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Part of the book series: Phaenomenologica ((PHAE))

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Zusammenfassung

Die fundierenden Akte der kategorialen Wahrnehmung sind, wie wir sahen, diejenigen der sinnlichen Anschauung; unter ihnen kommt der sinnlichen Wahrnehmung eine Sonderstellung zu, denn sie ist der Grundmodus der sinnlichen Anschauung,1 worauf alle anderen verweisen, und woraus sie ihren eigenen Sinn schöpfen. Es scheint also, daß wir bei der logischen Untersuchung der logischen Sinnhaftigkeit auf das Problem der sinnlichen Sinnhaf-tigkeit zurückgeworfen sind. In der Tat bildet für Husserl die konstitutive Theorie der sinnlichen Wahrnehmung die unentbehrliche Vorstufe für jede logische Problematik.

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Literature

  1. Der Unterschied zwischen Anschauung und Wahrnehmung wird in Ideen I folgendermaßen festgelegt: „Empirische Anschauung, speziell Erfahrung, ist Bewußtsein von einem individuellen Gegenstand und als anschauendes, bringt sie ihn zur Gegebenheit,’ als Wahrnehmung zu originärer Gegebenheit” (S. 15). Was also die Wahrnehmung auszeichnet, ist das ursprüngliche Gegebensein der Sache selbst im Modus der leibhaften Gegenwart. Damit unterscheidet sich die Wahrnehmung von der Wiedererinnerung, der Erwartung, der Phantasie, usw. Für diese Akte kann man aber zwischen der bloß oder leer meinen Intention (z.B. eine vage Wiedererinnerung, die leere Antezipation von einem unbestimmten Etwas) und einer erfüllten Intention (z.B. eine klare Wiedererinnerung, die antizipierende Ausmalung eines künftigen Ereignisses, usw.) unterscheiden. Da sie erfüllte Intentionen sind, die die Gegenstände zur Gegebenheit bringen, nennt Husserl sie Anschauungen. Aber die Gegenstände „selbst” kommen nicht zur Gegebenheit in leibhafter Präsenz, sondern sozusagen nur im Bilde: sie werden nicht „gegenwärtig,” sondern „vergegenwärtigt.” Die Priorität der „gegenwärtigenden” oder selbstgebenden Wahrnehmung über die anderen Anschauungen wird in einem „Satz” der „Phänomenologie der universalen Bewußtseinsgenesis” ausgedrückt, wonach „Bewußtsein vom Modus der Selbstgebung für jede Art von Gegenständlichkeiten allen anderen auf sie bezogenen Bewußtseinsweisen als genetisch sekundären vorangeht” (FTL, S. 185 f.)

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  2. Vgl. Ideen I, S. 36 und oben S. 105.

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  3. FTL, §§ 73–81, S. 162–179.

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  4. Vgl. FTL, S. 167.

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  5. Vgl. Derrida, Einleitung zu VOrigine de la Géométrie, S. 74 ff und M. Merleau-Ponty „Sur la phénoménologie du langage” in Problèmes Actuels de la Phénoménologie.

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  6. Was in Frage kommt, ist zunächst nicht die Identität des Gegenstandes, sondern des Urteils als eines Sinnes. Und darüber hinaus nicht die sachhaltige, sondern die formale Identität des Sinnes. Zum Urteil als Sinn vgl. FTL, § 48, S. 117 f. Man könnte sagen, daß der Sinn in dieser Hinsicht wiederum wie in den LU als „Aktmaterie” des Urteilsaktes, aber nicht noetisch als „Aktmaterie” des Meinens, sondern noematisch als das im Urteil Gemeinte verstanden wird.

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  7. Vgl. FTL, Einleitung, S. 8.

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  8. Vgl. FTL, S. 71 f.

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  9. Der erste Kontrastbegriff zu „Idealem” ist also nicht „Reelles,” sondern „Reales.” Der Begriff „Reelles” bezeichnet, wie wir sahen, die Seinsweise der hyle-tischen und noetischen Mannigfaltigkeiten als immanenter Gegebenheiten des Erlebnisstroms; gegenüber diesem subjektiven, reell-immanent-Sein im Erlebnisstrom sind sowohl das Reale als auch das Ideale transzendente Gegenständlichkeiten.

