Zusammenfassung
Die bisherigen Kostenberechnungen bezogen sich lediglich auf die Energieumwandlung. Will man die Energiekosten beim Abnehmer oder in den Verbrauchsschwerpunkten ermitteln, so muß man auch den Aufwand für den Energietransport berücksichtigen. Wie die Abb. 11 zeigte, kann der Energietransport auf verschiedene Weise durchgeführt werden: Per Bahn, Schiff, auf der Straße, durch Rohrleitungen, über elektrische Freileitungen oder Kabel. Bei Bahn- und Schiffstransport errechnen sich die Kosten aus den nach Entfernungen gestaffelten Frachtsätzen pro t und km des zu befördernden Gutes. Beim Straßentransport mit fremden Fahrzeugen gilt grundsätzlich dasselbe, bei eigenem Fahrpark haben wir es mit festen Kosten in Abhängigkeit von den Aufwendungen für die Transportmittel selbst und mit beweglichen Kosten, abhängig von der Transportentfernung zu tun. Je nach Transportkapazität und Auslastung der verwendeten Fahrzeuge und deren Einsatzplänen lassen sich entsprechend den Darlegungen im 10. Abschnitt die Transportkosten pro t und km ausrechnen, so daß man bei nicht leitungsgebundenem Transport eines Energieträgers — es handelt sich hierbei um feste und flüssige Brennstoffe — dessen Kosten in gleicher Weise ermitteln kann, ob es sich um fremde oder eigene Transportmittel handelt.
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Musil, L. (1972). Die Kosten des Energietransportes. In: Allgemeine Energiewirtschaftslehre. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7981-9_4
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