Zusammenfassung
Zwischen allen Bürgerrechten besteht ein Sachzusammenhang; eines ergibt das andere, keines kann nur für sich selbst bestehen. Auch die Gepflogenheit des in einer organisierten Gemeinschaft lebenden Menschen, sich mit anderen Gesellschaftsmitgliedern zu einer transindividuellen Gruppe zu verbinden, ist wie alle anderen Bürgerrechte ein Ausfluß des Rechts zur freien Entfaltung und Betätigung der Persönlichkeit. Eine solche Gruppenbildung oder Vereinigung kann vorübergehend oder auf Dauer bestimmt sein; sie kann lose sein und lediglich auf einem nicht formalisierten Einverständnis über die Existenzbedingungen der Gruppe beruhen oder sie kann als rationalisierte Normenordnung die Gruppenmitglieder mit Hinsicht auf den Gruppenzweck mit bestimmten Rechten ausstatten oder bestimmten Bedingungen und Beschränkungen unterwerfen, wie Prüfung der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, Zahlung von Beiträgen, Gewährung von Teilnahmerechten an der Bildung des Gruppenwillens. Ebenso mannigfaltig wie die Formen kann der Zweck der Gruppenbildung sein: die Vereinigung kann rein gesellschaftliche Zwecke verfolgen: — Schachspiel —, künstlerisch-kulturelle — die Förderung des Theaters —, wirtschaftliche — die Aufhebung eines Einfuhrzolls —, oder politische — die Einführung des Verhältniswahlrechts. Außer bei den Vereinigungen, die rein gesellschaftlichen Zielen nachleben — und sogar auch dann —, wird jede Art von Gruppenbildung gleichzeitig ein Ausdruck der alle Teilnehmer umfassenden kollektiven Meinungsfreiheit sein.
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Literatur
Eine eingehende Darstellung des Generalstreiks und seiner staatsrechtlichen Folgen findet sich bei Karl Loewenstein, Verfassungsleben in Großbritannien 1924–1932, Jahrbuch des öffentlichen Eechts, Band 20 (1932), S. 200ff.
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© 1967 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Loewenstein, K. (1967). Die Bürgerrechte IV: Die Vereinigungsfreiheit. In: Staatsrecht und Staatspraxis von Grossbritannien. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 2. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-22433-5_12
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