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  10. Vgl. FTL, S. 104. Dazu auch HUS. XI: „Gäbe es keine Wiedererinnerung..., so wäre für das Ich nur die jeweilige wahrnehmungsmäßig konstituierte Gegenständlichkeit da, in ihrem gegenwärtigen zeitlichen Werden. Aber im vollen Sinne gäbe es eigenlich gar keinen Gegenstand für das Ich, es fehlte ihm ja das Bewußtsein von einem in mannigfaltigen möglichen Erfassungen Erfaßbaren, von einem Seienden, auf das man immer wieder zurückkommen und (das man) als dasselbe erkennen und weiter das man als einen frei verfügbaren Besitz zu eigen haben kann. Somit fehlte völlig die Vorstellung von einem Etwas, das an sich ist, gegenüber den möglichen bewußtmachenden Betrachtungen: mit einem Worte eben ein Gegenstand” (S. 326). „Jetzt gilt es nur, klarzusein, daß das in der Wahrnehmung selbst und allein sich konstituierende Eine, wie es vor Wiedererinnerung und aller aktiven Erkenntnis sich in sich in reiner Passivität konstituiert, noch kein,Gegenstand’ ist.,Gegenstand’ ist Korrelat der Erkenntnis, welche Erkenntnis ursprünglich in synthetischer Identifizierung liegt, und die Wiedererinnerung voraussetzt” (S. 327).

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  11. Um die Unabhängigkeit der gegenständlichen Identität gegenüber den faktischen Akten oder Potentialitäten zu betonen, spricht Husserl von,numerischer Identität’ des idealen Gegenstandes: „Es ist eine ursprüngliche Evidenz, daß in wiederholten Akten, gleichen oder ähnlichen, gebildete Urteile, Schlüsse usw. nicht bloß gleiche und ähnliche, sondern numerisch identisch dieselben Urteile, Schlüsse usw. sind” (S. 138).

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  12. S. oben, S. 137.

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  13. Wir sollten uns nicht über die Naivität dieser Charakterisierung verwundern. Der Ansatz der Phänomenologie liegt nämlich in einer Beschreibung des naiv-natürlichen Bewußtseins, wobei sich ein gegensätzliches Resultat ergeben wird: i.) Die naiven Vorstellungen werden in ihrem (relativen) guten Recht dargestellt; man kann sagen, daß die naiven Begriffe der Immanenz und der Transzendenz unanfechtbar sind, insofern sie das unmittelbare Wesen der Bewußtseinsarten ausdrücken. Die Begriffe der Philosophie holen hier bloß das unmittelbar Bewußte ein: so bezeichnet dieses „von außen herkommen” zutreffend das Vorgegebensein in der Form der Räumlichkeit, die die Form des Aus-einander-seins ist; Immanenz bezeichnet ihrerseits auch mit gutem Recht den idealen Charakter des aktiv Erzeugten, d.h. seine Seinsweise als „Idee” in dem sie erzeugenden Bewußtsein und somit ihre „Raumlosig-keit.” 2.) Insofern aber in dieses naive Bewußtsein und in die naive Selbstauslegung des Bewußtseins Ideen eindringen, die ihre Herkunft nicht im naiven Bewußtsein selbst haben, sondern in wissenschaftlichen Konstruktionen oder metaphysischen Interpretationen, ist das Geschäft der Philosophie, diese fremden Konstruktionen abzubauen, um das naive Bewußtsein in seiner Reinheit wieder zu entdecken. Dieses naive Bewußtsein ist in einem gewissen Sinne unüberholbar, es stellt den letzten „Boden” jedes Verstehens dar. Insofern aber dieser letzte „Boden” im naiven Bewußtsein selbst ein Bereich der Athematizität, der Verborgenheit darstellt, welches erst der Philosoph zu thematisieren und zu enthüllen vermag, insofern geht das philosophische Wissen „weiter” als das naive Bewußtsein.

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  14. In Ideen I operiert Husserl ausdrücklich mit dem Begriffspaar Eidos und Faktisch, wobei der ideale Charakter des Eidos anerkannt wird, um die Wesensanschauung (da inbegriffen die formalisierende Wesensanschauung, also die kategoriale Anschauung) zu erklären. „Faktisch” aber kennzeichnet in Ideen I nicht primär die Bewußtseins weisen, sondern die individuellen Erfahrungsgegenstände. Faktisch und Reales decken sich also auch in Ideen I.

