu übernehmen. Denn wenn der Träger Grundstücke kaufen und ohne eigenen Gewinn wieder veräußern muß, dann fragt man, welches Interesse er daran haben kann, dies auf eigene Rechnung zu tun.“ H. W. Schwender, Der Sanierungs-und Entwicklungsträger nach dem Städtebauförderungsgesetz, in: Bundesbaublatt 1972, S. 229.

    Google Scholar 

  62. Prognos, Erfahrungen der Gemeindeverwaltungen mit dem Vollzug des Städtebauförderungsgesetzes bei der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, Bd. 1-4, Basel 1977, S. B 115 ff.

    Google Scholar 

  63. Prognos 1977, S. 118.

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  64. Vgl. v. Einem u.a. 1978.

    Google Scholar 

  65. Vgl. § 41 Abs. 3 Nr. 1 StBauFG, Nr. 4.1 und Nr. 30 StBauFVwV.

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  66. Vgl. v. Einem u.a. 1978, S. 67 ff.

    Google Scholar 

  67. Vgl. v. Einem u.a. 1978, S. 73.

    Google Scholar 

  68. Vgl. zum Investitionsverhalten in Stadterneuerungsgebieten: Eberhard v. Einem, Reinhard Hoppe, Peter Luther, Torsten Birlem, Eckart Scharmer, Kommunale Stadterneuerungspolitik und Investitionsverhalten privater Eigentümer in Stadterneuerungsgebieten, Verv. MS, Berlin 1980.

    Google Scholar 

  69. Vgl. E. v. Einem u.a. 1978, S. 87 f. Als Beispiel sei auf die Schwierigkeiten der Berliner Verwaltung verwiesen, Sanierungsgebäude häufiger als in der Anfangsphase zu modernisieren, statt abzureißen. Diese Konzeptänderung stieß auf erheblichen Widerstand bei den beauftragten Unternehmerträgern.

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  70. Vgl. v. Einem u.a. 1978, S. 89ff.

    Google Scholar 

  71. Vgl. v. Einem u.a. 1978, S. 103.

    Google Scholar 

  72. Vgl. F. Wagener, Typen der verselbständigten Erfüllung öffentlicher Aufgaben, in: ders. 1976, S. 31,40.

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  73. Vgl. E. Witte, Innovationsfähige Organisation, ZfO 1973, S. 17 ff.

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Scharmer, E., Wollmann, H. (1982). Die „Auslagerung“ öffentlicher Aufgaben zwischen gemeinem Nutzen und privatem Gewinn. In: Gessner, V., Winter, G. (eds) Rechtsformen der Verflechtung von Staat und Wirtschaft. Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie, vol 8. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83661-8_17

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