Zusammenfassung
Die Public Relations-Forschung hat es mit Öffentlichkeit als empirischem Gegenstand zu tun und ist deshalb epistemologisch auf einen theoretisch fundierten Öffentlichkeitsbegriff angewiesen. Ein einvernehmlich abgesicherter Öffentlichkeitsbegriff steht jedoch nicht zur Verfügung, denn Öffentlichkeit gehört zu den Phänomenen, die sich — indem sie politisch, gesellschaftlich und wissenschaftlich ausgesprochen heterogen konnotiert sind — einer konsensfähigen Begriffsbildung erfolgreich widersetzen.
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Literatur
vgl. hierzu den Literaturüberblick, den Szyszka (1993, 198ff) bietet.
Auf die problematische Vermengung der substantivierten Form des Adjektivs „öffentlich“ zur Kennzeichnung von Eigenschaft wie Personengruppe haben u.a. Westerbarkey (1991, 24); Merten/Westerbarkey (1994, 196) und Zerfall (1996, 196f) hingewiesen.
Ausgeblendet bleibt hier die Bedeutung von öffentlich als allgemein zugänglich, niemandem zugehörig (etwa im Sinne von „gemein“).
Dabei spielt es keine Rolle, ob die historische Epoche, die dabei als Projektionsfläche herangezogen wird, tatsächlich das Zeitalter der Aufklärung mit der damit einhergehenden Emanzipation des Bürgertums ist. Hannah Arendt (1996) etwa verlegt den Bezugspunkt für eine normative Öffentlichkeitsvorstellung in die Antike: Ihr gilt die Vorstellung der Polis als modellhafte Öffentlichkeit des Athener Bürgertums.
A Situational Theory to identify Publics“ (Grunig/Hunt 1984, 147) heißt es im Original. Signitzer wählte die Übersetzung „Situative Theorie der Teilöffentlichkeiten” (Signitzer 1992, 142ff.). Die Übersetzung von „publics“ mit „Teilöffentlichkeiten”, die sich inzwischen in deutschsprachigen Texten eingebürgert hat, ist jedoch irreführend. Zerfaß (1996, 197) schlägt deshalb die Übersetzung „Publikumsgruppen“ vor. Hier wird der Begriff Publikum bzw. Publika gewählt, da dieser m.E. anschlußfähig an die Theorietradition ist, auf die sich Grunig beruft: die Öffentlichkeitskonzeptionen von Blumer und Dewey.
Einschränkend ist allerdings zu bemerken, daß Gerhards die Diskussion anhand einer Analyse der entsprechenden Berichterstattung in Zeitungen und der Auswertung schriftlicher Selbstdarstellungen kollektiver Akteure untersucht hat. Demonstrationen etwa wurden in dieser Studie nicht berücksichtigt.
Zur weiteren Verdeutlichung der Unterschiede zwischen den Kommunikationsrollen führen Gerhards/Neidhardt die Arenen-Metapher ein: Zentrale Akteure, also Sprecher und Vermittler, agieren in der Arena, das Publikum nimmt Platz in der Galerie (1991). Eine Entsprechung zum Bild von Arena und Galerie findet sich bei Habermas, der die Stellung der Akteure innerhalb der Zivilgesellschaft zum entscheidenden Merkmal dafür macht, ob es sich um,,autochthone“ oder um „vermachtete” Öffentlichkeit handelt — die erste wird beherrscht von Akteuren an der Peripherie, die zweite von Akteuren im Zentrum (1997, 435–467). Damit allerdings erscheint bei Habermas im Unterschied zu Neidhardt wiederum das Publikum — nun als peripherer zivilgesellschaftlicher Akteur — als im Grunde einzig legitimer Öffentlichkeitsakteur.
Es kann in diesem Beitrag, der eine begriffliche Grundlegung von Öffentlichkeit zum Ziel hat, nicht darum gehen, den mindestens ebenso vielschichtigen Begriff der Kommunikation abzuhandeln. Deshalb soll an dieser Stelle der Hinweis genügen, daß der hier vertretene Kommunikationsbegriff dem sog. symbolischen Interaktionismus entlehnt ist.
Neidhardt hat den Gegenstandsbereich seiner Aussagen später selbst beschränkt, indem er sich explizit auf politische Öffentlichkeit bezieht (Neidhardt 1994c, 25). Auch dabei ist jedoch wichtig, zwischen einer themenspezifischen Öffentlichkeit und einer Funktion von Öffentlichkeit für das politische System zu unterscheiden.
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Raupp, J. (1999). Zwischen Akteur und System. In: Szyszka, P. (eds) Öffentlichkeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10931-0_8
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