Zusammenfassung
Wohl kaum ein Urteil ist in jüngerer Vergangenheit in der Recycling- und Entsorgungsbranche mit so viel Spannung erwartet worden wie das des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 zur Sammlung von Altpapier bei Privathaushalten durch private Entsorgungsunternehmen. Dabei war sich die Entsorgungswirtschaft insbesondere vor dem Hintergrund einer Flut von zu ihren Gunsten ergangenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte sowie Verwaltungsgerichtshöfe gewiss, dass auch das höchste deutsche Verwaltungsgericht die entsorgungswirtschaftsfreundliche Linie der unteren Instanzen fortsetzen würde. Das Gegenteil ist eingetreten. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes haben zugunsten der Kommunen geurteilt.
Das Urteil hat durchaus unterschiedliche Resonanz erfahren: Während es von kommunaler Seite begrüßt worden ist, steht die private Entsorgungswirtschaft ihm kritisch gegenüber. Die Frage ist, ob mit ihm der Schlusspunkt der Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit von Sammlungen am Privathaushalt erreicht ist.
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Hurst, M. Altpapiersammlung – Endstation Bundesverwaltungsgericht . NuR 32, 180–186 (2010). https://doi.org/10.1007/s10357-010-1829-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-010-1829-5