Zusammenfassung
Die Zusammenschlusskontrolle (auch Fusionskontrolle genannt) ist ein weiterer Kernbereich des Kartellrechts. Durch die Zusammenschlusskontrolle werden – im Gegensatz zum Marktverhalten von Unternehmen – Unternehmensstrukturveränderungen am Markt (insbesondere Fusionen, Unternehmenskäufe, Anteilserwerbe etc.) erfasst. Anhand der relevanten Umsatzschwellen ist zunächst zu prüfen, ob und in welchen Ländern anzumelden ist. Anschließend wird geprüft, ob ein Zusammenschlusstatbestand vorliegt. Die Zusammenschlusstatbestände werden vom Gesetz definiert und können in den betroffenen Ländern durchaus variieren (z. B. werden Minderheitsbeteiligungen derzeit von der EU-Fusionskontrolle nicht erfasst). Mit der 8. GWB-Novelle hat sich auch im deutschen Recht für die materielle Fusionskontrollprüfung der SIEC-Test (Significant Impediment to Effective Competition) durchgesetzt.
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Kapp, T. (2014). Fusionskontrolle. In: Kartellrecht in der Unternehmenspraxis. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3714-8_6
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