Zusammenfassung
Eine Untersuchung der idealen Ordnungsgebilde wäre unvollständig ohne die Sicherung des erkenntnistheoretischen Rechts der bisherigen ontologischen Beschreibungen. Dazu bedarf es einer Klärung sowohl der Erkenntnisart, in der uns solche Gegenständlichkeiten gegeben werden, als auch ihrer angemessenen und unangemessenen Erscheinungsweisen. Auch bei dieser Untersuchung ist wieder von konkreten Beispielen auszugehen, etwa „Ein Friede soll gerecht sein. Es darf Parteien geben. Verbrechen sollen nicht verherrlicht (belohnt) werden“; dazu die idealen Seinsverhalte: „Der Friede ist gerecht“als gesollter, „Es gibt Parteien“als gedurfter, „Verbrechen werden verherrlicht (belohnt)“als nichtgesollter; ferner die konkreten Ideale des gerechten Friedens als Sollideal, des Parteiwesens als Darfideal und des verherrlichten (belohnten) Verbrechens als Gegenideal.
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© 1989 Kluwer Academic Publishers
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Spiegelberg, H. (1989). Zur Erkenntnislehre der idealen Ordnungsgebilde. In: Schuhmann, K. (eds) Sollen und Dürfen. Primary Sources in Phenomenology, vol 2. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-009-2384-3_7
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