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Die Relativitätstheorie im Streite der Schulen

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Relativitätstheorie und Erkenntnislehre

Part of the book series: Wissenschaft und Hypothese ((WH,volume 23))

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Zusammenfassung

Nachdem wir die Grundgedanken der Theorie, ihre er kenntnistheoretischen Grundlagen und Ergebnisse, von dem eingangs entwickelten Gesichtspunkt aus dargelegt haben, erübrigt noch die Aufgabe einer kurzen kritischen Auseinandersetzung mit den bisher unternommenen Versuchen, den philosophischen Gehalt der in der Relativitätstheorie enthaltenen Ideen zu bestimmen bzw. sie einem philosophischen System einzugliedern. Wir beschränken uns dabei auf das Grundsätzliche, da ja die Diskussion von Einzelheiten dort in der Regel unfruchtbar ist, wo die Übereinstimmung in den Grundanschauungen fehlt.

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Referenzen

  1. Natorp, „Logische Grundlagen“ im Schlußkapitel. E. Sellien, „Die erkenntnistheoretische Bedeutung der Relativitätstheorie“, Berh’n 1919 (Ergänzungsheft Nr. 48 der „Kantstudien“). I. Schneider, „Das Raum-Zeit-Problem bei Kant und Einstein“. Berlin 1921, Springer. E. Cassirer, „Zur Einsteinschen Relativitätstheorie*’. Berlin 1921, Cassirer.

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  2. H. Reichenbach, „Relativitätstheorie und Erkenntnis a priori.“ Berlin 1920, Springer.

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  3. Vgl oben Kap. II, § 5.

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  4. „Raum“ bedeutet hier natürlich soviel wie Bezugssystem.

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  5. H. Weyl nennt darum das Koordinatensystem außerordentlich treffend „das letzte Residuum der Ich-Vernichtung“. Wir haben eingangs von der aufgegebenen Welt gefordert, daß sie von allen denkenden Subjekten als die gleiche gedacht wird. Bei den Naturgesetzen ist das durch ihre Kovarianz direkt durchgeführt. Aber es gilt auch für die Angaben, die sich auf ein bestimmtes Koordinatensystem beziehen, insofern es ja prinzipiell jedem Subjekt möglich ist, sich dieses System zu wählen, oder, wenn er die Beziehungen seines eigenen Systems zu diesem anderen kennt, das für sein System Gültige aus den Angaben in bezug auf das andere herzuleiten.

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  6. Für diese Auffassung hat sich bekanntlich auch Helmholtz erklärt, allerdings von ganz anderen Voraussetzungen aus.

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  7. „Allgemeine Erkenntnislehre“. Berlin 1918, Springer. S. 208 ff. „Kantstudien“, Bd. XXVI, Heft 1–2, S. 96ff.

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  8. Diese Aufzählung beansprucht natürlich nicht Vollständigkeit. Wahrscheinlich gehört auch der Erhaltungssatz hierher.

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  9. A. a. O. S. 119.

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  10. „Die Stellung der Relativitätstheorie in der geistigen Entwicklung der Menschheit.“ Dresden 1921. S. 66.

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  11. Zeitschr. für pos. Phil. II, 1914, S. 40.

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  12. Das Problem der Geschichtswissenschaft gehört natürlich nicht hierher. Ich will aber doch bemerken, daß ich in dieser Bezogenheit auf das Einzelne nicht den wesentlichen Charakter oder gar einen wesentlichen Vorzug der historischen Wissenschaften sehen kann, vielmehr glaube, daß auch sie bestrebt zu sein haben, auf dem Wege soziologischer Betrachtung zur Gesetzeserkenntnis vorzudringen.

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  13. Ich wähle die Formulierung absichtlich allgemeiner, als es der bloßen kausalen Abhängigkeit entsprechen würde. Denn wenn es auch für die Möglichkeit der Naturerkenntnis ausreichend wäre, wenn es nur Gesetze der kausalen Abfolge gäbe und wir daher nur das Bestehen solcher Gesetze a priori erwarten können, so ist die Welt doch höchstwahrscheinlich nicht so eingerichtet, daß für das Nebeneinander gar keine Gesetze bestehen. Was wir bis heute an derartigen Gesetzen kennen, ließe sich allerdings als Folge der kausalen Abhängigkeiten deuten, sofern diese Gleichgewichtszustände herbeiführen, die durch bestimmte Beziehungen gleichzeitiger Zustandsmerkmale gekennzeichnet sind, aber es müßte nicht allgemein so sein. Mit dem Hinweis auf die gleiche Beschaffenheit aller Elektronen sagte Einstein einmal, es sei eine seiner tiefsten wissenschaftlichen Überzeugungen, daß es auch solche Gesetze des Nebeneinander geben müßte.

