Zusammenfassung
Während in den ersten Jahrzehnten der Geltung des GWB und des EU-Kartellrechts das Verwaltungsverfahren von Kartellbehörden im Vordergrund stand, dominieren seit etwa 15 Jahren Bußgeldverfahren die kartellrechtliche Praxis. Die Kartellbehörden haben in diesem Bereich erhebliche Ressourcen aufgebaut und verfolgen mit großem Aufwand Hardcore-Kartelle. Die für Unternehmen verhängten Bußgelder erreichen inzwischen beeindruckende Höhen (für Unternehmen zum Teil im dreistelligen Millionenbereich, für gesamte Kartelle zum Teil schon über einer Milliarde Euro). Eine herausragende Rolle in der Kartellverfolgung spielen seit geraumer Zeit die von den Kartellbehörden implementierten Kronzeugenprogramme. Diese stellen denjenigen, der zuerst die Existenz eines Kartells mit allen Details offenlegt, ggf. vollständig von der Verhängung eines Bußgelds frei. Die Folge ist ein enormer Anstieg der Aufdeckungsquoten von Kartellen in den letzten Jahren.
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Kapp, T. (2014). Kartellbehördliche Sanktionen von Kartellverstößen. In: Kartellrecht in der Unternehmenspraxis. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3714-8_7
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