Zusammenfassung
Das Ergebnis dieser Betrachtungen über die Urteilsweisen der Wissenschaften und die in ihnen waltende Intentionalität wird uns dazu dienen, im strukturellen Verständnis der logischen Idee weiterzuschreiten. Wir erinnern uns daran, daß die Logik von ihrem Ursprung her Wissenschaftslehre sein wollte. Sie blickte also stets auf die vorangehenden Anfänge oder weit ausgeführten Entwürfe der Wissenschaften als ihr exemplarisches Feld hin und verstand Vernunft und Vernunftleistung nach dem, was in diesen Entwürfen zwar nicht in idealer Verwirklichung vorlag, aber in sich doch den idealen Zwecksinn der wissenschaftlichen Intentionalität bekundete. Danach wird es begreiflich, daß sich für die Logik die Urteilssphäre rein als solche absetzen und zunächst zu einem eigenen thematischen Feld werden mußte. Die Logik als Wissenschaftslehre konstituierte sich also von vornherein als eine Wissenschaft, die jener Kritik, die echte Wissenschaft schafft, dienen wollte.
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Literatur
Handexemplar Randbemerkung zum Schluß des § 46 Es müßte aber noch auf die indirekte Erkenntnis Rücksicht genommen werden !
Dies wäre die noetische Reflexion auf die die noematische Einheit konstituierenden noetischen Mannigfaltigkeiten. Vgl. dazu Ideen, S. 201–207.
Vgl. Ideen, S. 265. Ferner über das Verhältnis von Sinn und Noema, S. 185, 267–273.
Schon in den Logischen Untersuchungen kommt dieser allgemeine, auf alle intentionalen Sphären bezogene Begriff des Sinnes zum Durchbruch. Die „Denkpsychologie“ unserer Zeit hat ihn übernommen, leider ohne die tieferen intentionalen Analysen zu berücksichtigen, insbesondere auch die so viel weiterreichenden meiner Ideen (vgl. dort S. 256 f.).
Die Gemütsevidenz wurde zum erstenmal herausgestellt von F. Brentano; vgl. in seinem Vortrag Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis (neu herausgegeben von O. Kraus, Leipzig 1921) die Ausführungen über die „richtige und als richtig charakterisierte Liebe“ (S. 17). Anm. d. Hrsg.: Brentanos Schrift Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis liegt jetzt in der 4. Aufl. vor. Diese stimmt mit der gegenüber der 2. Aufl. von 1921 stark erweiterten 3. Aufl. überein (Hamburg 1955; Philos. Bibl. Bd. 55) — Die von Husserl erwähnten Ausführungen finden sich dort auf S. 23 f.
Seit dem S.-S. 1902 habe ich in eigenen Vorlesungen und Seminarübungen, aber auch im Zusammenhang logischer und ethischer Vorlesungen die Idee einer formalen Axiologie und Praktik systematisch auszugestalten versucht. Wohl alle in der Literatur seitdem auftretenden Ausführungen ähnlichen Sinnes, vor allem ganz unmittelbar Th. Lessings Wertaxiomatik gehen auf diese Vorlesungen und Seminarien zurück — wie erhebliche Abwandlungen die mitgeteilten Gedanken auch erfahren haben mögen. Anm. d. Hrsg.: Gemeint ist Theodor Lessing, Studien zur Wertaxiomatik. Untersuchungen über reine Ethik und reines Recht. (2. Aufl. Leipzig 1914).
Offenbar steht dahinter das primitive Grundgesetz der Analytik reiner Konsequenz: zwei Urteile (im weitesten Sinne), die aus einem einstimmigen Urteil als Konsequenzen folgen, sind verträglich in der Einheit eines Urteils — sie dürfen „multipliziert“ werden. „Multiplikation“ im „logischen Kalkül“ besagt nichts anderes als diese Operation der konjunktiven Verbindung in sich als widerspruchslos gedachter Urteile zu einem Urteil. Das zugehörige Operationsgesetz (iterierbaren Sinnes) als Grundgesetz besagt: apriori ist jedes Urteil (das „deutliche“, das in sich widerspruchslose) mit jedem anderen zu einem ebensolchen Urteil vereinbar. Gültigkeit von Urteilen heißt in der Konsequenzsphäre ihre Einstimmigkeit in sich, ihre deutliche Vollziehbarkeit, sc. als Möglichkeit, sich in einen solchen Vollzug hineindenken zu können.
Handexemplar material (sachhaltig) bestimmten Verbesserung für besonderen
Sie verwirklicht sie natürlich in dem Stufenbau, der ihnen sinngemäß jeweils zugehört, also in einer Stufenfolge ineinander fundierter Evidenzen, die in ihrer synthetischen Einheit eben die eine Evidenz der einen, so und so gebauten kategorialen Gegenständlichkeit ausmachen, die Einheit ihrer Selbsthabe aus Selbstverwirklichung.
Vgl. die Kritik der verkehrten Lotzeschen Problematik in der VI. Log. Unters. <Log. Unters. II. Bd./II. Teil>, S. 199f.
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Husserl, E. (1977). Apophantik Als Sinneslehre Und Wahrheitslogik. In: Janssen, P. (eds) Formale und Transzendentale Logik. Studienausgabe, vol 1. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-010-1080-1_7
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