Zusammenfassung
Eine Untersuchung der Vergabe einer internationalen Sportveranstaltung durch einen internationalen Sportverband anhand des Prüfungsmaßstab des Unionsrechts setzt zunächst voraus, dass das Unionsrecht auf die internationalen Sportverbände anwendbar ist. Hier stellt sich zum einen die Frage, ob die internationalen Sportverbände überhaupt vom Geltungsbereich des Unionsrechts erfasst werden. Dies mag zweifelhaft erscheinen, da ein großer Teil der internationalen Sportverbände, wie das IOC, die FIFA, die UEFA oder der internationale Schwimmverband (Fédération Internationale de Natation — FINA) ihren Sitz in der Schweiz und damit außerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union haben.21 Auch wenn in den bisherigen Entscheidungen der Kommission,22 des EuG23 oder des EuGH24 zu Regelungen von internationalen Sportverbänden die Frage nach der Anwendbarkeit des Unionsrechts kaum problematisiert wurde, ist die Einbeziehung eines Vergabeverfahrens, das von einem Unternehmen eines Nicht-Mitgliedstaats der Europäischen Union durchgeführt wird, keine Selbstverständlichkeit (1. Abschnitt).
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Trennt, M. (2012). Anwendbarkeit des Unionsrechts. In: Die Vergabe internationaler Sportveranstaltungen. Reihe Rechtswissenschaft, vol 217. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-979-2_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-979-2_2
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