Zusammenfassung
Das bis zum 31.12.2017 geltende InvStG sah in § 16 InvStG a. F. eine Sonderregel für ausländische Spezial-Investmentvermögen vor. Danach galten für ausländische Spezial- Investmentvermögen grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften, allerdings mit einigen Erleichterungen insbesondere im Hinblick auf die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen. Allerdings hatte die ausländische Investmentgesellschaft – wenn der ausländische Spezial-Investmentfonds mindestens einen inländischen Anleger hatte – innerhalb einer viermonatigen Frist eine Bescheinigung eines zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträgers i. S. d. § 3 Steuerberatungsgesetz, einer behördlich anerkannten Wirtschaftsprüfungsstelle oder einer vergleichbaren Stelle vorzulegen, aus der hervorging, dass die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, § 16 S. 6 InvStG a. F. Für ausländische Publikums- Investmentfonds waren keine Sonderregeln vorgesehen.
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Köhler, B., Schober, F. (2022). Besonderheiten bei ausländischen Investmentfonds. In: Praxisleitfaden Investmentsteuerrecht. Schäffer-Poeschel, Stuttgart. https://doi.org/10.34156/9783791052106-335
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DOI: https://doi.org/10.34156/9783791052106-335
Publisher Name: Schäffer-Poeschel, Stuttgart
Online ISBN: 978-3-7910-5210-6
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