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  14. Die von Raymund Schmidt in den Annalen der Philosophie II, 3 befolgte Methode, überall dort Fiktionen zu wittern, wo man die Partikel „als ob“ anwenden kann, ist doch etwas zu primitiv. Was soll man dazu sagen, wenn der fiktionalistische Charakter der allgemeinen Theorie durch die Formulierung begründet wird: „Die Naturgesetze verhalten sich, als ob sie allgemein kovariant wären“, wo doch dieses Verhalten eine so sichere mathematische Tatsache ist (natürlich die Einsteinschen Gesetze vorausgesetzt, aber andere verhalten sich nicht einmal so, „als ob“), wie daß sich 2 × 2 so verhält, „als ob“ das Produkt gleich 4 wäre.

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  15. Eine chaotische Welt, in der überhaupt keine Gesetze gelten würden, ist eine sinnlose Vorstellung, weil die Welt im Sinne der Physik nur so weit gedacht werden kann, als sie gesetzlich gedacht wird. Aber die Komplikation könnte so groß sein, daß keine Gesetze festzustellen wären. Dann gäbe es aber überhaupt keine Welt außer uns, und Organismen würden nicht existieren, da sie sich nicht anpassen könnten.

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  16. Reichenbach (a. a. O. S. 77) meint allerdings, daß auch das Kausalgesetz, nach meiner Auffassung der Kern der apriorischen Prinzipien der Physik, im weiteren Gang der Wissenschaft überwunden werden wird, ja er glaubt das schon in der Weylschen Elektrizitätstheorie geschehen, weil dort „Zeit- und Raumbestimmungen explizit in die Naturgesetze eingehen“. Nun ist zwar gar nicht der Inhalt des Kausalgesetzes die Trivialität, daß das Geschehen in einem Weltpunkt davon unabhängig ist, welche Koordinatenzahlen man ihm zuordnet, aber die Weylsche Theorie verstößt so wenig dagegen wie gegen das Kausalgesetz. Reichenbach ist wohl zu diesem Mißverständnis gekommen durch die öfters gebrauchte nicht sehr präzise Ausdrucks weise, daß nach dieser Theorie die Länge eines Maßstabes und die Gangart einer Uhr „von ihrer Vorgeschichte abhängt“; das bedeutet aber keineswegs eine Bergsonsche „wahre Dauer“, welche Wirkungen hervorbringt, sondern die Abhängigkeit dieser Größen von der Art der kongruenten Übertragung, die natürlich nur durch die physikalischen Größen (elektrische Potentiale), die auf dem Wege angetroffen werden, nicht durch irgendwelche Orts- und Zeitbestimmungen für sich charakterisiert sein kann.

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  17. Veröffentlicht in der Schweizerischen Medizinischen Wochenschrift 1920, Nr. 34.

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  18. Abgesehen davon, daß diese Absicht der Rettung der „Freiheit“ in die Grundlagenfragen der exakten Wissenschaften nicht hineinspielen darf, scheint mir auch mit einer solchen Freiheit im Reich des Lebens und der Tat nichts gewonnen. Doch ist hier nicht der Ort, das aufs neue zu begründen, was von Spinoza bis Schopenhauer oft genug begründet wurde.

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  19. Die Richtung des tatsächlichen Ablaufs des Geschehens ist uns durch unseren Bewußtseinsverlauf eindeutig gegeben. Nun hängt diese Bewußtseinstatsache zweifellos auch von Tatsachen der physischen Welt ab. Ich lasse hier die Möglichkeit offen, daß es in letzter Linie doch auch ein Gesetz der physischen Welt ist, welches, das organische Geschehen regulierend, eben diese uns unmittelbar bewußte Einsinnigkeit bedingt.

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  20. Am Schlusse des Buches „Space, Time and Gravitation“ und „Mind“ XXIX N. S. Nr. 114, 116.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Winternitz, J. (1923). Die Relativitätstheorie im Streite der Schulen. In: Relativitätstheorie und Erkenntnislehre. Wissenschaft und Hypothese, vol 23. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-15828-8_11

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