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  15. „Schon im rezeptiven Erfassen und Explizieren fanden aktive Schritte statt: in einer aktiven Zuwendung wurde zunächst das Substrat S in seiner ungeschiedenen Einheit erfaßt, zum Thema gemacht, und dann in der explikativen Synthesis aktiv erfaßt seine Bestimmung p. Soweit ging die Leistung der Ichaktivität. Darüber hinaus stellt sich passiv die explikative Deckung ein zwischen dem noch im Griff behaltenen Substrat S und seiner Bestimmung p, und damit erfuhr der thematische Substratgegenstand S in dieser passiven Modifikation seine Sinnesbereicherung. Wenn der Übergang von S zu p in dieser Weise stattgefunden hat, erwächst nun das Interesse höherer Stufe an dem Substratgegenstand auf dem Grunde des tätigen Betrachtens... als Interesse,... das S in seiner Sinnesbereicherung, festzuhalten.... Wir gehen auf das S zurück, identifizieren es also mit sich selbst, was aber nur heißt, daß es im Rückgang,wieder’ als S dasteht” (EU, S. 243). „Eine aktive Intention geht darauf, das, was zuvor bloß passive Deckung war, zu erfassen, also im aktiven Übergang zu p das dem S Zuwachsende ursprünglich tätig zu erzeugen” (S. 244).

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  16. Der Begriff der Aktivität versteht sich zunächst aus dem Begriff des Aktes. Als Akt wird jede Zuwendung des aufmerkenden Ich auf einen Reiz, der auf ihn eindrängt, verstanden. Dabei braucht der Akt als diese Zuwendung nicht aktuell vollzogen zu werden; auch die Pontentialitäten sind Akte, und der Begriff der Aktivität erstreckt sich somit auch auf sie (Ideen I, S. 206). Husserl spricht von einer „eigentlich so zu nennenden Aktivität,” die „Spontanei-tät” heißt (Ideen II, S. 12). Es muß also eine „uneigentliche Aktivität” geben. In einem „uneigentlichen Sinne” sind nun die Akte der sinnlichen Anschauungen (Wahrnehmung, Phantasie, usw.) als Aktivitäten zu bezeichnen, insofern sie eben Akte sind, die in der Aktualität des Bewußtlebens vollzogen werden oder werden können. Diese sind keine spontane Akte, wie diese in Ideen I bestimmt sind. Husserl behauptet nämlich dort im § 23, daß „dem sinnlich gebenden, dem erfahrenen Bewußtsein Spontaneität außerwesentlich ist: der individuelle Gegenstand kann.erscheinen,’ auffassungsmäßig bewußt sein, aber ohne eine spontane,Betätigung’,an’ ihm” (S. 51). Im § 122 spricht er wiederum von der freien Spontaneität und Aktivität als Merkmal der artikulierten, mehrgliedrigen Synthesen (d.h. der kategorialen Synthesen). (Die Freiheit der kategorialen Synthese besteht in ihrer Nichtgebundenheit an die empirischen, faktischen Gegebenheiten, in denen sie jedoch „fundiert” sind). Passivität ist auch ein Relationsbegriff: sie ist jeweils die fundierende Stufe der Aktivität. Die „pure” Passivität ist selbst als die „unterste Stufe” (EU, S. 83) oder die „unterste Form” der Aktivität (Ideen II, S. 213) anzusehen. Diese ist die Passivität vor der aktiven Zuwendung, also die Affektion im Bereich der passio im eigentlichen Sinne. Wie es in EU erläutert wird, ist sie der „Zug,” den der Reiz auf das Ich ausübt, das Aufdrängen auf das Ich, also das Phänomen des Auffallens, und auf Seite des Ich die Bereitschaft, angezogen zu werden, affiziert zu werden, wobei in dieser Disponibilität des Ich, affiziert zu werden, wie auch im Aufdrängen des Reizes, eine unterste Form der Aktivität liegt, die Husserl „Tendenz” nennt. (Vgl. EU, § 17, S. 79 ff.). Dazu kommt noch die relative Passivität der schlichten und der explikativen Erfassungsakten; diese Synthesen erfolgen ohne aktives Zutun des Ich durch unmittelbare Verschmelzung oder „passive Deckung” des Gegebenen bzw. der Teilintentionen (Vgl. EU, S. 117 f.) Das ist die Passivität des Vorgegebenseins der „realen Gegenstände” in der Erfahrung. Das alles macht den Gesamtbegriff der „primären Passivität” aus, wohingegen sich der Begriff der „sekundären Passivität” bestimmen läßt (Ideen II, §5, S. 17 f.): damit ist die „verworrene Zuständlichkeit,” in die jeder spontane Akt nach seinem Vollzug übergeht, gemeint. Dies ist die Passivität der Habitualitäten und der Retention im allgemeinen {Ideen II, S. 19). Die Passivität ist weiter als eine Sphäre der Athematizität (ebd.) bestimmt. Denn der Gegenstand als solcher ist Thema eines setzenden Aktes.

