Zusammenfassung
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein in der ZPO besonders geregeltes Verfahren. Es ist im Gegensatz zur Klage
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einfacher, weil es formularmäßig durchgeführt werden kann
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schneller, weil es ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden kann und
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billiger in den Gerichtskosten; es entsteht nur eine halbe Verfahrensgebühr.
Das Mahnverfahren empfiehlt sich, wenn mit Einwendungen des Antragsgegners, z. B. daß die Forderung zu Unrecht geltend gemacht werde, nicht zu rechnen ist.
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© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Roeser, K. (1997). Das gerichtliche Mahnverfahren. In: Abschlußprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92190-1_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92190-1_4
Publisher Name: Gabler Verlag
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