Zusammenfassung
Agenturen existieren im heutigen Wirtschaftsleben in nahezu allen Bereichen und erbringen unterschiedliche Leistungen. Für gewöhnlich stellen sie sich als Vermittler einer Leistung und/oder Interessenvertreter dar, wie beispielsweise die in der öffentlichen Wahrnehmung omnipräsente Modelagentur. Die Arbeit einer Agentur besteht zumeist darin, Kontakt zum eigentlichen Leistungserbringer odernachfrager aufzunehmen und gegenüber diesem die Interessen des Agenturkunden durchzusetzen. Keine Agenturen in diesem Sinne sind folglich diejenigen Unternehmen, deren Bezeichnung den Begriff Agentur lediglich aufgrund eines Neologismus anstatt des Begriffs Behörde (Englisch: agency) enthält, wie etwa im Fall der Bundesagentur für Arbeit oder der Bundesnetzagentur.
„Ein Zauberstein ist die Bestechung in den Augen ihres Gebers; wohin er sich wendet, hat er Erfolg.“
Sprüche 17, 8
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Schmid, D. (2013). Einleitung. In: Korruption durch Bonuszuwendungen: Strafbarkeit der (Media-)Agentur als Beauftragte im Sinne von § 299 Abs. 1 StGB. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht, vol 37. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-906-8_1
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Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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