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  17. Vgl. Ideen II, S. 12.

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  18. Vgl. z.B. EU, S. 75.

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  19. „Nur wenn wir vom schlichten urteilenden Tun auf Grund der Erfahrung (in welchem wir die kategorialen Gebilde gewinnen) synthetisch dazu übergehen, das Erfahren selbst und dessen Leistungen zum Urteilsthema zu machen, können wir ursprünglich davon wissen, daß dieses Erfahren (einstimmig verlaufend) schon,vor’ dem Denken und dessen kategorialen Gebilden den Seinsinn der Natur,implizite’ in sich trägt als denselben, den das Denken expliziert” (FTL, S. 105).

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  20. Dieser Vorzug der Realität vor der Idealität bringt es mit sich, daß das Ideale erst zu voller Identität und Transzendenz gelangen kann, wenn es sich in dokumentarischer Form erhält, also wenn es sich in Sprache und Schrift niederschlägt. Wie jeder Kulturgegenstand, sagt Husserl, verdanken die kategorialen Gebilde ihr objektives Dasein ihrer dokumentarischen Form (FTL, S. 30), nur so können sie in der objektiven Dauer und in der objektiven Welt einer Kulturgemeinschaft wiedergefunden werden und nur so sind sie einer intersubjektiven Identifikation fähig. Zwar behauptet Husserl auch: „Jede Art Irrealität... hat Weisen möglicher Anteilhabe an der Realität. Aber das ändert nichts an der prinzipiellen Sonderung zwischen Realem und Irrealem” (FTL, S. 138). Es gilt aber auch umgekehrt, daß die prinzipielle Sonderung zwischen Realem und Idealem auch nichts an der Anteilhabe des Idealen an der Realität ändert, und auch nichts an der Tatsache, daß die Anteilhabe an der Realität eine absolut notwendige ist. Husserl meint damit eben die Eingliederung aller idealen Konstruktionen in die konkrete Lebenswelt als letzten und absoluten Seinsboden.

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  21. Vgl. FTL, S. 164.

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  22. Zum Begriff „Einsichtig” vgl. Ideen I, § 137, S. 336 f. Zum Problem der Unendlichkeit in der Konstitution der idealen Identität vgl. A. de Muralt, L’Idée de la Phénoménologie, S. 206 ff.

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  23. Es ist zu beachten, daß in Ideen I von Ideen als apriorischen Regeln für die Erfahrung eines Gegenstandes als eines Dinges die Rede ist. In FTL ist die Rede von Idee in Bezug auf die ideale Identität des Urteilsgebildes (einerseits der formal-onto-logischen Kategorien des Etwas überhaupt, andererseits der Urteilsformen der apo-phantischen Logik).

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  24. Vgl. zu diesem Problem A. Muralt, L’Idée de la Phénoménologie (Paris: Presses Universitaires de France, 1958), S. 206 ff. Muralt hat dieses Problem sehr treffend dargestellt: „Husserl cherche dès lors à resoudre ce problème: comment thématiser en une notion finie un mouvement infini, qui dans son infinité même reste essentiellement potentiel, ou en d’autres termes, comment l’idée peut-elle être une notion finie si elle est en réalité infinie?” (S. 209).

