Zusammenfassung
Wie bereits im verfahrensrechtlichen Teil beschrieben, sind im Urkundenverfahren zwei Teile zu unterscheiden, nämlich der Urkundenprozeß (Wechsel- oder Scheckprozeß) im engeren Sinne, der mit einem Vorbehaltsurteil abschließt, und das sich gegebenenfalls anschließende Nachverfahren, in dem nunmehr beide Parteien ihre Einwendungen erheben können und in dem alle Beweismittel zulässig sind. Beide Verfahrensabschnitte gelten gebührenrechtlich als besondere Angelegenheiten (§ 39 S. 1 BRAGO). Für jeden Verfahrensabschnitt ist also eine getrennte Kostenrechnung zu erstellen mit gesonderter Berechnung der Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Im Nachverfahren entsteht jedoch keine neue Prozeßgebühr, da die Prozeßgebühr des Urkundenprozesses hierauf angerechnet wird (§ 39 S. 2 BRAGO).
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Roeser, K. (1997). Die Gebühren im Urkundenverfahren (§ 39 BRAGO). In: Abschlußprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92190-1_23
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92190-1_23
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-89457-9
Online ISBN: 978-3-322-92190-1
eBook Packages: Springer Book Archive