Zusammenfassung
Eine feststehende Begriffsdefinition für Standortsicherungsvereinbarungen, gleichgültig ob zwei- oder dreigliedrig, gibt es nicht. Zum Teil wird von „Standortsiche-rungsvereinbarung“,11 „Standortsicherungsvertrag“12 oder schlicht „Standortverein-barung“13 gesprochen. Ebenso hat sich auch der Begriff „Beschäftigungssiche-rungsvereinbarung“14 oder „Konsolidierungsvertrag“15 etabliert. Zweiseitige Vereinbarungen zwischen den Betriebsparteien werden häufig als „Bündnis für Arbeit“ bezeichnet. Zum Teil findet man auch exotischere Bezeichnungen wie beispielsweise „Beschäftigungspakt“ oder „Vereinbarung zur Sicherung der betrieblichen Zukunft“.16 Letztlich ist nicht ausschlaggebend, wie eine Vereinbarung bezeichnet wird, sondern charakterisierend für die hier behandelten Vereinbarungen ist vielmehr ihr Regelungsgegenstand.
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Koch, M.N. (2012). Grundlagen. In: Dreigliedrige Standortsicherungsvereinbarungen. Forum Arbeits- und Sozialrecht, vol 35. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-997-6_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-997-6_2
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