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  25. Es sind eigentlich zwei Fragen, die wir bezüglich der Einschränkung der Wahrheitsbegriffe beantworten müßten: I.) Warum schränkt Husserl die Bedeutung des dritten und des vierten Wahrheitsbegriffes der LU ein? — Die Antwort ist: in FTL geht es ausschließlich um Urteile, die für die formale Logik von Belang sind. Diese sind aber lediglich (so scheint es zumindest) die prädikativen Urteile und ihre Korrelate, also die Setzungen der freien Denkspontaneität und ihre kategorialen Gebilde. 2.) Warum beschränkt sich Husserl auf den dritten und den vierten Wahrheitsbegriff? — Die Antwort hängt von einer Einsicht ab, die wir noch darstellen werden, nämlich daß die Logik von einem kritischen Interesse getragen wird, dem wir es verdanken, daß wir thematisieren können, was sonst in unserer Ausrichtung auf die Gegenstände, worüber wir im Leben denken und sprechen, athematisch bleibt: einerseits die Urteile selbst, in denen unsere Erfahrungen und Gedanken über die Gegenstände zu Wort kommen, als Meinungen, und andererseits das, was in diesen Urteilen als solches gemeint wird, also die Sachverhalte als objektive Urteilsgebilde. In ihrer kritischen Einstellung prüft nun die Logik die Wahrheit des Urteils und die Wahrheit dieser logischen Konstruktionen. Dadurch wird die so geprüfte Wahrheit eine im Urteil oder im Gegenstand selbst explizit gesetzte Wahrheit, d.h. eine, die sich auf das ausdrückliche Bewußtsein der Adäquation zur Sache selbst, bzw. auf das Bewußtsein des Gegenstandes als eines wahrhaft seienden stützt. Wir können also sagen: die logische Wahrheit gehört zum Noema des Urteils selbst. Die zwei ersten Wahrheitsbegriffe der LU bringen dagegen jene Wahrheit zum Ausdruck, die selbst nicht Thema in der wahren Setzung ist.

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  26. Vgl. FTL § 44b, S. 108 ff.

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  27. Das Geurteilte als solches, nicht das Beurteilte. Vgl. Ideen J, S. 233.

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  28. Vgl. FTL, S. 69.

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  29. Vgl. HUS. XI, § 23, S. 101 ff.

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  30. Vgl. oben S. 113 f.

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  31. „An sich” bedeutet hier: i.) Das Gegenteil von „Für uns.” Nicht jedes Urteil ist für uns entschieden — was nun erst in einer aktuellen Evidenz geschehen kann -, obwohl „an sich” schon entschieden sein muß. (Das freilich aufgrund einer logischen „Grundüberzeugung”! Das bedeutet, daß dieses „An sich” am Ende doch auch ein „Für uns,” „für uns als Logiker” ist). 2.) Das ideal-transzendente Sein des wahren Urteils im Gegenzug zur faktischen Evidenz, in der dieses Urteil als ein wahres konstituiert wird.

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  32. Vgl. Anmerkung Husserls dazu auf S. 177 von FTL.

