Zusammenfassung
§ 3 HeizKV befasst sich speziell mit dem Anwendungsbereich dieser Verordnung auf das Wohnungseigentum. Für diesen besonders ausgestalteten Rechtsbereich ist geregelt, dass die Bestimmungen der Heizkostenverordnung unabhängig davon gelten, ob die Wohnungseigentümer abweichende Regelungen über die Verteilung der Kosten der Wärme- bzw. Warmwasserversorgung beschlossen oder vereinbart haben (§ 3 Satz 1 HeizKV). Der Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung auf die Wohnungseigentümergemeinschaft ist in § 1 Abs. 2 HeizKV insoweit vorgegeben, als dort die Wohnungseigentümergemeinschaft im Verhältnis zum jeweiligen Sondereigentümer dem Gebäudeeigentümer gleichgestellt ist (siehe Kapitel 1.2). Die Begriffe »Wohnungseigentum « und »Wohnungseigentümer« sind großzügig auszulegen, hierunter fallen auch das »Teileigentum« und der »Teileigentümer«.
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Noack, B., Westner, M. (2022). Anwendung der Heizkostenverordnung auf Wohnungseigentum. In: Heizkostenabrechnung leicht gemacht. Haufe, München. https://doi.org/10.34157/978-3-648-13643-0_4
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DOI: https://doi.org/10.34157/978-3-648-13643-0_4
Publisher Name: Haufe, München
Online ISBN: 978-3-648-13643-0
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