Zusammenfassung
Berufsgefahren bei der Holzbearbeitung und -veredelung sind seit Beginn der Arbeiterschutzbewegung bekannt. Zuerst galt das Bemühen der beteiligten Kreise in erster Linie der Bekämpfung der Unfallgefahren, die bei den schnellaufenden Holzbearbeitungsmaschinen, insbesondere Kreissägen, Abrichtemaschinen, Fräsen, recht groß sind. Von den Gesundheitsgefahren war es zunächst fast ausschließlich die Gefährdung durch den beim maschinellen Sägen, Hobeln, Schleifen und Fräsen auftretenden, wenn auch mehr durch seine Masse als durch Form oder chemische Zusammensetzung schädlichen Staub, die Abhilfe verlangte und fand, daneben natürlich die Gefährdung durch bleihaltige Farben, die beim Anstrich von Fenstern, Türen, Zäunen und Maßstäben, seltener von Möbeln, Anwendung fanden und noch finden. Auch den nicht allein durch Staub beeinflußten Gesundheitsverhältnissen in den Goldleistenfabriken und Vergoldereien wurde von den Gewerbeaufsichtsbeamten bereits vor dem Kriege nachgegangen (vgl. Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten für 1913). Vereinzelt wurden weiter von den Gewerbeaufsichtsbeamten auch Gesundheitsschädigungen durch andere Stoffe bei der Holzbearbeitung und -ver-edelung beobachtet und durch fachärztliche Untersuchung der Erkrankten bestätigt, so z. B. bei der Verarbeitung von Buchsbaum und von verschiedenen ausländischen Hölzern, beim Durchtränken von Holz für Bahnschwellen, Telegraphenstangen u. dgl., bei der Verwendung einzelner Leimsorten und beim Polieren mit Schellack und vergälltem Spiritus.
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Wenzel, J. (1932). Die Beiz-, Lackier- und Polier-Verfahren für Holz, ihre Gesundheitsgefahren und deren Verhütung. In: Wenzel, J. (eds) Die Beiz-, Lackier- und Polierverfahren für Holz ihre Gesundheitsgefahren und deren Verhütung. Schriften aus dem Gesamtgebiet der Gewerbehygiene, vol 40. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34627-3_1
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