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  33. Die Gesetze der formalen Logik „schließen in sich sozusagen bloß negative Bedingungen möglicher Wahrheit.... Diese Einsicht zwingt zu der Frage danach, was über die formalen Bedingungen möglicher Wahrheit hinaus noch hinzukommen muß, soll eine Erkenntnistätigkeit ihr Ziel erreichen. Diese weiteren Bedingungen liegen auf der subjektiven Seite und betreffen die subjektiven Charaktere der Einsichtigkeit, der Evidenz und die subjektiven Bedingungen ihrer Erzielung” (EU, S. 8). „Die phänomenologische Aufklärung der Genesis des Urteilens... macht es erst sichtbar, was hinzukommen muß über die Erfüllung der formal logischen Bedingungen möglicher Evidenz hinaus, damit das Urteilen als eine Tätigkeit, die ihrem Wesen nach auf Erkenntnis, auf Evidenz gerichtet ist, wirklich dieses sein Ziel erreichen Rann. Für sie hat die Frage nach der evidenten Gegebenheit der Gegenstände des Urteilens, der Denkinhalte, als der Voraussetzung jeglicher Urteilsevidenz, sowohl der des geradehin Urteilenden als auch der auf die Formgesetzlichkeiten dieses Urteilens bezüglichen Evidenzen des Logikers selbst, den Vorrang. Gegenständliche Evidenz ist die ursprünglichere, weil die Urteilsevidenz erst ermöglichende” (EU, S. 14). Dieses Motiv der Bedingungen möglicher Wahrheit in sachlicher Hinsicht zieht sich durch die ganze Einleitung von EU wie ein roter Faden. Es ist verbunden mit der Idee, daß die gegenständlichen Evidenzen der Erfahrung jene. Voraussetzungen ausmachen, die für die Urteilswahrheit sinnbildend sind. Weiterhin hat es mit der Bestimmung der Horizontstruktur der Erfahrung als einer gegenständlichen Umgebung zu tun. Natürlich wird in EU der echte Sinn der Voraussetzungen der Urteilsevidenzen und der Horizontintentionalität nicht verkannt. Das Form-Inhalt-Modell wirkt aber störend auf die Entfaltung der wesentlichen Gedanken. So im zentralen Paragraph der Einleitung (§ 9), der sich auf die §§ 89 und 90 von FTL stützt, und wo gezeigt werden soll, wie die Sinnhaftigkeit des prädikativen Urteils die Welt als Einheit der Erfahrung voraussetzt, wird der wichtigste Gedanke Husserls verschwiegen, so daß man am Ende nicht recht verstehen kann, warum die formale Sinnhaftigkeit des Urteils an die einheitliche Welterfahrung gebunden ist, und sich mit einer trockenen Behauptung bescheiden muß. Vgl. unten S. 185 ff.

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  34. „Man beachte z.B. das ungeheure Reich der okkasionellen Urteile, die doch ihre intersubjektive Wahrheit und Falschheit haben. Sie beruht offenbar darauf, daß das ganze tägliche Leben des Einzelnen und der Gemeinschaft auf eine typische Gleichartigkeit der Situationen bezogen ist, derart, daß jeder, der in der Situation eintritt, als normaler Mensch eo ipso die ihr zugehörigen und allgemeinsamen Situationshorizonte hat” (FTL, S. 177).

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  35. Nota bene: des einzelnen Erfahrungsgegenstandes, auf den es ausschließlich in dem situationsgebundenen Leben ankommt, und der noch nicht Gegenstand im eigentlichen Sinne ist.

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  36. Vgl. oben S. 114 ff.

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  37. Davon ist noch nicht die Rede im Kapitel über die logischen Idealisierung in FTL. Erst im darauffolgenden Kapitel wird die Welt als Erfahrungshorizont in ihrer grundlegenden Rolle für die logischen Gebilde herausgestellt. Darauf gehen wir im nächsten Abschnitt ein. Vorerst greifen wir auf andere Texte zurück, um die volle Bedeutung der „Horizontintentionalität” klarzumachen.

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  38. Vgl. oben S. 67 f.

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  39. Es ist die assoziative Motivation, die bestimmt, was jeweils aktualisiert wird, und was im „Bewußtseinshof von Potentialitäten” bleiben muß, und diese Motivation ist schließlich kontigent, obwohl sie natürlich strukturelle Gesetzmäßigkeiten aufweist.

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  40. L. Landgrebe hat diese Bedeutung der Horizontintentionalität stark hervorgehoben. So lehnt er Heideggers Deutung der Husserlschen Intentionalität als ein „Verhalten zu (gegenständlichen) Seienden” ab, aufgrund des Horizontbegriffes (insbesondere des Zeithorizontbegriffes) in seinem transzendentalen Sinn. So lesen wir: „Es ist jedoch klar, daß diese Auffassung der Intentionalität höchstens dem üblichen psychologischen Begriff von Intentionalität gerecht wird, nicht aber demjenigen Husserls. Denn gerade wenn Intentionalität als Leistung verstanden ist und ihre tiefste Schicht als Zeitigung, Zeitbildung, dann kann sie keineswegs bloß Verhalten zu schon vorgegebenen Seienden bedeuten, sondern dann muß ihre Leistung Selbstbildung der Zeit, Bildung der Möglichkeit sein, sich überhaupt Seiendes begegnen zu lassen. Verhalten zum Seienden ist im Sinne Husserls bloß eine bestimmte Schicht der Intentionalität, nämlich diejenige der Aktintentionalität, der einzelnen Akte, in denen wir, wie etwa in der sinnlichen Wahrnehmung, uns rezeptiv erfassend verhalten, oder wie im prädikativen Urteilen, spontan tätig” (L. Landgrebe, Der Weg der Phänomenologie, S. 31 f. Vgl. auch S. 41–45).

