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Behandlungsanspruch des schwerstgeschädigten oder gefährdeten Neugeborenen und des Ungeborenen aus ethischer Sicht

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Zusammenfassung

Für viele gibt es da überhaupt keine Probleme. Jeder hat das Recht auf Leben — und damit den Anspruch auf Behandlung — und da alle gleichberechtigt sind, gibt es auch keine unterschiedlichen Ansprüche, etwa einen geringeren Anspruch Schwerstgeschädigter Neugeborener. Auch das Ungeborene soll — wie viele sehr einfach fordern — rechtlich dem Geborenen völlig gleichstehen; in diesem Sinne läßt sich Öffentlichkeit mobilisieren. Als in den Vereinigten Staaten publik wurde, daß in vielen Kliniken üblicherweise keine Maßnahmen zur Lebenserhaltung Schwerstgeschädigter Neugeborener ergriffen wurden und daß auch Operationen oder Antibiotikatherapien unterblieben, die rein medizinisch geboten waren, gab es Aufruhr. Die „New York Times“ und die „Washington Post“ machten sich gleichzeitig zu Sprechern der amerikanischen Invalidenverbände, die gegen die Diskriminierung der neugeborenen Invaliden zu Felde zogen: Was diesen heute vorenthalten werde, werde man ihnen, den erwachsenen Invaliden, vielleicht morgen ebenfalls vorenthalten. „Gleichberechtigung statt Diskriminierung“ lautete die Forderung. Washington reagierte hastig mit der Non Discrimination Act, deren spektakuläres Schicksal Helga Kuhse und Peter Singer in dem Buch „Welches Baby leben soll“ so eindringlich beschrieben haben. Im Grunde ist die ganze Sache im Sande verlaufen, das eigentliche ethische Problem wurde unter den Teppich gekehrt. Nach einem Vorschlag des General Surgeon bekommt jetzt in den Vereinigten Staaten jeder das „für ihn medizinisch Notwendige“, und was das ist, entscheidet nach wie vor und ohne öffentliche Kontrolle der Arzt. Es bleibt also alles beim alten.

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© 1992 Urban und Vogel

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Wuermeling, H.B. (1992). Behandlungsanspruch des schwerstgeschädigten oder gefährdeten Neugeborenen und des Ungeborenen aus ethischer Sicht. In: Berg, D., Hepp, H., Pfeiffer, R., Wuermeling, HB. (eds) Würde, Recht und Anspruch des Ungeborenen. Urban und Vogel, Munich. https://doi.org/10.1007/978-3-89935-516-1_20

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