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  41. Vgl. EU, S. 156.

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  42. Daß die genetische Analyse eine eidetische Methode erfordert, wird in den CM und in HUS. XI ausdrücklich behauptet und begründet. S. oben S. n f. Vgl. HUS. XI, S. 336 f. und CM, S. 103 f.

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  43. Vgl. EU, S. 124 f. und S. 243 f. — Unter „Urteilsstruktur” verstehen wir nicht nur die syntaktischen Formen, sondern auch die Gewißheitsmodalitäten und darüber hinaus die kategoriale Identität des Urteilssinns und die Wahrheit bzw. Falschheit an sich des (sinnvollen) Urteils. Die beiden letzten Strukturen fallen unter die logischen Prinzipien der Identität, des Widerspruchs und des ausgeschlossenen Dritten. In FTL gilt es zu zeigen, daß das prädikative Urteil auch diesen idealen Strukturen nach auf die Erfahrung angewiesen ist. In EU zeigt Husserl, wie das prädikative Urteil seiner syntaktischen Formen und den Modalitäten nach auf der Erfahrung fundiert ist.

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  44. Husserl selbst macht uns auf diese Abweichung in einer Anmerkung zum letztzitierten Satz aufmerksam, und zwar in einer Weise, die verdient, auch zitiert zu werden, weil sie auch eine Erweiterung des Begriffes des Kategorialen auf die Erfahrung vermuten läßt: „In meinen Logischen Untersuchungen wurde der Begriff des kategorialen zuerst eingeführt, ausschließlich in der Blikricchtung auf das Syntaktische im Urteil. Es wurde noch nicht geschieden: zwischen dem Syntaktischen überhaupt, das schon in der vorprädikativen Sphäre auftritt und übrigens auch seine Analoga im Gemüt hat, und dem Syntaktischen der spezifischen Urteilssphäre. (FTL, S. 188 Anm.).

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  45. S. oben S. 113 f. und 120.

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  46. „Urteil” bedeutet im weitesten Sinne für Husserl jede Setzung oder Glaube (Vgl. Ideen I, S. 259). Meistens aber bedeutet „Urteil” soviel wie „prädikatives Urteil.” Aber die Erfahrungsurteile, auf die die prädikativen Urteile zurückverweisen, sind keineswegs als prädikativ, etwa als erste Form des prädikativen Urteils anzusehen. Das würde Husserls Argumentation für die Priorität der Erfahrung gegenüber dem Urteil unverständlich machen.

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  47. Vgl. EU: „... also nicht in die Einheit bloß der faktischen Erfahrung, sondern auch aller phantasiemäßig möglicher Erfahrung” (S. 36).

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  48. „Es muß auch vor aller philosophischen Besinnung und Thematisierung von Welt schon eine Erfahrung von ihr geben, und sie ist für unser Bewußtsein, das schon durch das Wissen um die Vielheit möglicher Umwelten und um die Einheit des sie umschließenden Weltalls ausgezeichnet ist, nichts anderes als eben dieses Bewußtsein des möglichen,Undso weiter’ unserer Erfahrung, des möglichen grenzenlosen Fortgangs, der kein Fortgang ins gänzlich Ungewisse und Unbestimmte ist, sondern Fortgang in eine Unendlichkeit möglicher Gegebenheiten, in denen sich ein allgemeinster, für Welt überhaupt wesensnotwendiger Stil des Seins und korrelativ des Erfahrens durchhält. Sich von der Welt eine Vorstellung machen heißt daher,systematische Konstruktion der Unendlichkeit möglicher Erfahrungen’” (L. Landgrebe, „Welt als phänomenologisches Problem,” op. cit. S. 54).

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de Almeida, G.A. (1972). Die Idealität der Logischen Gegenständlichkeiten. In: Sinn und Inhalt in der Genetischen Phänomenologie E. Husserls. Phaenomenologica. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-017-6538-1_5

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